HRB 1873

Pumpenfabrik Salzwedel GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Salzwedel

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Registerdaten

Sitz
Salzwedel
Datenstand
2025-01-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH Salzwedel

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 94/21 · Pumpenfabrik Salzwedel GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 94/21
Wirksam am
26.06.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 1873
7 IN 94/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Brietzer Weg 5, 29410 Hansestadt Salzwedel (AG Stendal, HRB 1873), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Stendal, 26.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 94/21 · Pumpenfabrik Salzwedel GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 94/21
Wirksam am
05.07.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 1873
7 IN 94/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Brietzer Weg 5, 29410 Hansestadt Salzwedel (AG Stendal, HRB 1873), vertr. d.: Wolfhard Herbert Meier, Barnebeck 25, 29410 Hansestadt Salzwedel, (Geschäftsführer), sind die um 43,00 % erhöhte (Zuschläge Betriebsfortführung und Verhandlung/Vorbereitung übertragende Sanierung) Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß §§ 1, 2, 3, 4, 7, 8 und 10 InsVV auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 122.346,70 € mit Beschluss vom 05.07.2023 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 05.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1873 HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 18.11.2021 (Az. 7 IN 94/21) das Insolven…
HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 18.11.2021 (Az. 7 IN 94/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 94/21 · Pumpenfabrik Salzwedel GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 94/21
Wirksam am
19.11.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 1873
7 IN 94/21: Über das Vermögen der Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Brietzer Weg 5, 29410 Hansestadt Salzwedel (AG Stendal, HRB 1873), vertr. d.: Wolfhard Herbert Meier, Barnebeck 25, 29410 Hansestadt Salzwedel, (Geschäftsführer), ist am 18.11.2021 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131-20100, Fax: 04131-201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.12.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 20.01.2022, 11:00 Uhr, Saal 204, Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 18.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1873 HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 05.10.2021 (Az. 7 IN 94/21) die vorläufi…
HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 05.10.2021 (Az. 7 IN 94/21) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 94/21 · Pumpenfabrik Salzwedel GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 94/21
Wirksam am
05.10.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 1873
7 IN 94/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Brietzer Weg 5, 29410 Hansestadt Salzwedel (AG Stendal, HRB 1873), vertr. d.: Wolfhard Herbert Meier, Barnebeck 25, 29410 Hansestadt Salzwedel, (Geschäftsführer), ist am 05.10.2021 um 12:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Schießgrabenstraße 8/9, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131-20100, Fax: 04131-201014, E-Mail: mail@kanzlei-sbl.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 05.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1873 HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2016 hat die Umstellung auf Euro beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun 153.387,5…
HRB 1873: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2016 hat die Umstellung auf Euro beschlossen. Das Stammkapital beträgt nun 153.387,56 EUR.
Veränderungen
HRB 1873 HRB 1873:Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma…
HRB 1873:Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2014 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Pumpenfabrik Salzwedel GmbH.
Veränderungen
HRB 1873 Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nieswandt, Michael, Salzwedel, *XX.XX.XXXX.
Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Nieswandt, Michael, Salzwedel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1873 Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beyer, Christine, Chüttlitz, *XX.XX.XXXX.
Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beyer, Christine, Chüttlitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1873 Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Bestellt: Geschäftsführer: Meier, Wolfhard, Salzwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Name…
Dosier- und Prozeßtechnik Salzwedel GmbH, Salzwedel, Brietzer Weg 5, 29410 Salzwedel.Bestellt: Geschäftsführer: Meier, Wolfhard, Salzwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.