HRB 29797

quapona technologies GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Chopinstraße 4, 04103 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.08.2021
Datenstand
2025-10-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Frank Güttler

Leipzig

einzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-27

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. xceeth technologies UG (haftungsbeschränkt) Leipzig

Gegenstand des Unternehmens

Konzeption, Forschung, Entwicklung, Herstellung und Support von Hard- und Softwaresystemen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 864/21 · quapona technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 864/21
Wirksam am
03.06.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 29797
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 403 IN 864/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quapona technologies GmbH, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29797
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Güttler

- wurde die Vergütung am 26.05.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung(en) findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt.

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden.

Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerde-frist/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde/Erinnerung ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 864/21 · quapona technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 864/21
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 29797
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 403 IN 864/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quapona technologies GmbH, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29797
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Güttler

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 03.12.2021 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29797 HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 403 IN 864/21 · quapona technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 864/21
Wirksam am
30.07.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 29797
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der quapona technologies GmbH, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 29797
vertreten durch den Geschäftsführer Frank Güttler

Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie

- wurde am 30.07.2021 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. jur. h.c. Rainer M. Bähr, Prager Straße 34, 04317 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 486930 Email geschäftlich: leipzig@hww.eu Telefax: 0341 4869393

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 14.09.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 12.10.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 12.10.2021, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen,

oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elek ronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 864/21 · quapona technologies GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 864/21
Wirksam am
07.05.2021
Registerbezug
Leipzig, HRB 29797
Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 864/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der quapona technologies
GmbH

Chopinstraße 4, 04103 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer Frank
Güttler, (Amtsgericht Leipzig HRB 29797)

wird heute, am 07.05.2021 um 10.30 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse

angeordnet:

1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. jur. h. c. Rainer
M. Bähr, Prager Straße 34, 04317 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs.
2 InsO).

2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in
Besitz zu nehmen und
Forderungen der Schuldnerin, auch Bankguthaben, einzuziehen.

Er wird ermächtigt, für die zukünftige Masse neue Konten zu eröffnen, hierüber
zu verfügen und in Bezug auf hierdurch entstehende Kosten sowie in Bezug auf
gegebenenfalls anfallende Zinsen Verbindlichkeiten im Rang von
Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.

4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten,
es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner
Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen.

6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
bzw. einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind
(§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach
Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

403 IN 864/21 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 07.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 29797 HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Falk, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Güttler, Frank, Leipzig, *XX.XX.X…
HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, Chopinstraße 4, 04103 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Lehmann, Falk, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Güttler, Frank, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 29797 HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Chopinstraße 4, 04103 Leipzig.
HRB 29797: quapona technologies GmbH, Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Chopinstraße 4, 04103 Leipzig.
Veränderungen
HRB 29797 HRB 29797: xceeth technologies UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 23.502,00 EUR auf 25.0…
HRB 29797: xceeth technologies UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 23.502,00 EUR auf 25.002,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurde insbesondere: Firma. Neue Firma: quapona technologies GmbH. Neues Stammkapital: 25.002,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 29797 xceeth technologies UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2013. Geschäftsanschrift: An der Kirschallee 4…
xceeth technologies UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.10.2013. Geschäftsanschrift: An der Kirschallee 4, 04159 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Konzeption, Forschung, Entwicklung, Herstellung und Support von Hard- und Softwaresystemen. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Lehmann, Falk, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.