HRA 6603

Prolegura GmbH & Co. KG

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nettetal
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
29.07.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Hans Marco Leuer

Mönchengladbach

Kommanditist(in)

Maria Elisabeth Leuer

Mönchengladbach

Kommanditist(in)

Michael Gubanski

Mönchengladbach

Kommanditist(in)

Petra Raum

Mönchengladbach

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Prolegura Verwaltungs GmbH

Nettetal

mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Simone Gubanski

Mönchengladbach

Kommanditist(in)

Thomas Raum

Mönchengladbach

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 91 IN 22/20 · Prolegura GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 22/20
Wirksam am
29.05.2024
Registerbezug
Krefeld, HRA 6603
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 22/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6603 eingetragenen Prolegura GmbH & Co. KG, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15913 eingetragene Prolegura Verwaltungs GmbH, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Marco Leuer, Zeppelinstraße 60, 41065 Mönchengladbach, und Herrn Michael Gubanski, Haferweg 32, 41199 Mönchengladbach,

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Martin Lambrecht, Mühlenstraße 36, 40213 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:

Vergütung xx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 16 % unterliegen xx EUR
Zwischensumme xx EUR
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer von xx EUR xx EUR
Endbetrag xx EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse unter Anrechnung ggf. bereits entnommener Vorschüsse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 15.05.2020 bis zum 21.07.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO). Der Regelsatz soll mindestens - EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV). Das verwaltete Vermögen betrug 136.365,17 EUR. Dem/der vorläufigen Insolvenzverwalter/in stehen als Regelvergütung 25 % der Regelvergütung zu. Im Vergleich der Mindest- und Regelvergütung ist der höhere Betrag festzusetzen.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 16.01.2024 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch - EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag können dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Portoauslagen festgesetzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.

91 IN 22/20
Amtsgericht Krefeld, 24.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 91 IN 22/20 · Prolegura GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 22/20
Wirksam am
22.03.2024
Registerbezug
Krefeld, HRA 6603
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 22/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6603 eingetragenen Prolegura GmbH & Co. KG, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15913 eingetragene Prolegura Verwaltungs GmbH, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Marco Leuer, Zeppelinstraße 60, 41065 Mönchengladbach, und Herrn Michael Gubanski, Haferweg 32, 41199 Mönchengladbach,

hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung beantragt. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen.

91 IN 22/20
Amtsgericht Krefeld, 21.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 22/20 · Prolegura GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 22/20
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
Krefeld, HRA 6603
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 22/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6603 eingetragenen Prolegura GmbH & Co. KG, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15913 eingetragene Prolegura Verwaltungs GmbH, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Marco Leuer, Zeppelinstraße 60, 41065 Mönchengladbach, und Herrn Michael Gubanski, Haferweg 32, 41199 Mönchengladbach,

wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss der Vergleichsvereinbarung mit einem Geschäftsführer zur Abgeltung der Ansprüche nach § 64 GmbH gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages

Termin bestimmt auf

Freitag, 11.03.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

91 IN 22/20
Amtsgericht Krefeld, 18.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 22/20 · Prolegura GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 22/20
Wirksam am
21.02.2022
Registerbezug
Krefeld, HRA 6603
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 22/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6603 eingetragenen Prolegura GmbH & Co. KG, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 15913 eingetragene Prolegura Verwaltungs GmbH, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans Marco Leuer, Zeppelinstraße 60, 41065 Mönchengladbach, und Herrn Michael Gubanski, Haferweg 32, 41199 Mönchengladbach,

wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
Termin bestimmt auf

Freitag, 11.03.2022, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, 2. Etage, Sitzungssaal H 216.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

91 IN 22/20
Amtsgericht Krefeld, 18.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 6603 HRA 6603: Prolegura GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 22/20) vom 22.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
HRA 6603: Prolegura GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 22/20) vom 22.07.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Neueintragungen
HRA 6603 HRA 6603: Prolegura GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Sortierung und das Recycling von Textilien und Rohstoffen sowie der Handel damit, soweit hi…
HRA 6603: Prolegura GmbH & Co. KG, Nettetal, Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Sortierung und das Recycling von Textilien und Rohstoffen sowie der Handel damit, soweit hierzu keine gesonderte staatliche Genehmigung erforderlich ist, der Handel mit und die Vermietung von Containern.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Herrenpfad-Süd 9, 41334 Nettetal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Prolegura Verwaltungs GmbH, Nettetal (Amtsgericht Krefeld HRB 15913), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.