HRB 728036

R. & Y. Gastro GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

H 1, 15, 68159 Mannheim

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Mannheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
08.12.2025
Datenstand
2026-05-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Geschäftsanschrift

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Stand 2026-05-12

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Planung und der Betrieb von gastronomischen Objekten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
09.10.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728036
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
13.02.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim, findet mit Genehmigung des Amtsgerichts Mannheim, Insolvenzgericht, die Schlussverteilung statt.

Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mannheim unter dem Aktenzeichen 4 IN 1713/20 niedergelegt worden. Verfügbar sind vorbehaltlich weiterer Masseverbindlichkeiten 63.033,40 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 218.241,83 € Forderungen.

Amtsgericht Mannheim, Insolvenzgericht, 13.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
24.01.2025
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 728036
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rainer Bachert, Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 120.886,66 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 10 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 17.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Vergütung war mithin insgesamt in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 10 %, insbesondere auf Grund unvollständiger Buchhaltung, als auch dem obstruktiven Schuldnerverhalten, gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Portokosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 23.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
15.06.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 728036
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 07.06.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.07.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 15.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
31.05.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 728036
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 24.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 14-20 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.07.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 31.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
05.08.2022
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
H 1, 15, 68159 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 728036
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die nachträgliche Zustimmung bzw. Genehmigung des Vergleichsabschlusses vom 04.03.2021.
Zur Abgeltung potenzieller Haftungs- und Schadensersatzansprüche der eingetragenen Geschäftsführer, Hans Reiß und Sahin Yildirim, zahlen diese an die Masse einen einmaligen Betrag von 80.000,00 € (in Worten achtzigtausend) gem. §§ 43 Abs. 2 GmbHG, 823 Abs. 2 BGB, 15 a InsO.
wird bestimmt auf

Montag, 22.08.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 04.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 728036 HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Reiß, Hans, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Yildirim, Sahin, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Reiß, Hans, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Yildirim, Sahin, Mannheim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 728036 HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18.02.2021 (4 IN 1713/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18.02.2021 (4 IN 1713/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 4 IN 1713/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 1713/20 · R. & Y. Gastro GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
Insolvenzgericht
Mannheim
Aktenzeichen
4 IN 1713/20
Wirksam am
18.02.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 728036
4 IN 1713/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R. & Y. Gastro GmbH, H 1, 15, 68159 Mannheim,
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Reiß und Sahin Yildirim
Eingetragen beim Registergericht des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 728036
- Schuldnerin -
eingetragener Unternehmensgegenstand:
Die Planung und der Betrieb von gastronomischen Objekten.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 18.02.2021 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rainer Bachert
Hermsheimer Straße 7, 68163 Mannheim
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
14.05.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 14.05.2021, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
15.04.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 18.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 728036 HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2017. Geschäftsanschrift: H 1, 15, 68159 Mannheim. Gegenstand: Die Pl…
HRB 728036: R. & Y. Gastro GmbH, Mannheim, H 1, 15, 68159 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2017. Geschäftsanschrift: H 1, 15, 68159 Mannheim. Gegenstand: Die Planung und der Betrieb von gastronomischen Objekten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Reiß, Hans, Mannheim, *XX.XX.XXXX; Yildirim, Sahin, Mannheim, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.