HRA 6368
proSolutions Werner H. Reinhardt e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Theodor-Heuss-Allee 14, 53773 HennefGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hennef
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 10.07.2018
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Werner Heinrich Reinhardt
Hennef
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
7 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-30 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6368 HRA 6368: proSolutions Werner H. Reinhardt e.K., Hennef, Theodor-Heuss-Allee 14, 53773 Hennef. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14, 53773 Hennef. Inhaber: Reinhardt, Werner Heinrich, H…
HRA 6368: proSolutions Werner H. Reinhardt e.K., Hennef, Theodor-Heuss-Allee 14, 53773 Hennef. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Allee 14, 53773 Hennef. Inhaber: Reinhardt, Werner Heinrich, Hennef, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der proSolutions Consulting GmbH mit Sitz in Hennef (Amtsgericht Siegburg, HRB 8752) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.04.2018 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2018 als Ganzes übernommen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.