HRB 136717

PTXRE GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
21.01.2026
Datenstand
2026-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jose Martinez

Frankfurt am Main

Geschäftsführer(in)

Patrick Marinoff

Stuttgart

Geschäftsführer(in)

Peter Bigelmaier

Krailling

Geschäftsführer(in)

Piotr Bienkowski

Bad Homburg v.d. Höhe

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sascha Baran

Duisburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-03-18 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

35 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-03-18 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. neoshare Real Estate GmbH Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

1. Beratungsgeschäft in Form von Beratung von Unternehmen im Zusammenhang mit der Strukturierung von Finanzierungen, - gewerbsmäßiger Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO), - Vertrieb von Produkten und Software, insbesondere der neoshare AG. 2. Transaktionsgeschäft in Form von gewerbsmäßiger Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume oder dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO), - Beratungsleistungen zum Vertrieb und zur Entwicklung von Gewerbeimmobilien sowie deren umfassende operative Unterstützung in Marketing, Vertrieb und Controlling, - Workplace Consulting: Potentialanalyse, Optimierungsempfehlungen und Entwicklung von Bürokonzepten, - Projektmanagement sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Maßnahmen und Dienstleistungen, - Betreuung von Nutzern gewerblicher Immobilien im In- und Ausland. 3. Beratungs- und Bewertungsgeschäft in Form von Übernahme von Beratungsaufträgen aller Art, insbesondere zur Entwicklung und Vermarktung von Immobilien im In- und Ausland, - Erarbeitung von Standort- und Marktanalysen sowie von Bau- und Nutzungskonzepten, - Ermittlung von Immobilienwerten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 472/26 P-17-9 · PTXRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 472/26 P-17-9
Wirksam am
03.09.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136717
Amtsgericht Frankfurt am Main
03.09.2026
- Insolvenzgericht -
810 IN 472/26 P-17-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

PTXRE GmbH, Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136717),
vertreten durch:
1. Peter Bigelmaier, (Geschäftsführer),
2. Jose Martinez, (Geschäftsführer),
3. Piotr Bienkowski, (Geschäftsführer),
4. Sascha Baran, (Geschäftsführer),
5. Patrick Marinoff, (Geschäftsführer),

wird dem Insolvenzverwalter gestattet, den folgenden Betrag gemäß § 4 Absatz 3 InsVV als besondere Auslagen für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen des vorläufigen Sachwalters und des vorläufigen Gläubigerausschusses der Masse zu entnehmen:

besondere Auslagen: €
besondere Auslagen: €
Summe: €

Gründe:

Mit Schreiben vom 28.08.2026 beantragte der Insolvenzverwalter, den für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 01.01.2027 fälligen Versicherungsbeitrag der Masse entnehmen zu dürfen.

Dem Antrag war gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 InsVV stattzugeben.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

AG FFM 03.09.26

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 472/26 P-17-9 · PTXRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 472/26 P-17-9
Wirksam am
11.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136717
810 IN 472/26 P-17-9 In dem Insolvenzverfahren PTXRE GmbH, Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136717), vertr. d.: 1. Peter Bigelmaier, (Geschäftsführer), 2. Jose Martinez, (Geschäftsführer), 3. Piotr Bienkowski, (Geschäftsführer), 4. Sascha Baran, (Geschäftsführer), 5. Patrick Marinoff, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 10.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 472/26 P-17-9 · PTXRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 472/26 P-17-9
Wirksam am
10.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136717
810 IN 472/26 P-17-9 - Am 01.06.2026 um 10:40 Uhr ist das Insolvenzverfahren PTXRE GmbH, Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136717),
vertreten durch:
1. Peter Bigelmaier, (Geschäftsführer),
2. Jose Martinez, (Geschäftsführer),
3. Piotr Bienkowski, (Geschäftsführer),
4. Sascha Baran, (Geschäftsführer),
5. Patrick Marinoff, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 07.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Dienstag, 18.08.2026, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 472/26 P-17-9 · PTXRE GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 472/26 P-17-9
Wirksam am
01.06.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136717
810 IN 472/26 P-82-: In dem Insolvenzverfahren PTXRE GmbH, Junghofstraße 24, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136717),
vertreten durch:
1. Peter Bigelmaier, (Geschäftsführer),
2. Jose Martinez, (Geschäftsführer),
3. Piotr Bienkowski, (Geschäftsführer),
4. Sascha Baran, (Geschäftsführer),
5. Patrick Marinoff, (Geschäftsführer), wurde am 01.06.2026 um 10:40 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Miguel Grosser, Westhafenplatz 6, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 24 00 65 0, Fax: 069/ 24 00 65 10, E-Mail: frankfurt@jaffe-rae.de, Internet: www.jaffe-rae.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.

Von der beantragten Anordnung der Eigenverwaltung war gemäß §§ 270 f., 270 e InsO abzusehen, weil Gründe für eine Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung vorliegen.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.