HRB 10166
PWK Automotive GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Krefeld
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Krefeld
- Datenstand
- 2024-12-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
27 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- MacLean Lismore Isle GmbH Krefeld
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 91 IN 55/21 · PWK Automotive GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 55/21
- Wirksam am
- 15.12.2025
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 10166
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10166 eingetragenen PWK Automotive GmbH, Idastraße 60, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herrn Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Geprüft werden soll/en die Forderung/en Rang 0 lfd. Nr. 5 bis 6
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 55/21
Amtsgericht Krefeld, 12.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 91 IN 55/21 · PWK Automotive GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 55/21
- Wirksam am
- 09.03.2023
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 10166
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10166 eingetragenen PWK Automotive GmbH, Idastraße 60, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herrn Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
wird Dr. Daniel Schwartz, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der zum vorliegenden Insolvenzverfahren unter den lfd. Nummern 38/03 und 38/04 der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen der Presswerk Krefeld GmbH & Co. KG bzw. der PWK IBEX GmbH.. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
91 IN 55/21
Amtsgericht Krefeld, 07.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 91 IN 55/21 · PWK Automotive GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 55/21
- Wirksam am
- 30.01.2023
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 10166
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10166 eingetragenen PWK Automotive GmbH, Idastraße 60, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herrn Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 23.01.2023 beantragt zur Prüfung der unter den lfd-Nr. 38/03 und 38/04 der Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen der Presswerk Krefeld GmbH & Co. KG bzw. der PKW IBEX GmbH Herrn Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz zum Sonderinsolvenzverwalter zu bestellen.
Es ist beabsichtigt dem Antrag zu folgen.
Sie erhalten Gelegenheit zur Kenntnis und Stellungnahme binnen zwei Wochen.
91 IN 55/21
Amtsgericht Krefeld, 26.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 91 IN 55/21 · PWK Automotive GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
- Insolvenzgericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 91 IN 55/21
- Wirksam am
- 04.10.2022
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 10166
Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/848)
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10166 eingetragenen PWK Automotive GmbH, Idastraße 60, 47809 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ulrich Georg Hannemann, Kapitelshof 8, 53229 Bonn und Herrn Roland Heller, Hinter Sollbrüggen 9, 47800 Krefeld
Geschäftszweig: Herstellung, Vertrieb und Handel mit Metallwaren, insbesondere für die Automobilindustrie
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.09.2022, um 10:35 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über das Insolvenzverfahren (im Folgenden: VO (EU) 2015/848) eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.10.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird die Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf , Tel. Nr.0211 540680 0 , Fax Nr. 0211 540680 199.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 28.12.2022.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Sachwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.12.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die Zuständigkeit hinsichtlich der gerichtlichen Prüfung der Rechnungslegung des vorläufigen Sachwalters wird auf den/die Rechtspfleger/Rechtspflegerin übertragen ( §§ 7, 18 Abs. 1 RPflG
Gründe:
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gemäß Artikel 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/848 international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen und vorläufigen Sachwalters vom 02.09.2022..
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 3 Abs. 1 VO (EU) 2015/848 über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 55/21
Krefeld, 29.09.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10166 HRB 10166: PWK Automotive GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld. Bestellt als Geschäftsführer: Hannemann, Ulrich Georg, Bonn, *XX.XX.XXXX; Heller, Roland, Krefeld, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungs…
HRB 10166 HRB 10166: PWK Automotive GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Stammkapital, Stammeinlagen und Geschäft…
HRB 10166 HRB 10166: PWK Automotive GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Cook, George, Pebble Creek Drive, IL 60532, USA, *XX.XX.XXXX.
HRB 10166 HRB 10166: PWK Automotive GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertr…
HRB 10166 HRB 10166: MacLean Lismore Isle GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Insbesondere wurden §§ 1 (F…
HRB 10166 MacLean Lismore Isle GmbH, Krefeld, Idastraße 60, 47809 Krefeld.Geschäftsanschrift: Idastraße 60, 47809 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages v…
HRB 10166 MacLean Lismore Isle GmbH, Krefeld (Idastraße 60, 47809 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Art.4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals …
HRB 10166 MacLean Lismore Isle GmbH, Krefeld (Idastr. 60, 47809 Krefeld). Nicht mehr Geschäftsführer: Taylor, Timothy N., Paddock Lane, IL 60045, USA, *XX.XX.XXXX.
HRB 10166 MacLean Lismore Isle GmbH, Krefeld (Idastr. 60, 47809 Krefeld). Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.