HRB 8076
ProMedia Consulting GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lemgo
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Registerdaten
- Sitz
- Lemgo
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Cross Media Produktion GmbH Lage
- ProWachter Besitz- und Vermietungs GmbH Lage
- ProMedia Consulting Verwaltungs GmbH Lage
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 12.10.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold
wird heute, am 08.10.2026, um 8:00 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 09.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... €
Zwischensumme ... €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... € ... €
Endbetrag ... €
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
Festsetzungsdatum: 24.11.2023, festgesetzter Vorschuss ... Euro brutto
Der Restbetrag ... € kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 28.04.2020 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, dessen Grundlage der Wert der Insolvenzmasse ist, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 InsVV).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Die Bestimmung der maßgeblichen Masse im Einzelnen richtet sich nach § 1 Abs. 2 der InsVV.
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 174.420,99 €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 5 Gläubigern auf 1.000,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Der Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... €.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.03.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Detmold statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach.Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 eingesehen werden.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 09.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 161.286,20 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 128.005,34 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 15.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 20.03.2026
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Stodolka, Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold
hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung beantragt.
Der vollständige Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, eingesehen werden.
Den Insolvenzgläubigern wird Gelegenheit zur Stellungnahme binnen einer Frist von 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung gegeben.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 12.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 28.04.2023
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.05.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 25.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 04.04.2023
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
wird Rechtsanwalt Hans-Peter Burghardt, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zur Tagelle angemeldeten Forderungen des Rechtsanwalts Stefan Stodolka in Detmold als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Vier plus Pro Graphik GmbH (10 IN 33/20 AG Detmold). In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 31.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 39/20 · ProMedia Consulting GmbH · Insolvenzgericht Detmold
- Insolvenzgericht
- Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 39/20
- Wirksam am
- 06.01.2022
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 8076
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 8076 eingetragenen ProMedia Consulting GmbH, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Reiche
Geschäftszweig: Der Besitz und die Vermietung von Sachen aller Art einschließlich Grundbesitz u. a.
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.02.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 39/20
Amtsgericht Detmold, 05.01.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 8076 HRB 8076: ProMedia Consulting GmbH, Lemgo, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 39/20) vom 28.04.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren erö…
HRB 8076 HRB 8076: ProMedia Consulting GmbH, Lemgo, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo. Nicht mehr Geschäftsführer: Paulsen, Dörte, Dörentrup, *XX.XX.XXXX; Paulsen, Peer, Dörentrup, *XX.XX.XXXX.
HRB 8076 HRB 8076: ProMedia Consulting GmbH, Lemgo, Am Ringofen 26, 32657 Lemgo. Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) be…
HRB 8076 HRB 8076: ProMedia Consulting Verwaltungs GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit i…
HRB 8076 HRB 8076: ProMedia Consulting Verwaltungs GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung de…
HRB 8076 HRB 8076: ProWachter Besitz- und Vermietungs GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die …
HRB 8076 HRB 8076:Cross Media Produktion GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage.Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand) …
HRB 8076 Cross Media Produktion GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage. Nicht mehr Geschäftsführer: Rottschäfer, Torsten, Lage, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Windmann, Bernd, Bad Salzuflen, *XX.XX.XXXX…
HRB 8076 Cross Media Produktion GmbH, Lage, Industriestr. 17, 32791 Lage. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2013. Geschäftsanschrift: Industriestr. 17, 32791 Lage. Gegenstand: Der …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.