HRB 100212
Qytera Software Testing Solutions GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 EschbornGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Eschborn
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.06.2025
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Nicolas Wilson Campero Caballero
Rodgau
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAnne Irene Kronenberger de Campero
Rodgau
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-09-28 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Angebot und die Vermarktung, sowie die Schaffung von Dienstleistungsangeboten und Produkten in der Informationstechnologie und dem Qualitätsmanagement, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Beratung in diesen Bereichen, mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 810 IN 280/25 Q-17-1 · Qytera Software Testing Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 280/25 Q-17-1
- Wirksam am
- 15.03.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100212
vertreten durch:
Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 280/25 Q-17-1 · Qytera Software Testing Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 280/25 Q-17-1
- Wirksam am
- 23.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100212
vertreten durch:
Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 07.08.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main
Tagesordnung: Zustimmung zum Kaufvertrag der materiellen und Immateriellen Vermögenswerte an Herrn Nicolas Wilson Campero Caballero
Frankfurt am Main, 23.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 280/25 Q-17-1 · Qytera Software Testing Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 280/25 Q-17-1
- Wirksam am
- 02.06.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100212
vertreten durch:
Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 25.08.2025
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 08.09.2025 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 810 IN 280/25 Q-17-1 · Qytera Software Testing Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 280/25 Q-17-1
- Wirksam am
- 27.05.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100212
vertreten durch:
Nicolas Wilson Campero Caballero, (Geschäftsführer), wurde am 27.05.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 27.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 280/25 Q-17-1 · Qytera Software Testing Solutions GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 280/25 Q-17-1
- Wirksam am
- 04.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 100212
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 100212 HRB 100212: Qytera Software Testing Solutions GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alfred-Herrhausen-Allee 3-5, 65760 Eschborn.
HRB 100212 HRB 100212:Qytera Software Testing Solutions GmbH, Eschborn, Mergenthalerallee 10-12, 65760 Eschborn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2014. Geschäftsanschrift: Mergenthal…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.