HRB 188749

QDS GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Münchener Straße 17, 85540 Haar

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Haar
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
10.03.2020
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Josef Böhmer

Aschheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-21

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. QDS UG (haftungsbeschränkt) Haar

Gegenstand des Unternehmens

Veranstaltungsschutz und -service, Objekt- und Baustellenschutz, Detekteileistungen, Revierstreife und Limousinen/VIP-Service sowie die Beratung von und Service für Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Kommunen und kommunalen Betrieben sowie Einzelpersonen und Gesellschaften in technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 2018/19 · QDS GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2018/19
Wirksam am
14.05.2020
Registerbezug
München, HRB 188749
1508 IN 2018/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

QDS GmbH, Münchener Straße 17, 85540 Haar, vertreten durch den Geschäftsführer
Böhmer Josef
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 188749
- Schuldnerin -

Der im Eröffnungsbeschluss auf den 28.05.20, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 101
festgesetzte Berichts- und Prüfungstermin wird verlegt auf

Mittwoch, den 17.06.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweis:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Hinweise:
Der Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, kann nur
mündlich in diesem Termin erhoben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 188749 HRB 188749: QDS GmbH, Haar, Landkreis München, Münchener Straße 17, 85540 Haar. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2020 (Az. 1508 IN 2018/19) das Insolv…
HRB 188749: QDS GmbH, Haar, Landkreis München, Münchener Straße 17, 85540 Haar. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.03.2020 (Az. 1508 IN 2018/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1508 IN 2018/19 · QDS GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2018/19
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
München, HRB 188749
1508 IN 2018/19

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) BARMER, Bahnhofplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft -Bahn-See Minijob-Zentrale,
Hollestr. 7 b, 45127 Essen
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) HEK, vertreten durch d. Vorstand, Hanseatische Krankenkasse, Wandsbeker
Zollstr. 86-90, 22041 Hamburg
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
QDS GmbH, Münchener Straße 17, 85540 Haar, vertreten durch den Geschäftsführer
Böhmer Josef
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 188749
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Verwaltungsschutz und- service, Objekt- und Baustellenschutz,
Detekteileistungen, Revierstreife u.a.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Yu-Jin Embacher
Tal 4, 80331 München
Telefon: +49(89) 5528627-0
Telefax: +49(89)5528627-10
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 20.04.2020 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Donnerstag, 28.05.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 28.05.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.08.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1508 IN 2018/19 · QDS GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1508 IN 2018/19
Wirksam am
10.10.2019
Registerbezug
München, HRB 188749
Az.: 1508 IN 2018/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

BARMER, Bahnhofplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

QDS GmbH, Münchener Straße 17, 85540 Haar, vertreten durch den Geschäftsführer
Böhmer Josef
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 188749
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 09.10.2019 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Yu-Jin
Embacher, Tal 4, 80331 München, Telefon: +49(89) 5528627-0, Telefax: +49(89)
5528627-10.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 188749 HRB 188749:QDS GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar.Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Münchener Straße 17, 85540 Haar. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Böhm…
HRB 188749:QDS GmbH, Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar.Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Münchener Straße 17, 85540 Haar. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Böhmer, Josef, Aschheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 188749 QDS UG (haftungsbeschränkt), Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 21.000,00 EUR und die Änderung der §§ …
QDS UG (haftungsbeschränkt), Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar. Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 21.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: QDS GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gradl, Christian, Dachau, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 188749 QDS UG (haftungsbeschränkt), Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2010. Geschäftsanschrift: Münchner Straße 17, 85540…
QDS UG (haftungsbeschränkt), Haar, Landkreis München, Münchner Straße 17, 85540 Haar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2010. Geschäftsanschrift: Münchner Straße 17, 85540 Haar. Gegenstand des Unternehmens: Veranstaltungsschutz und -service, Objekt- und Baustellenschutz, Detekteileistungen, Revierstreife und Limousinen/VIP-Service sowie die Beratung von und Service für Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Kommunen und kommunalen Betrieben sowie Einzelpersonen und Gesellschaften in technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhmer, Josef, München, *XX.XX.XXXX; Gradl, Christian, Dachau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.