HRA 20702
Quant. Capital GmbH & Co. KG
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Düsseldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Düsseldorf
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 115/22 · Quant. Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 115/22
- Wirksam am
- 10.05.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 20702
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20702 eingetragenen Quant. Capital GmbH & Co. KG, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77778 eingetragene Quant. Capital Vewaltungs GmbH, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dieter Falke,
ist am 04.05.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 115/22
Amtsgericht Düsseldorf, 09.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 115/22 · Quant. Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 115/22
- Wirksam am
- 03.04.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 20702
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20702 eingetragenen Quant. Capital GmbH & Co. KG, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77778 eingetragene Quant. Capital Vewaltungs GmbH, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dieter Falke,
hat die Gläubigerversammlung der Gläubiger der Schuldverschreibungen aus der Anleihe Quant.Fin Tec Anleihe 2020/2025 mit der Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN): DE000A3H2V43 vor dem Amtsgericht Düsseldorf am 24.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:
Rechtsanwalt Michael Siegle, Hackenstr. 7b, 80331 München wird zum gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger bestellt.
Es wurden Regelungen zu seinen Befugnissen, seiner Vergütung und seiner Haftung getroffen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem gerichtlichen Protokoll der Gläubigerversammlung.
500 IN 115/22
Amtsgericht Düsseldorf, 24.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 500 IN 115/22 · Quant. Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 115/22
- Wirksam am
- 09.02.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 20702
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20702 eingetragenen Quant. Capital GmbH & Co. KG, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77778 eingetragene Quant. Capital Vewaltungs GmbH, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dieter Falke, Kaiserswerther Str. 162, 40474 Düsseldorf,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt ameleo law, Scheibenstraße 47, 40479 Düsseldorf
wird betreffend folgender Anleihe
Quant.Fin Tec Anleihe 2020/2025, Emissionsvolumen: 8.000.000,00 EUR, Wertpapier-Identfikationsnummer (ISIN): DE000A3H2V43
gem. § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) in der Fassung vom 23. Juni 2017 (im folgenden SchVG)
Termin zur Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmt auf
Freitag, 24.03.2023, 13:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 1. Etage, Sitzungssaal 1.115.
A. Tagesordnung
Der Termin dient den Beschlussfassungen der Schuldverschreibungsgläubiger der o.g. Schuldverschreibung
zur Bestellung eines gemeinsamen Vertreters im Insolvenzverfahren für die Gläubiger der Schuldverschreibung
Weisungen an den gewählten Vertreter der betreffenden Schuldverschreibung
betreffend die Vergütung des gewählten gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibung
über Auslagenersatz des jeweiligen gewählten Vertreters und Erstattung der Aufwendungen für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
über eine Haftungsbeschränkung des jeweiligen gewählten Vertreters
die Regelung über die Ausschüttung einer etwaigen Insolvenzquote an die Schuldverschreibungsgläubiger
B. Hinweise zur Terminsbestimmung
Die Gläubiger (gemeint sind die Gläubiger der oben bezeichneten Schuldverschreibung) können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der Schuldverschreibung bestellen. Ist ein solcher Vertreter noch nicht bestellt worden, hat das Insolvenzgericht zu diesem Zweck eine Gläubigerversammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes (gemeint ist das SchVG) einzuberufen.
Ein Beschlussvorschlag, bestimmte Personen zum besonderen Vertreter zu wählen, ist anders als bei außergerichtlichen Versammlungen der Schuldverschreibungsgläubiger nicht möglich, da sich dies aus Gründen der Neutralität des Gerichts verbietet.
Etwaige Prätendenten, die zur Übernahme der Vertreterstellung bereit sind, werden im Rahmen der Versammlung vorgestellt.
C. Hinweise zur Teilnahme an der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger
I.
An der Abstimmung nimmt jeder Anleihegläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibungen teil, soweit er zum Zeitpunkt der Abstimmung Inhaber einer Teilschuldverschreibung ist.
Der Nachweis der Inhaberschaft ist durch eine in Textform (§ 126 BGB) vorzulegende Bescheinigung des depotführenden Instituts (nachfolgend "Depotbank") oder des clearingsystems, die den vollen Namen und die volle Anschrift des Gläubigers enthält, sowie den gesamten Nennbetrag der von dem Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen angibt, die am Ausstellungstag dieser Bescheinigung dem bei der Depotbank bestehenden Depots dieses Gläubigers gutgeschrieben sind. Diese Bescheinigung hat darüber hinaus den Vermerk der jeweiligen Depotbank zu enthalten, dass der Bestand der Anteile von dem Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung bis zur Abstimmung an dem oben genannten Termintag (genauer: bis zum Terminstag unter Einschuss desselben) gesperrt gehalten wird. Im Übrigen gilt § 6 SchVG.
II.
Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger - und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts - ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung hat spätestens am dritten Kalendertag vor der der Gläubigerversammlung zu erfolgen. Mit der Anmeldung ist ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger zu übermitteln.
Die Anmeldung ist an folgende Anschrift zu richten:
Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens
VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater
Couvenstr. 4, 40211 Düsseldorf
Fax: 0049 211 3588701
III.
Gem. § 14 Abs. 1 SchVG wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Gläubiger in der Gläubigerversammlung der Schuldverschreibungsgläubiger durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform.
Die Identität des Anleihegläubigers, des Bevollmächtigten oder des gesetzlichen Vertreters, sowie der Partei kraft Amtes ist durch gültige Ausweispapiere nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter und Parteien kraft Amtes haben Ihre Legitimation in Schriftform nachzuweisen. Vertreter juristischer Personen haben den Nachweis ihrer Vertretungsmacht durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder entsprechender Urkunden zu führen.
D. Hinweise zur Funktion des Vertreters nach SchVG
Für den Fall, dass ein Vertreter für die Schuldverschreibung gewählt wird, ist dieser ausschließlich berechtigt, und verpflichtet, die Rechte der Gläubiger im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Dies bedeutet, dass der gemeinsame Vertreter ausschließlich zur Anmeldung der Forderungen aus den Schuldverschreibungen im Insolvenzverfahren berechtigt ist. Des weiteren hat er die Befugnis, eine eventuell auf die Schuldverschreibungsgläubiger entfallende Quote auszuschütten.
E. Hinweise zur Beschlussfähigkeit der Versammlung und zur Beschlusskontrolle
Anders als nach § 15 Abs. 3 SchVG ist die Versammlung beschlussfähig, wenn nur ein stimmberechtigter Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist.
Anders als nach § 20 Abs. 1 Satz 1 SchVG vorgesehen, erfolgt eine Beschlusskontrolle nicht infolge einer entsprechenden Klage. Die Beschlussfassungen der anberaumten Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger unterliegen der Beschlusskontrolle nach § 78 Insolvenzordnung.
F. Nachrichtlicher Hinweis an die Schuldverschreibungsgläubiger
Das Insolvenzgericht hat neben der Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger weitere Termine nach der Insolvenzordnung zu bestimmen. Mit der Verfahrenseröffnung ist Berichtstermin und allgemeiner Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt worden. Die Termine sind aus dem Eröffnungsbeschluss ersichtlich, dieser ist abrufbar unter der Internetseite
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/
Die Abrufmöglichkeiten werden auf der Seite erläutert.
.
Mit der inzwischen erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist neben dem Berichtstermin und dem Prüfungstermin auch die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen bestimmt worden. Die Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist.
Alle Schuldverschreibungsgläubiger sind auch Insolvenzgläubiger, und könnten Ihre Ansprüche aus der Schuldverschreibung beim Insolvenzverwalter anmelden.
Diese Anmeldung ist völlig unabhängig von der Anmeldung zur mit diesem Beschluss anberaumten besonderen Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger.
500 IN 115/22
Amtsgericht Düsseldorf, 09.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 500 IN 115/22 · Quant. Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 115/22
- Wirksam am
- 31.01.2023
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 20702
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20702 eingetragenen Quant. Capital GmbH & Co. KG, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77778 eingetragene Quant. Capital Vewaltungs GmbH, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dieter Falke
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.01.2023, um 09:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zugleich werden die Verfahren 500 IN 115/22 und 500 IN 138/22 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.04.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.04.2023.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.04.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 115/22
Düsseldorf, 27.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 115/22 · Quant. Capital GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Düsseldorf
- Insolvenzgericht
- Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 500 IN 115/22
- Wirksam am
- 11.11.2022
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRA 20702
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 20702 eingetragenen Quant. Capital GmbH & Co. KG, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 77778 eingetragene Quant. Capital Vewaltungs GmbH, Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Dieter Falke,
ist am 11.11.2022, um 14:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Franz Zilkens, Couvenstraße 4, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 115/22
Amtsgericht Düsseldorf, 11.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 20702 HRA 20702: Quant. Capital GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Speditionstraße 17, 40221 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Bahnstraße 9, 40212 Düsseldorf.
HRA 20702 HRA 20702: Quant. Capital GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Speditionstraße 17, 40221 Düsseldorf. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Quant. Capital Management GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB…
HRA 20702 HRA 20702: Quant. Capital GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Speditionstraße 17, 40221 Düsseldorf.
HRA 20702 Quant. Capital GmbH & Co. KG, Düsseldorf, c/o Quant. Capital Management GmbH, Graf-Adolf-Str. 12, 40212 Düsseldorf. Änderung zur Geschäftsanschrift: Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
HRA 20702 Quant. Capital GmbH & Co. KG, Düsseldorf, c/o Quant. Capital Management GmbH, Graf-Adolf-Str. 12, 40212 Düsseldorf.(Der Handel von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 KWG in Verbindu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.