HRA 6669
R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Gregorstraße 4, 52066 AachenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Aachen
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 18.08.2021
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Hans Rainer Flecken
Aachen
R. Flecken Verwaltungs-GmbH
Aachen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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R. Flecken Verwaltungs-GmbH
HRB 13783 · Amtsgericht Aachen
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 92 IN 79/21 · R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 79/21
- Wirksam am
- 20.01.2026
- Registerbezug
- Aachen, HRA 6669
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6669 eingetragenen R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Gregorstr. 4, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13783 eingetragene R. Flecken Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Gregorstr. 4, 52066 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Hans Reiner Flecken
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 79/21
Amtsgericht Aachen, 15.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 92 IN 79/21 · R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 79/21
- Wirksam am
- 02.11.2022
- Registerbezug
- Aachen, HRA 6669
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6669 eingetragenen R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Gregorstr. 4, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13783 eingetragene R. Flecken Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Gregorstr. 4, 52066 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Hans Reiner Flecken
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 79/21
Amtsgericht Aachen, 31.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 79/21 · R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 79/21
- Wirksam am
- 07.09.2021
- Registerbezug
- Aachen, HRA 6669
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6669 eingetragenen R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Gregorstr. 4, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13783 eingetragene R. Flecken Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Gregorstr. 4, 52066 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Hans Reiner Flecken
ist am 03.09.2021 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
92 IN 79/21
Amtsgericht Aachen, 06.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6669 HRA 6669: R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Aachen, Gregorstraße 4, 52066 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 79/21) vom 01.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das In…
Forderungsprüfung 92 IN 79/21 · R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 79/21
- Wirksam am
- 05.08.2021
- Registerbezug
- Aachen, HRA 6669
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6669 eingetragenen R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Gregorstr. 4, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13783 eingetragene R. Flecken Verwaltungs-GmbH GmbH, vertr. d. d. Gf., Gregorstr. 4, 52066 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Hans Reiner Flecken, Weingartsberg 6, 52066 Aachen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2021, um 10:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.07.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 25.10.2021, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
92 IN 79/21
Amtsgericht Aachen, 01.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 92 IN 79/21 · R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aachen
- Insolvenzgericht
- Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 79/21
- Wirksam am
- 13.07.2021
- Registerbezug
- Aachen, HRA 6669
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRA 6669 eingetragenen R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Gregorstr. 4, 52066 Aachen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 13783 eingetragene R. Flecken Verwaltungs-GmbH GmbH vertr. d. d. Gf., Gregorstr. 4, 52066 Aachen, diese vertreten durch den Geschäftsführer den Geschäftsführer Herrn Hans Reiner Flecken
ist am 12.07.2021, um 15:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 79/21
Amtsgericht Aachen, 12.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6669 R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Aachen, Weingartshof 14, 52066 Aachen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gregorstraße 4, 52066 Aachen.
HRA 6669 R. Flecken Versorgungstechnik GmbH & Co. KG, Aachen (Weingartshof 14, 52066 Aachen, Heizungs-, Lüftungs- und Öl-/Gasfeuerungsanlagenbau, Gas- und Wasserinstallation, Regeltechnik sowie Planung dieser Gewerke…
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