HRA 5797

PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG

Amtsgericht Paderborn · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Borchen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.08.2018
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Hans-Jürgen Hellvoigt

Delbrück

Kommanditist(in)

Peter Nagel-Tornau

Attendorn

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH

Borchen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Ulrike Hesse

Lichtenau

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-09 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. SHT OHG Borchen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 161/18 · PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 161/18
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Paderborn, HRA 5797
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 161/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5797 eingetragenen PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Hellvoigt, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 26.06.2018 bis zum 03.08.2018 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 102.875,04 €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von xxx € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt xxx €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf xxx und damit auf den Betrag von xxx € gerechtfertigt.
Beantragt wurde eine Erhöhung des Regelsatzes auf xxx.
Bezüglich der Arbeitnehmerangelegenheit ist nicht ersichtlich, dass ein Zuschlag von xxx gerechtfertigt ist. Im Unternehmen waren lediglich 21 Arbeitnehmer tätig. Laut dem Vortrag des Insolvenzverwalters scheint die Abwicklungen der Arbeitsverhältnisse zu keine großen Problemen geführt haben.
Nach Ansicht des Gericht ist daher lediglich ein Zuschlag von xxx gerechtfertigt, vgl. Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 5. Auflage 2025, Rn. 75.

Auch bei dem Zuschlag zur Prüfung der Bauaufträge ist eine Absetzung erfolgt. Durch den Einzug der Forderungen und den darauffolgenden Zahlungseingang von xxx EUR hat sich eine Erhöhung der Masse ergeben, sodass sich die Vergütung dahingehend schon erhöht hat.
Es wurde daher ein Zuschlag von xxx berücksichtigt.

In der Gesamtschau war daher ein Zuschlag von insgesamt xxx zu berücksichtigen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.11.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.

2 IN 161/18
Amtsgericht Paderborn, 30.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 161/18 · PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 161/18
Wirksam am
03.12.2025
Registerbezug
Paderborn, HRA 5797
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 161/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5797 eingetragenen PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Hellvoigt, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen

ist die Festsetzung der Vergütung und der zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

2 IN 161/18
Amtsgericht Paderborn, 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 161/18 · PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 161/18
Wirksam am
11.08.2025
Registerbezug
Paderborn, HRA 5797
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 161/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5797 eingetragenen PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Jürgen Hellvoigt, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen

wird Andreas Budnik, Marktstr. 7, 33602 Bielefeld zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderung lfd. Nr. 110. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

2 IN 161/18
Amtsgericht Paderborn, 11.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 161/18 · PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Paderborn
Insolvenzgericht
Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 161/18
Wirksam am
25.06.2025
Registerbezug
Paderborn, HRA 5797
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 161/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 5797 eingetragenen PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Hellvoigt, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestr. 11 a, 32760 Detmold

wird auf die Vergütung des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss festgesetzt:

Vergütung xxx €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx € xxx €
Endbetrag xxx €

Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.

Gründe:

Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 03.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeitsaufwand und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Diese ist bisher nicht bekannt.
Grundlage ist daher der derzeit bestehende Bestand an liquiden Mitteln auf den Verfahrenskonten.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Zu jetzigen Zeitpunkt beträgt die Masse geschätzt 345.485,03 €.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 86 Gläubigern auf xxx €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 20.06.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Paderborn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn, Zimmer Nr. 243 eingesehen werden.

2 IN 161/18
Amtsgericht Paderborn, 24.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5797 HRA 5797: PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 161/18) vom 03.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellsch…
HRA 5797: PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn (2 IN 161/18) vom 03.08.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRA 5797 HRA 5797:SHT OHG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen.Nunmehr Kommanditgesellschaft. Neue Firma: PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG. (Erwerb und Verwaltung von Immobilien, insbesondere die V…
HRA 5797:SHT OHG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen.Nunmehr Kommanditgesellschaft. Neue Firma: PWZ Paderborner Wertstoffzentrum GmbH & Co. KG. (Erwerb und Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Vermietung von Immobilien an Recycling-Unternehmen im Raum Paderborn). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: PWZ Paderborner Wertstoffzentrum Verwaltungs-GmbH, Borchen (Amtsgericht Paderborn HRB 11257), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Hesse, Stefan, Lichtenau, *XX.XX.XXXX; Nagel-Tornau, Peter, Attendorn, *XX.XX.XXXX. Eingetreten und wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: R.A.T. Ravensberger Treuhand Wirtschaftsberatungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 2860).
Neueintragungen
HRA 5797 SHT OHG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen.(Tiefbau, Erdbau, Abbruch und alle damit verbundenen Tätigkeiten.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen. Jeder pe…
SHT OHG, Borchen, Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen.(Tiefbau, Erdbau, Abbruch und alle damit verbundenen Tätigkeiten.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 10, 33178 Borchen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Hesse, Stefan, Lichtenau, *XX.XX.XXXX; Nagel-Tornau, Peter, Attendorn, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.