HRB 32096
PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Moritzburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Moritzburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-01 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - Coswig
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 988/20 · PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 988/20
- Wirksam am
- 10.09.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32096
Aktenzeichen: 544 IN 988/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -, OT Friedewald Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 32096
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik v. Glasenapp
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.09.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 544 IN 988/20 · PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 988/20
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32096
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PVL Sachsen GmbH - Presse
Vertrieb und Logistik -, OT Friedewald Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg,
Amtsgericht Dresden , HRB 32096
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik v. Glasenapp
wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 06.04.2021
antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse
entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 19.550,00 EUR zu
Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsO für die
Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden,
einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der
Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die
Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger
bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch
Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines
anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden
eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung
eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann
auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im
Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
544 IN 988/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32096 HRB 32096: PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -, Moritzburg, Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg OT Friedewald. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 13.01.2021, AZ: 533 IN 988/20, ist das In…
Forderungsprüfung 544 IN 988/20 · PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 988/20
- Wirksam am
- 13.01.2021
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32096
533/544 IN 988/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PVL Sachsen GmbH - Presse
Vertrieb und Logistik -, OT Friedewald Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg,
Amtsgericht Dresden , Registergericht Dresden, Register-Nr.: HRB 32096
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik v. Glasenapp
- wurde am 13.01.2021 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Blasewitzer Straße 41, 01307
Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Telefax: 0351 450 4144 Email
geschäftlich: dresden@stapper.in
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
01.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149
Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum
12.04.2021 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich
einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die
Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des
schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
533 IN 988/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 13.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32096 HRB 32096: PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -, Moritzburg, Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg OT Friedewald. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.10.2020, AZ: 533 IN 988/20, ist ein vo…
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 988/20 · PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 988/20
- Wirksam am
- 22.10.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32096
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PVL Sachsen GmbH -
Presse Vertrieb und Logistik -, OT Friedewald Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg,
Amtsgericht Dresden , HRB 32096
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik v. Glasenapp
ergeht am 22.10.2020 nachfolgende Entscheidung:
Die Anordnung vom 12.10.2020 zur Anfertigung eines Massegutachtens und der
Beschluss vom 14.10.2020, mit dem die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und die Zwangsvollstreckung beschränkt wurde, werden dahingehend berichtigt,
dass die Firma der Schuldnerin wie folgt lautet:
PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik
Gründe
Die Berichtigung erfolgt gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
oder bei dem
Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Die
Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig
bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde
soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
533 IN 988/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 22.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 544 IN 988/20 · PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik - · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 544 IN 988/20
- Wirksam am
- 14.10.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 32096
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PVL Sachsen GmbH, OT
Friedewald Am Jämmchen 4, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 32096
vertreten durch den Geschäftsführer Henrik v. Glasenapp
ergeht am 14.10.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.10.2020 um
10:19 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Blasewitzer Straße 41
01307 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 450 4143
Telefax: 0351 450 4144
Email geschäftlich: dresden@stapper.in
Website: www.stapper.in
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die
vorläufige nsolvenzmasse einzurichtendes offenes Treuhandkonto einzuziehen.
Eingehende Gelder dürfen für die Fortführung des Unternehmens entnommen werden,
soweit nicht Rechte Dritter entgegenstehen. Soweit an Forderungen
Sicherungsrechte Dritter bestehen, dürfen diese Forderungen nur auf ein
gesondert zu Gunsten der Aus- und Absonderungsberechtigten einzurichtendes
offenes Treuhandkonto eingezogen werden und müssen von der vorläufigen
Insolvenzmasse unterscheidbar verwahrt werden ( BGH, Urteil vom 24.01.2019, IX
ZR 110/17). Der Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der
Schuldnerin Das Recht der Ausübung der Arbeitgeberbefugnis verbleibt bei der
Schuldnerin.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter
leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen
(§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung,
einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung
werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen
sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche
Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung
neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung
der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
533 IN 988/20 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 14.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 32096 HRB 32096: PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -, Coswig, Rosshaarstr. 7, 01640 Coswig. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsver…
HRB 32096 PVL Sachsen GmbH - Presse Vertrieb und Logistik -, Coswig, Rosshaarstr. 7, 01640 Coswig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.02.2013. Geschäftsanschrift: Rosshaarstr. 7, 01640 …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.