HRB 3871

QUBUS media GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hannover

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Registerdaten

Sitz
Hannover
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Buchdruckwerkstätten Hannover Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover
  2. BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hannover

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Jens Bakeberg festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 12.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herrn Jens Bakeberg die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 20.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
22.04.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Claudia Zahn festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 17.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Claudia Zahn die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 20.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Thorsten Drews festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 23.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Thorsten Drews die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 12.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Rechtsanwalt Ralf Wollgarten festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 04.02.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Herrn Rechtsanwalt Ralf Wollgarten die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 10.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
03.02.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 01.02.2026 erneut gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hannover, 02.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
11.11.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter am 08.11.2025 gem. §§ 285, 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hannover, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 908 IN 544/25 - 2 - · QUBUS media GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 544/25 - 2 -
Wirksam am
03.11.2025
Registerbezug
Hannover, HRB 3871
908 IN 544/25 - 2 -: Über das Vermögen der QUBUS media GmbH, Beckstraße 10, 30457 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 3871), vertr. d.: Armin Ahrens, (Geschäftsführer), ist am 01.11.2025 um 18:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestraße 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511 22889-0, Fax: 0511 22889-222.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 31.12.2025 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.01.2026, 11:00 Uhr, Saal 226, 2. Obergeschoss, Amtsgericht Hannover, Dienstgebäude Hamburger Allee 26, 30161 Hannover eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 03.11.2025

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 3871 HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Ahrens, Armin, Borsum, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ahrens, Armin, Borsum, *XX.XX.XXXX; Motz, Michael, Brau…
HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Ahrens, Armin, Borsum, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Ahrens, Armin, Borsum, *XX.XX.XXXX; Motz, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 3871 HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse …
HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.12.2019 mit der Quensen Druck + Verlag GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 204460) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 3871 HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) u…
HRB 3871: QUBUS media GmbH, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Erhöhung des Stammkapitals um 2.633.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Quensen Druck + Verlag GmbH mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 204460) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Druckerei und eines Verlages, insbesondere die Herstellung und der Vertrieb graphischer Erzeugnisse aller Art, insbesondere Prospekte, Kataloge, Bücher, Akzidenzen, Kalender und ähnliches sowie Werbemittel in der Form von Displays. 5.266.400,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Quensen, Thomas, Hannover, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ahrens, Armin, Borsum, *XX.XX.XXXX. Prokura geändert bei: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Motz, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3871 HRB 3871: BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und …
HRB 3871: BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: QUBUS media GmbH.
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HRB 3871 BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens unter der Bezeichnung "nordlind …
BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover. Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmens unter der Bezeichnung "nordlind Unabhängige Produktionsagentur" Inhaber Matthias Könneke, begründeten Verbindlichleiten ist bei dem Erwerb durch die Gesellschaft ausgeschlossen worden.
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HRB 3871 BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover.Geschäftsanschrift: Beckstr. 10, 30457 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Masselink, Thomas, Springe, *XX.XX.XXXX. Nicht …
BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover, Beckstr. 10, 30457 Hannover.Geschäftsanschrift: Beckstr. 10, 30457 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Masselink, Thomas, Springe, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Adelmann, Helmut, Biberach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Masselink, Thomas, Springe, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3871 BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Beckstr. 10, 30457 Hannover). Einzelprokura: Motz, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Beckstr. 10, 30457 Hannover). Einzelprokura: Motz, Michael, Braunschweig, *XX.XX.XXXX.
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HRB 3871 BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Beckstr. 10, 30457 Hannover). Prokura erloschen: Jost, Hans-Joachim, Hannover.
BWH Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hannover (Beckstr. 10, 30457 Hannover). Prokura erloschen: Jost, Hans-Joachim, Hannover.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.