HRB 7528

ProCom Montage-Service GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gladbeck

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Registerdaten

Sitz
Gladbeck
Datenstand
2025-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-01

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 163 IN 8/19 · ProCom Montage-Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
163 IN 8/19
Wirksam am
12.02.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 7528
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7528 eingetragenen ProCom Montage-Service GmbH, Möllerstr. 24a, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Machura, Maybachstr. 8, 46049 Oberhausen

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige der Insolvenzverwalterin betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.007.362,15 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 113.429,23 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

163 IN 8/19
Amtsgericht Essen, 12.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 163 IN 8/19 · ProCom Montage-Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
163 IN 8/19
Wirksam am
29.12.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 7528
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7528 eingetragenen ProCom Montage-Service GmbH, Möllerstr. 24a, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Machura, Maybachstr. 8, 46049 Oberhausen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 8/19
Amtsgericht Essen, 27.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 163 IN 8/19 · ProCom Montage-Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
163 IN 8/19
Wirksam am
30.03.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 7528
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7528 eingetragenen ProCom Montage-Service GmbH, Möllerstr. 24a, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Raffael Machura, Maybachstr. 8, 46049 Oberhausen

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Adrian Rusin, Westerholter Weg 19, 45657 Recklinghausen

wird angeordnet:
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist
der 16.05.2022.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

Zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:

Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit dem Geschäftsführer/Gesellschafter und der Gesellschafterin, wonach mit Zahlung eines Vergleichsbetrages alle aus dem vorliegenden Insolvenzverfahren heraus bestehenden Ansprüche abgegolten sind.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 28.03.2022 verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.

Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

163 IN 8/19
Amtsgericht Essen, 30.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 163 IN 8/19 · ProCom Montage-Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
163 IN 8/19
Wirksam am
02.09.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 7528
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7528 eingetragenen ProCom Montage-Service GmbH, Möllerstr. 24a, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Machura, Maybachstr. 8, 46049 Oberhausen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.11.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 8/19
Amtsgericht Essen, 01.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 163 IN 8/19 · ProCom Montage-Service GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
163 IN 8/19
Wirksam am
20.07.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 7528
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 8/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 7528 eingetragenen ProCom Montage-Service GmbH, Möllerstr. 24a, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raffael Machura als GF d. ProCom Montage-Service GmbH, Maybachstr. 8, 46049 Oberhausen

Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Adrian Rusin, Westerholter Weg 19, 45657 Recklinghausen

werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Brassertstr. 68, 45768 Marl wie folgt festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXX EUR
Zwischensumme XXX EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXX EUR XXX EUR
Endbetrag XXX EUR

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 24.01.2019 bis zum 01.04.2019 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 187.536,79 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach XXX EUR.
Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von XXX EUR zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 115 % und damit auf den Betrag von XXX EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 09.06.2021 verwiesen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

163 IN 8/19
Amtsgericht Essen, 05.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7528 HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Reißing, Helmut, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Vollmers geb. Philipp, Edith, …
HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Reißing, Helmut, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Vollmers geb. Philipp, Edith, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX; Wesche, Anika, Köln, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 7528 HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Nicht mehr Geschäftsführer: Högen, Carsten, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Nicht mehr Geschäftsführer: Högen, Carsten, Rheinberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7528 HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Einzelprokura: Reißing, Helmut, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung des Familiennamens (früher: Köhnlein) sowie Beri…
HRB 7528: ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck. Einzelprokura: Reißing, Helmut, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung des Familiennamens (früher: Köhnlein) sowie Berichtigung des Geburtsdatums, weiterhin Einzelprokura: : Wesche, Anika, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7528 ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Änderung zur Geschäftsanschrift: Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck.
ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Änderung zur Geschäftsanschrift: Möllerstraße 24 a, 45966 Gladbeck.
Veränderungen
HRB 7528 ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Geschäftsanschrift: Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Nicht mehr Geschäftsführer: Köhnlein, Dietmar, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Ges…
ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck, Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Geschäftsanschrift: Möllerstraße 33, 45966 Gladbeck. Nicht mehr Geschäftsführer: Köhnlein, Dietmar, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Machura, Raffael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Köhnlein, Anika, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7528 ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck (Möllerstr. 33, 45966 Gladbeck). Bestellt als Geschäftsführer: Högen, Carsten, Rheinberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
ProCom Montage-Service GmbH, Gladbeck (Möllerstr. 33, 45966 Gladbeck). Bestellt als Geschäftsführer: Högen, Carsten, Rheinberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.