HRA 90447
Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sauerlach
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Sauerlach
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Aigner Solar Energie Objekt Kitzingen GmbH & Co. KG Grasbrunn
- Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG Grasbrunn
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1501 IN 3/25 · Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3/25
- Wirksam am
- 15.12.2025
- Registerbezug
- München, HRA 90447
In dem Verfahren über den Antrag d.
Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG, Oberhamer Straße 19, 82054 Sauerlach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Casa Rola GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 90447
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte anwaltskontor, Cavar, Erb, von Langsdorff Partnerschaft von Rechtsanwälten, Bodenseestraße 4, 81241 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, werden gegen die Schuldnerin wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 27.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von Betrag EUR auszugehen. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters berechnet sich nach dem Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO, § 11 Abs. 1 S. 1 InsVV). Diesem Vermögen werden nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, hinzugerechnet, da sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Die im Eigentum der Schuldnerin stehenden, mit Absonderungsrechten belasteten Immobilien werden mit einem Wert von Betrag € angesetzt. Dieser Wert wurde von externen Sachverständigen als unterster Kaufpreis für sämtliche Immobilien der Schuldnerin bestimmt. Als Geldkontenbestand ist ein Betrag in Höhe von Betrag € anzusetzen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sich im erheblichen Umfang mit den Immobilien der Schuldnerin befasst: - Aufarbeitung der sicherungsrechtlichen Struktur der Immobilien, insbesondere im Hinblick auf nachrangige Mezzaninedarlehen und Treuhänderkonstellationen- Ortsbesichtigung der Immobilien- Beauftragung eines externes Sachverständigenbüro mit der Bewertung der Immobilien.- Unterrichtung, Gesprächsführung und Koordination des weiteren Vorgehens sowohl jeweils mit den einzelnen Grundpfandgläubiger, als auch mit sämtliche Grundpfandgläubiger gemeinsam. Der vorläufige Insolvenzverwalter führte nach Ermittlung der sicherheitsrechtlichen Struktur mit fast allen Grundpfandrechtsgläubigern Einzelgespräche. Die Gespräche dienten auch dazu, die Möglichkeit eines freihändigen Verkaufs im eröffneten Verfahren bzw. Bereitschaft zur Leistung eines Massekostenbeitrags auszuloten. Im August organisierte der vorläufige Insolvenzverwalter ein Treffen in den Kanzleiräumen mit sämtlichen finanzierenden Banken und nachrangigen Gläubigern. Ziel des Treffens war es, die Möglichkeiten einer einheitlichen Verwertungslösung, bzw. projektbezogene Verwertungslösungen zu finden. Im September führte der vorläufige Verwalter erneut zahlreiche Gespräche mit den beteiligten Banken, musste aber feststellen, dass eine einvernehmliche Lösung gescheitert ist. Die Aufarbeitung der rechtlichen Situation der einzelnen Immobilien, die Unterrichtung und Koordination der einzelnen Grundpfandgläubiger, soweit das Treffen aller Grundpfandgläubiger ist nachvollziehbar mit erheblichen rechtlichen, zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden.- Führung von Gespräche mit potenziellen Erwerbsinteressenten und Überprüfung die Bewerber auf Seriosität und Umsetzbarkeit des jeweiligen Konzepts -Austausch mit Versorgungsunternehmen und Dienstleistern zu stehen, um den Betrieb und die Bewirtschaftung der Objekte, soweit möglich, aufrechtzuerhalten.
Die Erhöhung des Regelsatzes um 5 % ist für die überlange Verfahrensdauer der vorläufigen Verwaltung von mehr als 38 Wochen angemessen.
Ergänzend wird auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.10.2025 Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 1501 IN 3/25 · Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3/25
- Wirksam am
- 15.10.2025
- Registerbezug
- München, HRA 90447
In dem Verfahren über den Antrag d.
Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG, Oberhamer Straße 19, 82054 Sauerlach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Casa Rola GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 90447
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1501 IN 3/25 · Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 3/25
- Wirksam am
- 14.01.2025
- Registerbezug
- München, HRA 90447
In dem Verfahren über den Antrag d.
Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG, Oberhamer Straße 19, 82054 Sauerlach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Casa Rola GmbH
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 90447
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 14.01.2025 um 13:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Fridgen, Nymphenburger Straße 3b, 80335 München, Telefon: +49 (89) 55066-420, Telefax: +49 (89) 55066-55420, Email: inso@bakertilly.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 90447 Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG, Grasbrunn, Landkreis München, Am Hochacker 5, 85630 Grasbrunn. Sitz verlegt, nun: Sauerlach, Landkreis München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Oberhamerstr. 19, 8…
HRA 90447 Aigner Solar Energie Objekt Kitzingen GmbH & Co. KG, Grasbrunn, Landkreis München, Am Hochacker 5, 85630 Grasbrunn.Firma geändert, nun: Projektgesellschaft Arget GmbH & Co. KG. Geschäftsanschrift: Am Hochack…
HRA 90447 Aigner Solar Energie Objekt Kitzingen GmbH & Co. KG, Grasbrunn (Am Hochacker 5, 85630 Grasbrunn, Nutzung von Sonnenenergie). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.