HRB 5168

r.con energy GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Seßlach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
17.11.2022
Datenstand
2026-05-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. M & M Invest UG (haftungsbeschränkt) Coburg
  2. M & M Invest GmbH Coburg

Gegenstand des Unternehmens

Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen; Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien; Planung, Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, sowie die Vermarktung der Energie, insbesondere von Photovoltaikanlagen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 122/22 · r.con energy GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 122/22
Wirksam am
21.03.2025
Registerbezug
Coburg, HRB 5168
IN 122/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

r.con energy GmbH, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5168
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 21.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 122/22 · r.con energy GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 122/22
Wirksam am
11.03.2024
Registerbezug
Coburg, HRB 5168
IN 122/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

r.con energy GmbH, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5168
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 11.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 122/22 · r.con energy GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 122/22
Wirksam am
31.01.2023
Registerbezug
Coburg, HRB 5168
IN 122/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

r.con energy GmbH, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5168
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Veräußerung unbeweglicher Gegenstände aus freier Hand, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.02.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg, Ketschendorfer Str. 1, 96450 Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 30.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 122/22 · r.con energy GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 122/22
Wirksam am
15.11.2022
Registerbezug
Coburg, HRB 5168
IN 122/22 vbm. IN 191/22 und IN 167/22

In dem Verfahren über die Anträge

1) der AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Team Insolvenz Nord, Kardinal-Faulhaber-Platz 1, 97070 Würzburg, Gz.: 26821888 in IN 122/22
- antragstellende Gläubigerin im Verfahren IN 122/22 -
2) der Salus BKK (Westkasse), (weiterer Name: Callas Polstermöbel), vertreten durch d. Vorstand, Siemensstraße 5a, 63263 Neu-Isenburg, Gz.: in IN 191/22 - 26821888
- antragstellende Gläubigerin im Verfahren IN 191/22 -
3) der DAK-Gesundheit, vertreten durch d. Vorstand, Postzentrum, 22777 Hamburg, Gz.: in IN 167/22 - 268 218 88-412700-12400-Li
- antragstellende Gläubigerin im Verfahren IN 167/22 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
r.con energy GmbH, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach, vertreten durch den Gesellschafter Reißenweber Mathias, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Coburg Register-Nr.: HRB 5168
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb,Halten & Verwalten von Beteiligungen an in- & ausländischen Unternehmen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen;Erwerb,Halten & Verwalten von Immobilien,Planung,Errichtung & Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, sowie die Vermarktung der Energie, insbesondere von Photovoltaikanlagen.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 15.11.2022 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Markus Tammer
Zinkenwehr 20, 96450 Coburg
Telefon: +49(9561)795080
Telefax: +49(9561)7950820
Email: info@kanzleitammer.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 27.12.2022 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 24.01.2023, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag im Verfahren IN 122/22 ist am 20.06.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.
Der Antrag im Verfahren IN 167/22 ist am 01.09.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.
Der Antrag im Verfahren IN 191/22 ist am 22.09.2022 beim Insolvenzgericht Coburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 15.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungsankündigungen
HRB 5168 HRB 5168: r.con energy GmbH, Seßlach, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 FamFG zu lösche…
HRB 5168: r.con energy GmbH, Seßlach, Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach. Das Registergericht beabsichtigt, den im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführer wegen fehlender Eignung nach § 395 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf sechs Wochen festgesetzt.
Veränderungen
HRB 5168 HRB 5168: M & M Invest GmbH, Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellscha…
HRB 5168: M & M Invest GmbH, Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: r.con energy GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Seßlach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Bahnhofsplatz 7, 96145 Seßlach. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen; Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien; Planung, Errichtung und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen, sowie die Vermarktung der Energie, insbesondere von Photovoltaikanlagen.
Veränderungen
HRB 5168 HRB 5168: M & M Invest GmbH, Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reißenweber, Irene, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reißenweber, Mathias, Coburg, *XX.XX.XXX…
HRB 5168: M & M Invest GmbH, Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reißenweber, Irene, Coburg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Reißenweber, Mathias, Coburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5168 M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) …
M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: M & M Invest GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 5168 M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hetzel, Jan, Ebensfeld, Kleukheim, *XX.XX.XXXX.
M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hetzel, Jan, Ebensfeld, Kleukheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 5168 M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Gegen…
M & M Invest UG (haftungsbeschränkt), Coburg, Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Am Klausberg 1, 96450 Coburg. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung solcher Unternehmen; Erwerb, Halten und Verwalten von Immobilien. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Reißenweber, Irene, Coburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Hetzel, Jan, Ebensfeld, Kleukheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.