HRB 204499

Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Sarstedt

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Registerdaten

Sitz
Sarstedt
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Prof. Trill, Beckmann & Partner Healthcare Management Consulting GmbH Sarstedt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist das Verfahren gemäß § 211 InsO mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 08.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
02.02.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 05.01.2026 auf die Erinnerung des Insolvenzverwalters hin aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 29.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stefan Liese festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Vergütung und die Auslagen sind der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 13.712,34 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 2.430,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 97,20 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 66,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 19 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hildesheim, 04.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
29.09.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO). Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 13.11.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Verwalters d) Einwendungen gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung betreffend etwaiger Vorsteuererstattungen für die Jahre 2024 bis 2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 16.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf

14.08.2025.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 18.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
11.07.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 11.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 50 IN 10/23 · Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH · Insolvenzgericht Hildesheim
Insolvenzgericht
Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 10/23
Wirksam am
30.03.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204499
50 IN 10/23: Über das Vermögen der Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 204499), vertr. d.: Werner Beckmann, Brucknerweg 4, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), ist am 28.03.2023 um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstr. 9 - 11, 30175 Hannover, Tel.: 0511/64200-790, Fax: 0511/64200-799, E-Mail: sliese@goerg.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.05.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 26.06.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.05.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.06.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hildesheim, 29.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204499 HRB 204499: Prof. Trill, Beckmann & Partner Healthcare Management Consulting GmbH, Sarstedt, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 hat eine Änderung des Gesellscha…
HRB 204499: Prof. Trill, Beckmann & Partner Healthcare Management Consulting GmbH, Sarstedt, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 24.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Prof. Trill, Beckmann & Partner GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Beckmann, Susanne, Sarstedt, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Beckmann, Werner, Sarstedt, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Beckmann, Werner, Sarstedt, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 204499 HRB 204499:Prof. Trill, Beckmann & Partner Healthcare Management Consulting GmbH, Sarstedt, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2005, meh…
HRB 204499:Prof. Trill, Beckmann & Partner Healthcare Management Consulting GmbH, Sarstedt, Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Flensburg (bisher Amtsgericht Flensburg HRB 5533 FL) nach Sarstedt beschlossen. Geschäftsanschrift: Käthe-Paulus-Str. 8, 31157 Sarstedt. Gegenstand: der medizinische Schreib- und Sekretariatsdienst sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch in angrenzenden Bereichen und die Beratung von Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens mit den damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Beckmann, Susanne, Sarstedt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Beckmann, Werner, Sarstedt, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.