HRB 16246

R-Pharm Germany GmbH

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Illertissen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
18.01.2024
Datenstand
2024-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Vasily Ignatyev

Moskau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Alexander Samatov

Kirchberg an der Iller

Einzelprokura
Prokurist(in)

Edith Marga Maier

Schemmerhofen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Felix Martin Schmitt

Konstanz

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Helga Ponto

Dietenheim

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Joachim Luley

Illertissen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb einschließlich der Ein- und Ausfuhr von chemischen Erzeugnissen jeder Art, insbesondere pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse aus eigener und fremder Produktion. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art oder Verwendungsfähigkeit herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/26 · R-Pharm Germany GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 100/26
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Memmingen, HRB 16246
IN 100/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Salierring 48, 50677 Köln, Gz.: 018/2025/FK

Beschluss:

Die Tabelle (§ 175 InsO) wird abweichend von § 17 ERVV Ju nicht elektronisch geführt und aufbewahrt, § 24 Abs. 1 S. 1 ERVV Ju.

Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 100/26 · R-Pharm Germany GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 100/26
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Memmingen, HRB 16246
IN 100/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Salierring 48, 50677 Köln, Gz.: 018/2025/FK

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 11.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 104.075.846,29 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 375 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 11.06.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 375 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 22.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 100/26 · R-Pharm Germany GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 100/26
Wirksam am
04.05.2026
Registerbezug
Memmingen, HRB 16246
IN 100/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Salierring 48, 50677 Köln, Gz.: 018/2025/FK
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2026 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Fröhlich Markus
Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm
Telefon: +49(731)20559930
Telefax: +49(731)205599390
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 10.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 20.07.2026, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 20.07.2026, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Seide Christian
Sudetenstraße 69, 85521 Ottobrunn

|Dr. Riggert Rainer
Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern

|Herr Falke Torsten
Karlstraße 12, 86150 Augsburg

|Fritz Daniel
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main

|AOK Bayern Die Gesundheitskasse Arbeitgeberservice Schwaben Team Lauingen
Brüderstraße 19, 89415 Lauingen (Donau)

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.03.2026 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 04.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/26 · R-Pharm Germany GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 100/26
Wirksam am
16.03.2026
Registerbezug
Memmingen, HRB 16246
Az.: IN 100/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Gereonstraße 43 - 65, 50670 Köln, Gz.: 018/2025/FK
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird der Schuldnerin am 16.03.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihr allgemein verboten, insbesondere auch über ihr Organ Vasiliy Ignatyev, Grishin Street 2bld.1, Moskau - Burundi, Russische Föderation als Geschäftsführer der Schuldnerin, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 16.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 100/26 · R-Pharm Germany GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
Insolvenzgericht
Neu-Ulm
Aktenzeichen
IN 100/26
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Memmingen, HRB 16246
IN 100/26

In dem Verfahren über den Antrag d.

R-Pharm Germany GmbH, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen, vertreten durch den Geschäftsführer Ignatyev Vasiliy
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRB 16246
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Wilken Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Gereonstraße 43 - 65, 50670 Köln, Gz.: 018/2025/FK
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 12.03.2026 um 14:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Markus Fröhlich, Am alten Donaubad 2, 89231 Neu-Ulm, Telefon: +49(731)20559930, Telefax: +49(731)205599390.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maier, Edith Marga, Schemmerhofen, …
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maier, Edith Marga, Schemmerhofen, *XX.XX.XXXX; Ponto, Helga, Dietenheim, *XX.XX.XXXX; Schmitt, Felix Martin, Konstanz, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Dr. Abelein, Kathrin, Ulm, *XX.XX.XXXX; Dr. Weyhers, Holger, Illertissen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Prokura erloschen: Tospann, Steffen Tobias, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX.
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Prokura erloschen: Tospann, Steffen Tobias, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Weyhers, Holger, Illertissen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ignatyev, V…
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Weyhers, Holger, Illertissen, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Ignatyev, Vasily, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Semenov, Ivan, Moskau / Russische Förderation, *XX.XX.XXXX; Dr. Weyhers, Holger, Illertissen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Abelein, Kathrin, Ulm, *XX.XX.XXXX; Steiner-Kienzler, Annette, Erbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Michl, Bernd, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ignatyev, Vasiliy, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX.
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ignatyev, Vasiliy, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um € 2.200.204,00 und die Änderung de…
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um € 2.200.204,00 und die Änderung des § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 9.219.204,00 EUR.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.994.000,00 EUR und die Änderung …
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.994.000,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Es handelt sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Neues Stammkapital: 7.019.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Michl, Bernd, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16246 HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Prokura erloschen: Mauch, Alexander, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 16246: R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Prokura erloschen: Mauch, Alexander, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 16246 HRB 16246:R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2013, zuletzt geändert am 14.01.2014. Die Gesells…
HRB 16246:R-Pharm Germany GmbH, Illertissen, Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.01.2013, zuletzt geändert am 14.01.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf HRB 69496) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Heinrich-Mack-Straße 35, 89257 Illertissen. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb einschließlich der Ein- und Ausfuhr von chemischen Erzeugnissen jeder Art, insbesondere pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse aus eigener und fremder Produktion. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Erzeugnisse gleicher oder ähnlicher Art oder Verwendungsfähigkeit herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ignatyev, Vasiliy, Moskau / Russische Föderation, *XX.XX.XXXX; Dr. Weyhers, Holger, Illertissen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Luley, Joachim, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX; Mauch, Alexander, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX; Tospann, Steffen Tobias, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.