HRA 486 SE

Quint Druckerei und Verlag Bernd-Christian Pfennig e. K.

Amtsgericht Kiel · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Butterstieg 3, 23820 Pronsdorf OT Reinsbek

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Pronstorf
Rechtsform
eK
Letzte Eintragung
19.04.2018
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Bernd-Christian Pfennig

Pronstorf OT Reinsbek

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Quint Druckerei und Verlag Bernd-Christian Pfennig Reinsbek

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 486 SE HRA 486 SE: Quint Druckerei und Verlag Bernd-Christian Pfennig e. K., Pronstorf, Butterstieg 3, 23820 Pronsdorf OT Reinsbek. Die Quint Druck & Medien GmbH mit Sitz in Pronstorf/OT Reinsbek (Amtsgericht Kiel,…
HRA 486 SE: Quint Druckerei und Verlag Bernd-Christian Pfennig e. K., Pronstorf, Butterstieg 3, 23820 Pronsdorf OT Reinsbek. Die Quint Druck & Medien GmbH mit Sitz in Pronstorf/OT Reinsbek (Amtsgericht Kiel, HRB 14476 KI) ist auf das Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als Inhaber unter dieser Firma fortführt. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.