HRB 27829

PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Hohe Straße 115 b, 50667 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.09.2020
Datenstand
2025-09-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Lobmeyr

Monheim

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

der Einzelhandel mit Damenkonfektion;

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 70/20 · PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 70/20
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 27829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 70/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27829 eingetragenen PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohe Str. 115 b, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lobmeyr, Hohestr. 115 b, 50667 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 05.12.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 14.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 70/20
Amtsgericht Köln, 06.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 70/20 · PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 70/20
Wirksam am
28.11.2024
Registerbezug
Köln, HRB 27829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 70/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27829 eingetragenen PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohe Str. 115 b, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lobmeyr, Hohestr. 115 b, 50667 Köln

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27829 eingetragenen PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohe Str. 115 b, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lobmeyr, Hohestr. 115 b, 50667 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 70/20
Amtsgericht Köln, 25.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70h IN 70/20 · PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 70/20
Wirksam am
12.12.2022
Registerbezug
Köln, HRB 27829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 70/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27829 eingetragenen PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohe Str. 115 b, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lobmeyr, Hohestr. 115 b, 50667 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB, Kranhaus 1 / Im Zollhafen 18, 50678 Köln

Vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Zollstockgürtel 59, 50969 Köln

werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €

Der darüber hinaus gehende Antrag wird zurückgewiesen.

Der festgesetzte Betrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Sachwalter übte sein Amt vom 06.05.2020 bis zum 31.08.2020 aus. Unstreitig ist, dass er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen hat.
Auf welche Weise und nach welcher Vorschrift die Vergütung des vorläufigen Sachwalters festzusetzen ist, ist im dieser Festsetzung zu Grunde zu legenden Recht ebenso ungeklärt wie die Frage, wonach sich die Berechnungsgrundlage bemisst.
Mangels entgegenstehender Bestimmungen und unter Heranziehen der für dieses Verfahren nicht geltenden, aber zum 01.01.2021 eingefügten Vorschrift des § 12 a InsVV (konkret § 12 a Abs. 1, Satz 2 InsVV), wird eine Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters i. H. v. 25 % der Sachwaltervergütung (60 % gemäß12 Abs. 1 InsVV) = 15 % als sachlich richtig angesehen.
Dies entspricht auch den vor der Gesetzesänderung entwickelten Grundsätzen zur Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters.
Der in der BGH-Entscheidung vom 21.07.2016 zu IX ZB 18/14 für einen Normalfall angedachten Vergütung von 25 % der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters kann nicht gefolgt werden. - Diese Vergütung entspricht der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters von dessen Tätigkeiten die des vorläufigen Sachwalters deutlich abweichen, da der vorläufige Sachwalters erheblich geringe Aufgaben hat, als der vorläufige Insolvenzverwalter.
Allein die Tatsache, dass die ergänzende Vorschrift des § 12 a InsVV zum 01.01.2021 in die InsVV aufgenommen worden ist, lässt den Rückschluss zu, dass auch der Gesetzgeber die vom BGH getroffene Entscheidung vom 21.07.2016 (IX ZB 70/14), welche der vorläufige Sachwalter in seinem Vergütungsfestsetzungsantrag zitiert, für unzutreffend hält.
Deshalb wird vorliegend ein Prozentsatz von 25 % der Sachwaltervergütung, welche 60 % der Insolvenzverwaltervergütung beträgt, also 15 % der Insolvenzverwaltervergütung angenommen.

Nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters kann der Regelsatz überschritten oder der Vergütung ein geringerer Satz zu Grunde gelegt werden.

Vorliegend hält das Gericht unter Berücksichtigung von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes um 115 % auf 130 % gerechtfertigt.

In seinem Antrag vom 09.09.2022 meldet der vorläufige Sachwalter Zuschläge auf seine Vergütung in Höhe von 145 % zur Festsetzung an für
Betriebsfortführung im Antragsverfahren 40 %
Arbeitnehmer/Insolvenzgeldvorfinanzierung 30 %
Gläubigerausschusssitzungen 15 %
Sanierungsbemühungen 35 %
Auslandsverstrickungen 15 %
Presse und Öffentlichkeitsarbeit 10 %,
welche er nach einer Gesamtschau des Verfahrens und unter Berücksichtigung sämtlicher Zu- und Abschlagstatbestände auf 130 % reduziert.

Dem vorläufigen Sachverwalter sind durch das Gericht im Anordnungsbeschluss vom 06.05.2022 keine besonderen Aufgaben übertragen worden - vielmehr heisst es im Beschluss "Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO analog)."

Demnach waren lediglich die im Gesetz geregelten Regelaufgaben wahrzunehmen. Dass diese bei der Schuldnerin, die mit einem Modegeschäft mit 220 Arbeitsplätzen und 32 Filialbetriebe im gesamten Bundesgebiet werbend am Markt tätig war, durchaus anspruchsvoll ist und über den normalen Tätigkeitsrahmen eines vorläufigen Sachwalters übersteigt, wird nicht in Abrede gestellt.
Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Sachwalter lediglich eine Kontroll- und Überwachungsfunktion ohne eigene Eingriffs- und Sicherungsbefugnisse innehat. Das tatsächliche Handeln sowie das Treffen und Durchsetzen notwendiger Entscheidungen oblag ausschließlich der eigenverwaltenden Schuldnerin.

Zu den Zuschlags Tatbeständen führt der vorläufige Sachwalter unter anderem aus, die Entwicklung und Ausarbeitung vielfältiger Sanierungsansätze habe einen weiteren Schwerpunkt seiner tatsächlich ausgeübten Tätigkeit dargestellt, auch sei ein Insolvenzplan im Gespräch gewesen. Grundsätzlich zählt es nicht zu den Aufgaben des vorläufigen Sachwalters, in eigener Zuständigkeit die Möglichkeit von Sanierungen zu überprüfen und voranzutreiben. Gleichwohl sind entsprechende Vorschläge der eigenverwaltenden Schuldnerin im Sinne der Gläubiger zu prüfen.
Die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes ist nur dann zuschlagsfähig, wenn der vorläufige Sachwalter hierzu von der eigenverwaltenden Schuldnerin und dem eingesetzten Gläubigerausschuss beauftragt worden ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Das Ausloten anderweitiger Sanierungsformen ist ebenfalls Aufgabe der eigenverwaltenden Schuldnerin. Der vorläufige Sachwalter hat hier eine Überwachungs- und Kontrollfunktion, keine echte Handlungsfunktion.

Auch die vollumfängliche Unterstützung der Geschäftsführung hinsichtlich der Sicherstellung der reibungslosen operativen Geschäftstätigkeit nach dem Scheitern des einheitlichen Sanierungskonzeptes mit der PROMOD S.A.S. aus Frankreich dürfte nur bedingt originäre und zuschlagsfähige Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters sein.

Fraglich ist zudem, inwieweit Presse und Öffentlichkeitsarbeit in den Zuständigkeit und Aufgabenbereich eines vorläufigen Sachwalters fallen.

Übernimmt der vorläufige Sachverwalter Tätigkeiten, die nicht in seinen Aufgabenkreis fallen, können hierfür Zuschläge nicht zugesprochen werden.

Durch die Betriebsfortführung ist vorliegend zudem ein Überschuss in Höhe von x € erwirtschaftet worden, der zu einer Vergütungserhöhung i.H.v. x € geführt hat, was bei der Zuerkennung diesbezüglicher Zuschläge zu berücksichtigen ist.

Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen sowie nach intensiver Befassung mit dem zugrunde liegenden Sachverhalt und nach Vornahme einer neuerlichen Gesamtschau, kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass von den angemeldeten Zuschlagstatbeständen i.H.v. 130 % weitere 20 % in Abzug zu bringen sind, so dass ein Zuschlag von 115 % auf die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters gewährt wird.
Dieser Zuschlag ist sachlich begründet und vergütet die als vorläufiger Sachwalter entfaltete Tätigkeit ausreichend und angemessen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist der Wert der Masse.

Bei Beendigung des Amtes des vorläufigen Sachwalters belief sich
der Wert der Masse auf 4.321.776,96 € EUR.
Unter Berücksichtigung des maßgeblichen Regelsatzes beträgt die Vergütung demnach x € EUR.Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.09.2022 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2, 3 InsVV insbesondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Sachwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV i. V. m. § 12 Abs. 3 InsVV analog einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 125 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Hierneben war die aktuelle gültige Mehrwertsteuer von 19 % festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, der Verwalterin/dem Verwalter, der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln oder dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 eingesehen werden.

70h IN 70/20
Amtsgericht Köln, 09.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70h IN 70/20 · PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70h IN 70/20
Wirksam am
15.02.2022
Registerbezug
Köln, HRB 27829
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 70/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 27829 eingetragenen PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hohe Str. 115 b, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Lobmeyr, Hohestr. 115 b, 50667 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.05.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1232 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70h IN 70/20
Amtsgericht Köln, 11.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70h IN 70/20) vom 01.09.2020 ist über das Vermögen der Gesells…
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70h IN 70/20) vom 01.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.03.2020 beschlossen, § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des…
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung hat am 06.03.2020 beschlossen, § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages insgesamt neu zu fassen. Nach Änderung des Wohnorts weiterhin Geschäftsführer: Lobmeyr, Andreas, Monheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hohe Straße 115 b, 50667 Köln. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 74 IN…
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (AG Köln, 74 IN 98/16). Gemäß § 65 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Lepoutre, Patrice, Mouvaux/Frankreich / Frankreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt al…
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Lepoutre, Patrice, Mouvaux/Frankreich / Frankreich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Lobmeyr, Andreas, Bad Honnef, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Parenti, Olivier, Verlinghem/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 27829 HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Prokura erloschen: Pollet, Francis-Edouard, Marcq-en-Baroeul/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit …
HRB 27829: PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Prokura erloschen: Pollet, Francis-Edouard, Marcq-en-Baroeul/Frankreich, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Parenti, Olivier, Verlinghem/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 27829 PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Prokura erloschen: Porr, Jenny, Bonn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sic…
PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50667 Köln. Prokura erloschen: Porr, Jenny, Bonn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Pollet, Francis-Edouard, Marcq-en-Baroeul/Frankreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 27829 PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumarkt 35-37, 50667 Köln.
PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Neumarkt 35-37, 50676 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumarkt 35-37, 50667 Köln.
Veränderungen
HRB 27829 PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohestr. 115 b, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumarkt 35-37, 50676 Köln.
PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohestr. 115 b, 50667 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Neumarkt 35-37, 50676 Köln.
Veränderungen
HRB 27829 PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohestr. 115 b, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pollet, Francis Charles. Bestellt als Geschäftsführer: Lepoutre, Patrice, Mouvaux/Frank…
PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, Hohestr. 115 b, 50667 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Pollet, Francis Charles. Bestellt als Geschäftsführer: Lepoutre, Patrice, Mouvaux/Frankreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 27829 PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Hohestr. 115 b, 50667 Köln). Einzelprokura: Porr, Jenny, München, *XX.XX.XXXX.
PROMOD Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln (Hohestr. 115 b, 50667 Köln). Einzelprokura: Porr, Jenny, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.