HRB 145871
PYRAMID Bauträger GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 74 IN 278/17 · Pyramid Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 278/17
- Wirksam am
- 11.01.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 145871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145871 eingetragenen
Pyramid Bauträger GmbH, 132-134 Great Anchor, GBR-33854 Manchester England 114
ADE, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hassan Asarpad, Im
Rapsfeld 44, 50933 Köln
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 11.04.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln,
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 278/17
Amtsgericht Köln, 10.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 278/17 · Pyramid Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 278/17
- Wirksam am
- 17.08.2021
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 145871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145871 eingetragenen
Pyramid Bauträger GmbH, 132-134 Great Anchor, GBR-33854 Manchester England 114
ADE, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hassan Asarpad, Im
Rapsfeld 44, 50933 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Sahinder Capraz, Hansaring 115, 50670 Köln
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin
im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss
eines Prozessfinanzierungsvertrages mit der Foris AG für eine Klage gegen Frau
Elena Asarpad,
bestimmt auf
Mittwoch, 15.09.2021, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage,
Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung
der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
74 IN 278/17
Amtsgericht Köln, 17.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 278/17 · Pyramid Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 278/17
- Wirksam am
- 17.01.2019
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 145871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145871 eingetragenen
Pyramid Bauträger GmbH, 132-134 Great Anchor, GBR-33854 Manchester England 114
ADE, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hassan Asarpad, Im
Rapsfeld 44, 50933 Köln
ist am 11.01.2019 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
74 IN 278/17
Amtsgericht Köln, 16.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 145871 HRB 145871: PYRAMID Bauträger GmbH, Hamburg, Neumühlen 3, 22763 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (74 IN 278/17) vom 18.09.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröf…
Schlusstermin 74 IN 278/17 · Pyramid Bauträger GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 74 IN 278/17
- Wirksam am
- 24.09.2018
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 145871
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145871 eingetragenen
Pyramid Bauträger GmbH, 132-134 Great Anchor, GBR-33854 Manchester, England 114
ADE, vormals Im Rapsfeld 44, 50933 Köln, ehemals vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Hassan Asarpad, Im Rapsfeld 44, 50933 Köln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.09.2018, um 15:00
Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs.
1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.10.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Werres, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln
Telefon: 0221 951 446-0, Fax: 022195144690.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum
03.11.2018
unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) ist am
Montag, 03.12.2018, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage,
Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen
Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
* und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 13.11.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216
niedergelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des
Insolvenzgerichts Köln grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft
etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer
Prüfungstermine und des Schlusstermins sowie die Aufhebung des
Insolvenzverfahrens.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln - Insolvenzgericht -,
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Einlegung der Beschwerde ist
auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische
Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die
Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de. Die
sofortige Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Köln
eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift
der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der
Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt,
sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn
der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt
wird. Sie soll begründet werden.
74 IN 278/17
Amtsgericht Köln, 18.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 145871 HRB 145871: PYRAMID Bauträger GmbH, Hamburg, Im Rapsfeld 44, 50933 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumühlen 3, 22763 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Asarpad, Hassan, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 145871 HRB 145871: PYRAMID Bauträger GmbH, Hamburg, Im Rapsfeld 44, 50933 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.1994. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2017 hat die Änder…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.