HRB 22755

PS Bau & Sanierung GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Teutschenthal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
28.11.2019
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PS Bau & Sanierung GmbH Halle (Saale)

Gegenstand des Unternehmens

Die Betreuung und Entwicklung von Bauprojekten, Reparatur-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten aller Art an Immobilien und Industrieanlagen; Vermittlung von Bauleistungen an Subunternehmer sowie Baumaterialvermittlung auf Provisionsbasis, Malerarbeiten, Hausmeisterdienste, Montage von Fertigelementen, Errichtung von Neubauten sowie die Durchführung von Montage- und Sanierungsleistungen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
59 IN 461/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Am Kirchtor 17, 06108 Halle (Saale), (Gesellschafter), ist am 20.10.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Hinsichtlich etwaiger Quotenzahlungen aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS projects & services GmbH, AZ: 59 IN 265/18 wurde der Vorbehalt der Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO analog angeordnet, insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 20.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
14.05.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
Geschäfts-Nr.: 59 IN 461/18. In dem Insolvenzverfahren PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Am Kirchtor 17, 06108 Halle (Saale), (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 13.05.2025 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S.2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom Insolvenzverwalter vorgetragene und anhand der Akte nachvollziehbare Begründung des Antrages vom 06.11.2024. Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsmasse von nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe der Regelvergütung mit einem Gesamtzuschlag von % zur Regelvergütung für den erhöhten Arbeitsaufwand bei der Ermittlung und Prüfung etwaiger anfechtungsrelevanter Vorgänge und Vermögensverschiebungen sowie gesellschaftsrechtlicher Haftungsansprüche infolge der unzureichenden Mitarbeit des Schuldnervertreters und des Fehlens einer belastbaren Finanzbuchhaltung, welcher durch die erwirtschaftete Masse nicht abdeckt wird.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Eine Stellungnahme der Verfahrensbeteiligten ist nach Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 13.05.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
59 IN 461/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Am Kirchtor 17, 06108 Halle (Saale), (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 05.05.2025.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 04.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
59 IN 461/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Am Kirchtor 17, 06108 Halle (Saale), (Gesellschafter), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 22.01.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 21.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
13.08.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
Geschäfts-Nr.: 59 IN 461/18
In dem Insolvenzverfahren PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Halle (Saale), (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 12.08.2021 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte unter Bezugnahme auf den Antrag des vorläufigen und jetzigen Insolvenzverwalters vom 03.05.2021.

Die Festsetzung erfolgte nach § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV in Höhe der Mindestvergütung. sowie mit einem Gesamtzuschlag von 10,00 % für dem Arbeitsaufwand hinsichtlich obstruktiver Geschäftsführung/ unzureichende Beleglage/ Postsperre.

Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.

Im vorliegenden Verfahren werden die durch den Insolvenzverwalter aufgeführten Erhöhungstatbestände gesehen und eine über das normale Maß einer schwachen Verwaltung hinausgehende Arbeitsbelastung anerkannt.

Mit Schreiben vom 07.05.2021 macht der Insolvenzverwalter geltend, dass nicht einmal der von ihm beantragte Gesamtzuschlag von 25% den Mehraufwand nicht abgilt und nimmt eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden für sich und seine Mitarbeiter vor.

Ein Mehraufwand wird seitens des Gerichts in der Gesamtbetrachtung der dargelegten Erhöhungstatbestände aufgrund umfangreicher gerichtlicher Erfahrungswerte lediglich mit einem Erhöhungsfaktor von 10% als angemessen angesehen.

Die vom Insolvenzverwalter vorgenommene Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden für sich und seine Mitarbeiter hat allerdings nicht stattzufinden. Siehe hierzu Kommentar Graeber/ Graeber, 2. Auflage, Rd. Nr. 79 zu § 11 InsVV, welcher sich auf den Beschluss des BGH vom 01.03.2007 (IX ZB 278/05) bezieht:

"Die Bemessung der Zu- und Abschläge ist vom Tatrichter so vorzunehmen, dass dem vorläufigen Verwalter eine angemessene Vergütung gewährt wird (BGHZ 116, 233, 238; 157, 282, 287; BGH, Beschl. v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206). Eine Vergleichsrechnung anhand der Anzahl der aufgewendeten Stunden des Verwalters und seiner Mitarbeiter hat dagegen, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht stattzufinden. Eine solche Vergleichsrechnung könnte, würde man sie vornehmen, auch nicht lediglich mit dem Ziel einer Heraufsetzung der Vergütung durchgeführt werden, sondern müsste umgekehrt auch zu einer Herabsetzung der Vergütung führen, etwa bei hohen Bemessungsgrundlagen. Dies widerspräche aber dem System der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Der Verordnungsgeber hat die Vergütungsregelung insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit, leichterer Handhabbarkeit und Entlastung der Gerichte so ausgestaltet, dass sich die Vergütung nach einer festzustellenden Bemessungsgrundlage bemisst (vgl. BGHZ 157, 282, 287). Eine Vergütungsbemessung nach dem Arbeits- und Kostenaufwand im Einzelfall und eine Berechnung nach Stundensätzen kommt danach nicht in Betracht (vgl. BGHZ 157, 282, 301)."

Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.08.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
01.07.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
59 IN 461/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PS Bau & Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Halle (Saale), (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 07.05.2021 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand für Erschwernisse bezüglich obstruktiver Geschäftsführung/ unzureichende Beleglage/ Postsperre. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Halle (Saale), 29.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen
HRB 22755 HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Szkolnizak, Patrick, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Von Amts wegen gelöscht: Geschäftsführer: Szkolnizak, Patrick, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 22755 HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 08.02.…
HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 08.02.2019 (Az. 59 IN 461/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
13.02.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
59 IN 461/18: Über das Vermögen der PS Bau & Sanierung GmbH,
Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal, HRB 22755), vertr.
d.: Patrick Szkolnizak, Halle (Saale), (Geschäftsführer), ist am 08.02.2019 um
10:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Poppe, Emil-Eichhorn-Straße 1,
06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/5304926.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 06.05.2019, 09:30 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.04.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 06.05.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 12.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 461/18 · PS Bau & Sanierung GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 461/18
Wirksam am
23.10.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 22755
Az: 59 IN 461/18. In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PS Bau
& Sanierung GmbH, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal (AG Stendal,
HRB 22755), vertr. d.: Patrick Szkolnizak, Halle (Saale), (Geschäftsführer),
ist am 23.10.2018 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Poppe,
Emil-Eichhorn-Straße 1, 06114 Halle (Saale), Tel.: 0345/530490, Fax: 0345/
5304926 bestellt worden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von
den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 23.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22755 HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR…
HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Teutschenthal, Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 22755 HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Halle (Saale), Wolfstraße 19, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Teutsc…
HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Halle (Saale), Wolfstraße 19, 06110 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2016 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Teutschenthal. Geschäftsanschrift: Ernst-Thälmann-Straße 107, 06179 Teutschenthal OT Holleben.
Neueintragungen
HRB 22755 HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Halle (Saale), Wolfstraße 19, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2015. Geschäftsanschrift: Wolfstraße 19, 06110 Hal…
HRB 22755: PS Bau & Sanierung GmbH, Halle (Saale), Wolfstraße 19, 06110 Halle (Saale). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.05.2015. Geschäftsanschrift: Wolfstraße 19, 06110 Halle (Saale). Gegenstand des Unternehmens: Die Betreuung und Entwicklung von Bauprojekten, Reparatur-, Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten aller Art an Immobilien und Industrieanlagen; Vermittlung von Bauleistungen an Subunternehmer sowie Baumaterialvermittlung auf Provisionsbasis, Malerarbeiten, Hausmeisterdienste, Montage von Fertigelementen, Errichtung von Neubauten sowie die Durchführung von Montage- und Sanierungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Szkolnizak, Patrick, Halle (Saale), *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.