HRB 24537
PROSAVUS AG
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 10.09.2014
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jörg Biehl
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Anni Block
Dresden
EinzelprokuraMelanie Graeff
Dresden
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
40 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-26 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Future Business Plus AG Dresden
Gegenstand des Unternehmens
Tätigkeit als Versicherungs- und Immobilienmakler, insbesondere das Vermitteln von Versicherungen aller Art, insbesondere die Vermittlung und Verwertung kapitalbildender, einschließlich fondsgebundener Versicherungen, sowie Weiterverkauf an Dritte, die Vermittlung und Verwertung sowie Projektentwicklung von Immobilien, die Verwaltung eigenen Vermögens, einschließlich der Übernahme von Geschäftsbesorgungen von branchengleichen Unternehmen, sowie artverwandte Tätigkeiten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 03.02.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
Aktenzeichen: 564 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl beabsichtigt der Insolvenzverwalter die Vornahme einer Abschlagsverteilung nach § 195 InsO. Zur Auszahlung steht ein Betrag in Höhe von € 21.268.872,70 zur Verfügung. Die Gesamtsumme der festgestellten Forderungen beträgt € 212.688.727,04. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich eine Quote in Höhe von ca. 10 %.
Darüber hinaus werden Rückstellungen gebildet für Forderungen, die derzeit bestritten sind und deren Feststellung nicht auszuschließen ist, für Forderungen, die für den Ausfall festgestellt wurden, sowie für Forderungen, die voraussichtlich noch angemeldet werden. Die Summe dieser Forderungen beträgt 93.985.906,44 EUR.
Das Verteilungsverzeichnis liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dresden Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, Zimmer D230, aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 28.01.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
Aktenzeichen: 564 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
ergeht am 27.01.2026 nachfolgende Entscheidung:
Dem Sonderinsolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen und an den Sonderinsolvenzverwalter auszuzahlen.
Gründe
Das Verfahren wurde am 01.04.2014 eröffnet.
Mit Beschluss vom 14.02.20218 wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze zur Prüfung der zugunsten der Gläubigerin Fa. valueConsort AG mit Schriftsatz vom 12.12.2016 zur Insolvenztabelle der Schuldnerin angemeldeten Forderungen als Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 25.03.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit als Sonderinsolvenzverwalter.
Eine gesonderte Regelung zur Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters sieht die InsVV nicht vor.
Bei einer Forderungsprüfung richtet sich die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalter nach dem RVG.
Die der Berechnung des zugrundeliegenden Gegenstandswertes ist in Höhe der Quotenzahlung auf die geprüfte Forderungsanmeldung anzunehmen, mithin in diesem Fall in Höhe von 9.312.347,24 EUR.
Auf der Grundlage des RVG wurde eine 1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300, 1008 VV RVG festgesetzt .
An Auslagen wurde der beantragte Pauschalbetrag nach RVG Nr. 7002 festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer gemäß RVG Nr. 7008 zu berücksichtigen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 22.08.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
Aktenzeichen: 564 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
wird dem Sonderinsolvenzverwalter für seine Tätigkeit die Vergütung antragsgemäß festgesetzt.
Dem Sonderinsolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Sondermasse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 01.04.2014 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 01.11.2023 zugrunde.
Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit in analoger Anwendung des § 63 InsO.
Für die Vergütung der Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters kommt im gegenständlichen Verfahren die Regelungen der InsVV zum Tragen, da die Tätigkeit Sonderinsolvenzverwalter mit der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter eher mit der grundlegenden Tätigkeit eines Insolvenzverwalters vergleichbar war.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse in analoger Anwendung des § 1 InsVV beträgt 745.461,45 EUR.
Sie bestimmt sich aus den eingenommenen Schadensersatzanspruch nebst Zinsen abzüglich der nach §§ 1 Abs. 2 Nr. 4 a, 5 Abs.1 InsVV vom Sonderinsolvenzverwalter durch die Prozessführung bereits erlangte Rechtsanwaltsvergütung.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV .
Bei der Festsetzung durch das Gericht ist der beschränkte Umfang der Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters im Verhältnis zur Tätigkeit eines Insolvenzverwalters zu beachten und entsprechend dem Umfang seiner Tätigkeit ein Bruchteil der Vergütung festzusetzen.
Das Gericht hat im Rahmen der Festsetzung alle Kriterien zu würdigen, die dem entstandenen Aufwand des Sonderinsolvenzverwalters angemessen Rechnung tragen.
Der Sonderinsolvenzverwalter beantragt von der Regelvergütung einen Abschlag in Höhe von 30 % und somit einen Bruchteil von 70 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters als angemessene Vergütung, mithin eine Vergütung in Höhe ........ festzusetzen. Bezüglich der Begründung wird auf den Antrag vom 01.11.2023 verwiesen.
Die Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters umfasste die Ermittlung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter. Hierbei musste er sich in eine sehr komplexe Rechtsmaterie einarbeiten und umfangreiche Sachverhaltsermittlungen anstellen. Er wurde bei der Prüfung der Ansprüche durch Aufbereitungen des Sachverhaltes vom Gläubigerausschuss und durch den Insolvenzverwalter unterstützt, was weitere notwendige zeitintensive Recherchen des Sonderinsolvenzverwalters jedoch nicht ausschloss.
Die rechtlichen Schwierigkeiten des Sachverhaltes und der Umfang der rechtlichen Prüfung der Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters spiegelt das Gutachten des Sonderinsolvenzverwalters vom 08.03.2020 wider. Auch die Tatsache, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich war und letztlich über zwei Instanzen über einen möglichen Schadensersatzanspruch und die Höhe eines Schadensersatzanspruches gestritten wurde, zeigt die Komplexität der Rechtslage und rechtfertigt in der Gesamtschau, trotz des eingeschränkten Umfangs der Tätigkeit des Sonderinsolvenzverwalters, die antragsgemäße Festsetzung der vom Sonderinsolvenzverwalter beantragte Vergütung.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Zusätzlich ist die von dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 09.01.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
Aktenzeichen: 564 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 31.03.2023 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Frank-Rüdiger Scheffler, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 10.01.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 564 IN 2258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
ergeht am 06.01.2022 nachfolgende Entscheidung:
1. Ziffer 3 des Beschlusses des Amtsgerichts Dresden -Insolvenzgericht- vom
14.02.2018 in vorliegender Sache wird klarstellend dahin wie folgt ergänzt:
" Zum Aufgabenkreis des Sonderinsolvenzverwalters im Rahmen der Prüfung
bezüglich der in Ziffer 1 des Tenors genannten Forderungen gehört auch die
Erhebung von Einreden."
564 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 07.11.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 01.11.2018
festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§ 9
InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 02.03.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
- wurde die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Herrn Rechtsanwalt Thomas
Leibner am 27.02.2018 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§ 9
InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.03.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 20.02.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
erging mit Beschluss vom 14.02.2018 folgende Entscheidung:
1. Es wird ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt mit folgendem Aufgabenkreis:
Prüfung der zugunsten der Gläubigerin Fa. valueConsort AG mit Schriftsatz vom
12.12.2016 zur Insolvenztabelle der Schuldnerin angemeldeten Forderungen.
2. Zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem in Ziff. 1 genannten Aufgabenkreis wird
bestimmt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Heintze, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden
(www.bbl-law.de)
3. Der Sonderinsolvenzverwalter hat die Aufgabe, die dem Insolvenzverwalter
obliegenden Aufgaben bezüglich der in Ziff. 1 des Tenors genannten Forderungen
wahrzunehmen.
559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.02.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 31.03.2017
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
- wurde die Vergütung des Sonderverwalters am 30.03.2017 festgesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§ 9
InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
eingereicht werden.
559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 31.03.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 564 IN 2258/13 · Prosavus AG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 564 IN 2258/13
- Wirksam am
- 07.12.2015
- Registerbezug
- Dresden, HRB 24537
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG,
Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden, HRB 24537
vertreten durch den Vorstand Jörg Biehl
- wurde dem Gläubigerausschussmitglied Herrn Sven Ulbrich für seine Tätigkeit
im vorläufigen Gläubigerausschuss im eröffneten Insolvenzverfahren die
Vergütung am 03.12.2015 festgesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§ 9
InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes
eingereicht werden.
559 IN 2258/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 07.12.2015
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24537 HRB 24537:PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden.Nicht mehr Vorstand: Fleischer, Marco, Parthenstein OT Großsteinberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 24537 HRB 24537:PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden.Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.04.2014, AZ: 532 IN 2258/13, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 24537 PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.11.2013, AZ: 532 IN 2258/13, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeor…
HRB 24537 PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Bestellt: Vorstand: Fleischer, Marco, Parthenstein OT Großsteinberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 24537 PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Die Hauptversammlung vom 03.09.2012 hat die Änderung des § 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.
HRB 24537 PROSAVUS AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Die am 25.04.2012 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR auf 2.000.000,00 EUR ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichts…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Die Hauptversammlung vom 25.04.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 1.000.000,00 EUR auf bis zu 2.000.000,00 EUR beschlos…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Graeff, Melanie, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Die Hauptversammlung vom 04.10.2011 hat die Änderung des § 14 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen. Am 11.11.20…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Klauß, Katharina, Radeberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden.Am 12.10.2009 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 106 AktG eingereicht.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden, (Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden).Die Hauptversammlung vom 06.10.2008 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Gr…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Käthe-Kollwitz-Ufer 91, 01309 Dresden). Die am 13.09.2007 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 750.000,00 EUR auf 1.000.000,00 ist durchgeführt. Durch Beschluss des Au…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Justinenstraße 2, 01309 Dresden). Die Hauptversammlung vom 13.09.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 750.000,00 EUR beschlossen.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Justinenstraße 2, 01309 Dresden). Prokura geändert, nun Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Block, Anni, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Justinenstr. 2, 01309 Dresden). Die Hauptversammlung vom 03.11.2006 hat die Änderung der §§ 10 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und 14 (Jahresabschluss, Gewinnverw…
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Justinenstr. 2, 01309 Dresden). Einzelprokura: Block, Anni, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 24537 Future Business Plus AG, Dresden (Justinenstr. 2, 01309 Dresden). Aktiengesellschaft. Satzung vom 10.02.2006. Gegenstand des Unternehmens: Tätigkeit als Versicherungs- und Immobilienmakler, insbesondere das …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.