HRB 6214

PVO Losert GmbH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Friedrichstr. 15, 95444 Bayreuth

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bayreuth
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.11.2022
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Erika Losert

Mistelgau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Hugo Losert

Mistelgau

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

ist das Inkasso für die außergerichtliche Einziehung von Honorarforderungen von Ärzten und sonstigen Heilberufen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 186/22 · PVO Losert GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 186/22
Wirksam am
04.02.2025
Registerbezug
Bayreuth, HRB 6214
IN 186/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PVO Losert GmbH, Friedrichstraße 15, 95444 Bayreuth, vertreten durch die Geschäftsführer Losert Erika und Losert Hugo, verstorben am 23.03.2024
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 6214
- Schuldnerin -

Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf xxxEuro.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 21,63 InsO und 11 InsVV, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat.

Dauer und Umfang der Tätigkeit sind zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 8.7.2024 verwiesen. Die verwaltete Masse betrug 143.260,13 Euro.

Es handelt sich um die Regelvergütung.

Vergütung xxx Euro
Auslagen xxx Euro
Umsatzsteuer xxx Euro

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 15.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 6214 HRB 6214:PVO Losert GmbH, Bayreuth, Friedrichstr. 15, 95444 Bayreuth.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftschaftsvertrag vom 13.7.2015. Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 15, 95444 Bayreuth. Geg…
HRB 6214:PVO Losert GmbH, Bayreuth, Friedrichstr. 15, 95444 Bayreuth.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftschaftsvertrag vom 13.7.2015. Geschäftsanschrift: Friedrichstr. 15, 95444 Bayreuth. Gegenstand des Unternehmens: ist das Inkasso für die außergerichtliche Einziehung von Honorarforderungen von Ärzten und sonstigen Heilberufen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Losert, Erika, Mistelgau, *XX.XX.XXXX; Losert, Hugo, Mistelgau, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der PVO Losert AG mit dem Sitz in Bayreuth (Amtsgericht Bayreuth HRB 3535). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.