HRB 21732
Rabo Fritz Hasselwander GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestraße 8, 76846 HauensteinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hauenstein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.09.2022
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Marc Burger
Dahn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-21 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Bordüren, Gürteln, Rahmen und Hinterkappen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen oder solche zu erwerben überhaupt alles zu tun, was zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich ist.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 14.09.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 08.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 12.01.2026
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Pirmasens zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.366,60 €.
Insolvenzforderungen sind in Höhe von 151.890,99 € zu berücksichtigen.
Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Pirmasens, 09.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 25.09.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 12.11.2025.
Amtsgericht Pirmasens, 24.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 28.08.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Der Beschluss lautet in Tenor, Gründen und Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei die Beträge nicht zu veröffentlichen sind:
...wird die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat Schlussrechnung für das Insolvenzverfahren gelegt und die Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren beantragt.
Feststellung der der Vergütung zugrunde zulegenden Masse:
Bei Insolvenzeröffnung war eine Barmasse vorhanden in Höhe von xxx €.
Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage für die Verfahrenskosten ist dieser Betrag um die erst nach Insolvenzeröffnung in Rechnung gestellten, jedoch bereits im Zusammenhang mit der Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren begründeten Masseverbindlichkeiten zu kürzen. Dies waren insgesamt xxx €.
Weiterhin sind bereits vor Insolvenzeröffnung Ausgaben hinsichtlich der Betriebsfortführung ab Insolvenzeröffnung erfolgt:
* am 25.08.2025 in Höhe von xxx € (Abschlag Geschäftsführer für 09/2022)
* am 25.08.2025 in Höhe von xxx € (Vorauszahlung webstudiopfalz für wspCMS 09/2022),
insgesamt in Höhe von xxx €. Dieser Betrag ist dem Barmassebestand bei Insolvenzeröffnung hinzuzurechnen.
Es ergibt sich daher bereinigt ein einzusetzender Barmassebestand bei Insolvenzeröffnung in Höhe von
(xxx € ./. xxx € + xxx € =) xxx €.
Ausweislich der Schlussrechnung konnten Einnahmen ab Insolvenzeröffnung in Höhe von insgesamt xxx € realisiert werden.
Eine weitere Bereinigung erfolgt hinsichtlich der Ausgaben der Betriebsfortführung/Ausproduktion ab Insolvenzeröffnung (xxx €).
Auskehrungen für Drittrechte wurden in Höhe von xxx € vorgenommen.
Weiterhin ist der Vorsteuer-Erstattungsanspruch aus der noch festzusetzenden Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen, dies in Höhe von xxx €.
Es ergibt sich insofern eine Berechnungsgrundlage wie folgt:
bereinigte Barmasse bei Insolvenzeröffnung xxx €
zzgl. Einnahmen ab Insolvenzeröffnung xxx €
bereinigt um die Ausgaben der Betriebsfortführung/Ausproduktion
ab Insolvenzeröffnung - xxx €
gesamt mit Aus-/Absonderungsrechte xxx €
abzgl. Aus-/Absonderungsrechte - xxx €
gesamt ohne Aus-/Absonderungsrechte xxx €
zzgl. Vorsteuer-Erstattungsanspruch als weitere Einnahme
aus der Vergütung nebst Auslagen des Insolvenzverwalters xxx €
xxx €
Die Regelvergütung berechnet sich gem. § 2 Abs. 1 InsVV wie folgt:
Berechnungsgrundlage ohne Absonderungsrechte:
xxx €
40,0 % aus xxx € xxx €
26,0 % aus xxx € xxx €
7,5 % aus xxx € xxx €
xxx €
Zu- und Abschläge
Für den Sonderaufwand hinsichtlich der Betriebsfortführung bzw. Ausproduktion in dem Zeitraum ab Insolvenzeröffnung wurde ein Zuschlag in Höhe von 10,00 % beantragt.
Der beantragte Zuschlag von 10 % ist als angemessen anzusehen, die Mehrtätigkeit anlässlich der Betriebsfortführung abzugelten.
Abschlagsgründe bestehen nicht. Insbesondere führte die Tätigkeit des Unterzeichners als vorläufiger Insolvenzverwalter in diesem Verfahren zu keiner wesentlichen Arbeitserleichterung hinsichtlich der Tätigkeit als Insolvenzverwalter.
Gesamtvergütung
Regelvergütung xxx €
zzgl. Gesamtzuschlag, 10 % bzw. nominal xxx €
xxx €
Auslagenpauschale
30 % der Regelvergütung (xxx €) xxx €
Kosten für übertragene Zustellungen
gesamt: x Zustellungen je 3,50 € xxx €
Umsatzsteuer
Gem. § 7 InsVV ist die Umsatzsteuer als Teil der Vergütung mit festzusetzen. Es ergibt sich eine Berechnung wie oben eingesetzt.
Auf die errechnete Vergütung war der bereits entnommene Vorschuss anzurechnen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 22.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 21.07.2025
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 18.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 09.09.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
In dem Insolvenzverfahren Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732), vertr. d.: Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer), wird die schriftliche Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO)
Die schriftliche Forderungsprüfung findet statt am: 08.10.2024.
Amtsgericht Pirmasens, 06.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 11.01.2024
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Der Beschluss lautet einschließlich seiner Rechtsmittelbelehrung wie folgt, wobei konkrete Beträge nicht zu veröffentlichen sind und daher mit Platzhaltern versehen wurden:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Herstellung und Vertrieb von Bordüren, Gürtel, Rahmen und Hinterkappen, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein (AG Zweibrücken, HRB 21732),
vertreten durch:
Marc Burger, Geschwister-Scholl-Straße 5, 66994 Dahn, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
AHW Insolvenzverwaltung, Wankelstraße 9, 50996 Köln,
wird die Vergütung des vorläufigen Verwalters festgesetzt auf:
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, Fax: 0681 - 3090456, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung einer Vergütung für seine frühere Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
Auf den Inhalt des Vergütungsantrages vom 07.12.2023 wird Bezug genommen.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist das gesamte im unmittelbaren und mittelbaren Besitz des Schuldners befindliche Ist-Vermögen (BGH ZinsO 204, 909: "das in Besitz zu nehmende oder sonst für die Masse zu reklamierende verwertbare Vermögen"). Vermögenswerte, die mit Aus- und Absonderungsrechten belastet sind, werden in die Berechnungsgrundlage einbezogen sofern der vorläufige Verwalter erhebliche Tätigkeiten darauf verwendet hat.
Die Berechnungsmasse beträgt nach den zutreffenden
Ausführungen im Vergütungsantrag xxx €. Die Regelvergütung hieraus würde xxx € betragen.
Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs. 1, 2 Abs. 1, 3, 7 und 8 Abs. 3 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der Regelvergütung zu, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren zustehen würde. Der angemessene Bruchteil von 25 % für das Normalverfahren kann durch Zu- oder Abschläge erhöht oder ermäßigt werden. (§ 3 InsVV).
Der vorläufige Insolvenzverwalter macht folgende Zuschläge geltend:
Betriebsfortführung: 25 %. Dieser Zuschlag erscheint aufgrund des dargestellten Aufwandes angemessen. Der Zuschlag ist allerdings an der um den Fortführungsüberschuss bereinigten Masse zu bemessen, welche lediglich xxx € beträgt. Die Regelvergütung hieraus wären xxx €. 25% hieraus wären xxx €.
Der Zuschlag berechnet sich letztlich aus der Differenz der beiden Vergütungsbeträge, mithin xxx €, welche vom niedrigeren der beiden Vergütungsbeträge in Abzug zu bringen ist, so dass letztlich ein Zuschlag von lediglich xxx € verbleibt.
Umgelegt ergibt sich daher letztlich ein zu gewährender Zuschlag von 23,22 %
Arbeitnehmer, Insolvenzgeldvorfinanzierung: der geltend gemachte Zuschlag von 5 % ist angemessen. Es waren 9 Arbeitnehmer zu betreuen.
Sanierungsbemühungen: der geltend gemachte Zuschlag von 5 % ist angemessen. Es wurden Verhandlungen mit mehreren Interessenten geführt. Insbesondere wurden längere Telefonate geführt und es fanden Besprechungen vor Ort statt.
Gründe für Abschläge sind nicht ersichtlich. Die Zuschläge summieren sich somit auf insgesamt 33,22 %. Der Gesamtprozentsatz, bemessen an der Regelvergütung beträgt daher 58,22 %, dies ergibt den oben eingesetzten Betrag.
Ende des ungeschützten Abschnitts
Nach § 8 Abs. 3 InsVV steht dem Insolvenzverwalter eine Auslagenpauschale in Höhe von 15 % der gesetzlichen Vergütung für das erste Jahr und in Höhe von jeweils 10 % für die Folgejahre zu, höchstens jedoch 350,00 € je angefangenen Monat und höchstens 30 % der Regelvergütung. Die Pauschale darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen.
Unter Zugrundelegung einer Tätigkeitsdauer von x Monaten war daher eine Auslagenpauschale von xxx € festzusetzen. Die vom Insolvenzverwalter ausgeführten Zustellungen, welche ihm vom Gericht übertragen wurden, waren mit xxx € gesondert zu vergüten, sie sind nicht durch die allgemeine Pauschale abgedeckt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 11.01.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 12.12.2023
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Pirmasens, 12.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 01.09.2022
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, Tel.: 0681-3090411, E-Mail: A.Liebaug@staab-online.com.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.11.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 24.11.2022.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.11.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (24.11.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 01.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21732 HRB 21732: Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Hauenstein, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein. Durch Beschluss des Amtsgerichts Pirmasens (1 IN 32/22) vom 08.07.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestell…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 32/22 · Rabo Fritz Hasselwander GmbH · Insolvenzgericht Pirmasens
- Insolvenzgericht
- Pirmasens
- Aktenzeichen
- 1 IN 32/22
- Wirksam am
- 08.07.2022
- Registerbezug
- Zweibrücken, HRB 21732
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Pirmasens - Insolvenzgericht -, Bahnhofstr. 22- 26, 66953 Pirmasens, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436455002364-015869333 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Pirmasens, 08.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21732 HRB 21732: Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Hauenstein, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein. Nicht mehr Geschäftsführer: Hasselwander-Burger, Doris, Dahn, *XX.XX.XXXX.
HRB 21732 HRB 21732:Rabo Fritz Hasselwander GmbH, Hauenstein, Industriestraße 8, 76846 Hauenstein.Bestellt als Geschäftsführer: Burger, Marc, Dahn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im e…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.