HRA 11652

QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K.

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hüttenstraße 21, 66839 Schmelz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schmelz
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
19.02.2024
Datenstand
2025-10-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Christian Artur Bies

Beckingen

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 103 IN 63/23 · Bies, Christian Artur · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 63/23
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 11652
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 63/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Artur Bies, geboren am XX.XX.XXXX, Honzrather Str. 92, 66701 Beckingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11652 eingetragenen Firma QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K.

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 26 niedergelegt.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

103 IN 63/23
Amtsgericht Saarbrücken, 28.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 103 IN 63/23 · Bies, Christian Artur · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 63/23
Wirksam am
01.02.2024
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 11652
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 63/23

Über das Vermögen

des Herrn Christian Artur Bies, geboren am XX.XX.XXXX, Honzrather Str. 92, 66701 Beckingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11652 eingetragenen Firma QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 25.04.2024.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 11.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

103 IN 63/23
Amtsgericht Saarbrücken, 01.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 103 IN 63/23 · Bies, Christian Artur · Insolvenzgericht Saarbrücken
Insolvenzgericht
Saarbrücken
Aktenzeichen
103 IN 63/23
Wirksam am
21.12.2023
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 11652
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 63/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Artur Bies, geboren am XX.XX.XXXX, Honzrather Str. 92, 66701 Beckingen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 11652 eingetragenen Firma QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K.

ist am 20.12.2023, um 11:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken bestellt.
Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

103 IN 63/23
Amtsgericht Saarbrücken, 20.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 11652 HRA 11652: QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K., Schmelz, Franz-Birringer-Straße 11, 66839 Schmelz. Neue Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 21, 66839 Schmelz.
HRA 11652: QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K., Schmelz, Franz-Birringer-Straße 11, 66839 Schmelz. Neue Geschäftsanschrift: Hüttenstraße 21, 66839 Schmelz.
Neueintragungen
HRA 11652 HRA 11652:QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K., Schmelz, Franz-Birringer-Straße 11, 66839 Schmelz.(Die Vermietung, der Verkauf und die Montage von motorbetriebenen FUN-SPORT-Fahrzeugen.). Einzelkaufmann.…
HRA 11652:QUEENSQUAD, Inhaber Christian Bies e. K., Schmelz, Franz-Birringer-Straße 11, 66839 Schmelz.(Die Vermietung, der Verkauf und die Montage von motorbetriebenen FUN-SPORT-Fahrzeugen.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Franz-Birringer-Straße 11, 66839 Schmelz. Inhaber: Bies, Christian Artur, Beckingen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.