HRB 541326
PROCOSMA GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Uhingen
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Registerdaten
- Sitz
- Uhingen
- Datenstand
- 2024-03-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- PROCOSMA GmbH Süßen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 88/18 · Procosma GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/18
- Wirksam am
- 27.03.2023
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541326
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Procosma GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Vertreterin Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen und die Geschäftsführer Heinrich Adolf Heinolf Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Hardtstraße 14, 88090 Immenstaad und Norman Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541326
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 20.03.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 23.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 88/18 · Procosma GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/18
- Wirksam am
- 16.03.2022
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541326
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Procosma GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Geschäftsführer Heinolf und Norman Kielkopf,
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541326
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Die Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Antrag des Insolvenzverwalters vom 14.03.2022 auf Zustimmung zur Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts Ulm erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs.2 InsO.
2. Am 14.04.2020 erhob der Insolvenzverwalter Klage wegen Beraterhaftung gegen die Steuerberatungsgesellschaft und der beratenden Rechtsanwaltskanzlei der Schulderin auf Zahlung von 490.342,75 € als Gesamtschuldner. Zudem beantragte er, die Steuerberatungssgesellschaft zur Zahlung in Höhe von 735.514,13 zu verurteilen. Das Landgericht Ulm hat im Termin am 26.01.2022 in Aussicht gestellt, die Klagen abzuweisen. Der Insolvenzverwalter teilt die Rechtsauffassung des Gerichts nicht und beabsichtigt daher, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
3. Die Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Antrag des Verwalters ergibt sich aus
§ 160 InsO.
4, Nimmt kein Insolvenzgläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zum Antrag des Verwalters als erteilt (§ 160 Abs.1 Satz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.04.2022 ihre schriftliche Zustimmung oder Ablehnung dem Insolvenzgericht mitzuteilen.
Hinweis:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen des Antrags eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 16.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 88/18 · Procosma GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/18
- Wirksam am
- 04.05.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541326
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Procosma GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Vertreterin
Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz, geboren am
XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen und die Geschäftsführer Heinrich
Adolf Heinolf Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Hardtstraße 14, 88090 Immenstaad
und Norman Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 541326
- Schuldnerin -
1. Das am 13.04.2018 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
19.07.2018 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rainer Tillmann
Stafflenbergstraße 24, 70184 Stuttgart
Telefon: 0711 9978360
Telefax: 0711 99783610
Email: stuttgart@wallnerweiss.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.09.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
23.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.10.2018
09:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 02.10.2018
09:30 Uhr
Sitzungssaal 0.24, EG, Schlossplatz 1, Amtsgericht Göppingen
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 19.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1 IN 88/18 · Procosma GmbH · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 88/18
- Wirksam am
- 07.04.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRB 541326
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Procosma GmbH, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen, vertreten durch die Vertreterin
Susanne Beate Kielkopf, (weiterer Name: Kaiser), geb. Eichholz, geboren am
XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen und die Geschäftsführer Heinrich
Adolf Heinolf Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Hardtstraße 14, 88090 Immenstaad
und Norman Kielkopf, geboren am XX.XX.XXXX, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 31.03.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47-58 erfolgt im
schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.05.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 31.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 541326 HRB 541326: PROCOSMA GmbH, Uhingen, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Göppingen, 1 IN 88/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs…
HRB 541326 HRB 541326: PROCOSMA GmbH, Uhingen, Kirchstraße 12, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Kielkopf, Heinolf, Immenstaad am Bodensee, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen…
HRB 541326 PROCOSMA GmbH, Süßen, Mühlstr. 2, 73079 Süßen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Uhingen. Änderung …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.