HRB 17327

R&T AEE GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Schöneiche bei Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
28.05.2024
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

René Hübner

Fredersdorf-Vogelsdorf

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Abbruch, Entkernung, Entsorgung, Schadstoffsanierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 257/23 · R&T AEE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 257/23
Wirksam am
11.04.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 17327
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 257/23

BESCHLUSS

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma R&T AEE GmbH (Registergericht: Frankfurt (Oder) HRB 17327 FF), Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin, eingetragener Sitz: Schöneiche bei Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer

wird auf den am 18.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 08.04.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt André Müller,
Zehmeplatz 11,
15230 Frankfurt (Oder)

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 30.05.2024 in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.06.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder). Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Frankfurt (Oder), 8. April 2024
Beier
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 257/23 · R&T AEE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 257/23
Wirksam am
11.01.2024
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 17327
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 3 IN 257/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma R&T AEE GmbH, Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin
ist am 11. Januar 2024 um 12.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens gem. § 21 Abs. 2 Nr. 1, 2 (2. HS) InsO angeordnet worden. Rechtsanwalt André Müller, Zehmeplatz 11, 15230 Frankfurt (Oder) wird zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über alle Vermögensgegenstände einschließlich Vermögenswerten oder Rechten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland belegen sind, sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17327 FF HRB 17327 FF: R&T AEE GmbH, Schöneiche bei Berlin, Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 2. Berjaoui, Afif, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu…
HRB 17327 FF: R&T AEE GmbH, Schöneiche bei Berlin, Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin. Vorstand: Geschäftsführer: 2.
Berjaoui, Afif, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Neueintragungen
HRB 17327 FF HRB 17327 FF: R&T AEE GmbH, Schöneiche bei Berlin, Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin. Name der Firma: R&T AEE GmbH; Sitz der Firma: Schöneiche bei Berlin; Geschäftsanschrift: Florastraße 2 A, 1556…
HRB 17327 FF: R&T AEE GmbH, Schöneiche bei Berlin, Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin. Name der Firma: R&T AEE GmbH; Sitz der Firma: Schöneiche bei Berlin; Geschäftsanschrift: Florastraße 2 A, 15566 Schöneiche bei Berlin; Gegenstand: Abbruch, Entkernung, Entsorgung, Schadstoffsanierung und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Hübner, René, *XX.XX.XXXX, Fredersdorf-Vogelsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.01.2019

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.