HRB 91113
ProTec Polymer Processing GmbH
aktuell 25 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Stubenwaldallee 9, 64625 BensheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bensheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.03.2025
- Datenstand
- 2025-09-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian-Georg Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg
Hamburg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenDirk Egemann
Stuttgart
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenPeter Theobald
Bensheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenMarion Jaeger
Hirschberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerRainer Riediger
Bad Honnef
Gesamtprokura gemeinsam mit einem GeschäftsführerAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-06 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
59 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-18 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Planung, die Konzeption, das Design, der Vertrieb, die Produktion und der Handel von und mit Maschinen, Anlagen, Verfahrenstechniken und Recyclingsystemen aller Art, insbesondere im Bereich PET-Recycling sowie deren Lizenzierung, Beratung und Wartung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 22.09.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.09.2025.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 11.06.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Amtsgericht Darmstadt, 11.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 12.11.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 19.09.2022 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 6.968.852,96 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Der Verwalter macht Erhöhungstatbestände von insgesamt 350 % der Regelvergütung geltend.
Die Schuldnerin hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung 109 Mitarbeiter. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt, mit dem regelmäßig korrespondiert werden musste. Ferner wurde der Betrieb im Zeitraum des vorläufigen Verfahren fortgeführt, es wurden sowohl national als auch international Investoren gesucht sowie Sanierungsmöglichkeiten geprüft. Ein Sozialplan wurde erstellt sowie die Insolvenzvorfinanzierungen für 99 Mitarbeiter geregelt. Ferner wurden Aus- und Absonderungsrechte, insbesondere Vereinbarungen von Massekrediten und unechten Massedarlehen mit der Bank getroffen.
Aufgrund des Umfangs der Tätigkeit im vorläufigen Verfahren sind die geltend gemachten Erhöhungsfaktoren nachvollziehbar und glaubhaft dargelegt worden. Es wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführliche Begründung im Vergütungsantrag Bezug genommen. Art und Umfang des vorläufigen Verfahrens rechtfertigen die Festsetzung der geltend gemachten Erhöhungsfaktoren.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben dem Vergütungsantrag zugestimmt.
Antragsgemäße Festsetzung hatte daher zu erfolgen.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 23.08.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Amtsgericht Darmstadt, 22.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 04.01.2024
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
wird die Vergütung des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds
LC Low Cost Purchasing Christian Lackner, Samerbergstr. 10, 83064 Raubling
für den Zeitraum vom 04.08.2022 bis zum 13.01.2023 festgesetzt auf:
xxx EUR Nettovergütung gemäß § 17 Abs. 1 InsVV
xxx EUR Nettovergütung einmalig gemäß § 17 Abs. 2 InsVV
xxx EUR Auslagen (Reisekosten)
xxx EUR 19 % Mwst.
xxx EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, die Vergütung an das Gläubigerausschussmitglied des Beschlusses zu zahlen.
G r ü n d e:
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss vom 01.11.2022 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mit Beschluss vom 04.08.2022 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt und im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung am 13.01.2023 beibehalten.
Damit endete die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen gem. §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV. Hierbei sind Zeitaufwand und Umfang der Tätigkeit besonders zu berücksichtigen.
Gem. § 17 InsVV beträgt die Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 EUR je Stunde.
Das Gläubigerausschussmitglied beantragt die Gewährung eines Stundensatzes in Höhe von xxx EUR.
Für den Stundensatz sind Umfang und Schwierigkeit des Verfahrens, der Aufgaben des Gläubigerausschusses, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie dessen Qualifikation und Sachkunde zu berücksichtigen.
Die Vergütung eines Gläubigerausschussmitgliedes stellt eine Aufwandsentschädigung dar. Das Gericht ist berechtigt, bei besonderen Umständen Stundensätze festzulegen, die den in § 17 Abs. 1 Satz1 InsVV genannten oberen Betrag übersteigen (BGH, Beschluss vom 14.01.2021, IX ZB 71/18).
In seiner Stellungnahme begründet das Gläubigerausschussmitglied glaubhaft, dass Umfang und Schwierigkeit deutlich über einem "Normalverfahren" liegen. Auf die ausführlichen Darlegungen im Schreiben vom 22.08.2023 wird zur weiteren Begründung Bezug genommen.
Unter Berücksichtigung von Umfang und Komplexität des Verfahrens, u. a.
* vorläufige Eigenverwaltung
* zahlreiche Gläubigerausschusssitzungen mit umfangreicher Vor- und Nachbereitung
* Verarbeitungsverbot mit zeitweisem Produktionsstillstand, welcher erst nach umfangreichen Verhandlungen mit der beteiligten Bank beendet werden konnte
* Beschaffungssituation - über 100 Mitarbeiter, mehrere ausländische Tochtergesellschaften, erschwerte Betriebsfortführung aufgrund unzureichender Buchhaltungsführung
* Investorensuche, auch im Ausland
sind die Maßstäbe eines durchschnittlichen Verfahrens hier nicht anwendbar.
Die Höhe des geltend gemachten Stundensatzes ist aufgrund dessen nicht zu beanstanden. Die Anzahl der Stunden wurde glaubhaft dargelegt, ebenso die Auslagen.
Die festzusetzende Vergütung beläuft sich demzufolge brutto auf 87,92 Stunden à xxx EUR = xxx EUR zuzüglich des Einmalbetrages gem. § 17 Abs. 2 InsVV in Höhe von xxx EUR, jeweils incl. Mwst.
Die Auslagen (Fahrtkosten) belaufen sich auf 241 km à xxx EUR = xxx EUR (incl. Mwst.).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 02.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 21.11.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Amtsgericht Darmstadt, 17.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 06.12.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Amtsgericht Darmstadt, 02.12.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 01.11.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 02.12.2022 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 13.01.2023, 10:00 Uhr, Saal B.018, Gebäude B, Mathildenplatz12, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 31.08.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Darmstadt - eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 5/22 · ProTec Polymer Processing GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 5/22
- Wirksam am
- 11.08.2022
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 91113
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-111, E-Mail: frankurt@brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 11.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung i…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, Christian…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Beleburg, Christian-Georg, Hamburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befug…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Rudersdorf, Tim Johannes, Lauf an der Pegnitz, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen de…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Theobald, Peter, Bensheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Nam…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Jaeger, Marion, Hirschberg, *X…
HRB 91113 HRB 91113: ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Alt, Marion, Hirschberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 91113 HRB 91113:ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim.Bestellt als Geschäftsführer: Egemann, Dirk, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 91113 HRB 91113:ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Bennhold, Christian, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX.
HRB 91113 HRB 91113:ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim.Prokura erloschen: Trapp, Rainer, Bretzenheim, *XX.XX.XXXX.
HRB 91113 HRB 91113:ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Kimpel, Alfred, Hofheim am Taunus, *XX.XX.XXXX.
HRB 91113 ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Bestellt als Geschäftsführer: Theobald, Peter, Seeheim-Jugenheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sic…
HRB 91113 ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. 65552 Limburg a. d. Lahn, Geschäftsanschrift: Pariser Straße 2, 65552 Limburg a. d. Lahn. Die Zweigniederlassung in Limburg a. d. …
HRB 91113 ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Jahn, Arnold, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Bennhold, Christian, Wiesbaden, *…
HRB 91113 ProTec Polymer Processing GmbH, Bensheim, Stubenwaldallee 9, 64625 Bensheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 2…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.