HRB 116117

pro votum Gesellschaft für Consulting mbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3603 IN 359/25 · pro votum Gesellschaft für Consulting mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 359/25
Wirksam am
11.04.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 116117
3603 IN 359/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berliner Straße 73, 10713 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 116117
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 07.04.2025 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 3603 IN 359/25 · pro votum Gesellschaft für Consulting mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 359/25
Wirksam am
26.03.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 116117
3603 IN 359/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

pro votum Gesellschaft für Consulting mbH,
Berliner Straße 73, 10713 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Teicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116117
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Finanz- und Vesicherungsdienstleistungen

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 24.03.2025 beschlossen:

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.03.2025 um 12.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.06.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.01.2025 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3603 IN 359/25 · pro votum Gesellschaft für Consulting mbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3603 IN 359/25
Wirksam am
21.02.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 116117
3603 IN 359/25

In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen d.

pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berliner Straße 73, 10713 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Teicke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 116117
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.02.2025 beschlossen:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.02.2025 um 16:15 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Start Up Management, die Existenzgründungsberatung sowie das Perso…
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Start Up Management, die Existenzgründungsberatung sowie das Personal- und Lohnkostenmanagement; die Beratung bei Fragen der Sozialversicherung sowie bei unternehmerischen und Dienstverhältnisse betreffenden Fragen sowie die Begleitung von Verfahren und Prozessen zur Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status; rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt; sofern die Tätigkeiten einer Genehmigung bedürfen, werden sie erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt; Tätigkeiten nach § 34 c GewO (Immobilien Darlehensvermittlung, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwaltung); Tätigkeiten gemäß § 34 d GewO (Versicherungsvermittlung, Versicherungsberatung); Tätigkeiten nach § 34 i GewO (Immobiliardarlehensvermittlung); der An- und Verkauf von eigenen Immobilien; die Unternehmens- und Managementberatung sowie die Erbringung von damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere bezüglich der Führung von Unternehmen, z.B. als Interimsmanager sowie durch administrative, operative und technische Unterstützung sowie die Durchführung bzw. Leitung von Projekten für verbundene Unternehmen sowie für Dritte und die Verwaltung von anderen Unternehmen; rechts- und steuerberatende Tätigkeiten sowie Tätigkeiten, die dem KWG unterfallen, werden nicht ausgeübt. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 13.08.2020, 23.11.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Start-Up-Management, die Existenzgründungsberatung sowie das Perso…
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Start-Up-Management, die Existenzgründungsberatung sowie das Personal- und Lohnkostenmanagement; die Beratung bei Fragen der Sozialversicherung sowie bei unternehmerischen und Dienstverhältnisse betreffenden Fragen sowie die Begleitung von Verfahren und Prozessen zur Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status; rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt; sofern die Tätigkeiten einer Genehmigung bedürfen, werden sie erst nach Erteilung der Genehmigung ausgeübt; Tätigkeiten nach § 34 c GewO (Immobilien-Darlehensvermittlung, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwaltung); Tätigkeiten gemäß § 34 d GewO (Versicherungsvermittlung, Versicherungsberatung); Tätigkeiten nach § 34 i GewO (Immobiliardarlehensvermittlung); der An- und Verkauf von eigenen Immobilien. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.12.2019; 20.03.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Stammkapital) sowie aufgehoben in § 9 (Gründungskosten).
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Michalke, Belinda; 4. Boi, Maria Gemma Elisabetta, *XX.XX.XXXX, Berlin; Pr…
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Michalke, Belinda; 4.
Boi, Maria Gemma Elisabetta, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Szymanis, Artur
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Szymanis, Artur
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich der Vetretungsbefugnis; Geschäftsführer: Szymanis, Artur
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Änderung zu Nr. 3: hinsichtlich der Vetretungsbefugnis; Geschäftsführer: Szymanis, Artur
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Geschäftsführer: 5. Teicke, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertre…
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Geschäftsführer: 5.
Teicke, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kranepuhl, Lutz; Prokura: 2. Michalke, Belinda, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura …
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Kranepuhl, Lutz; Prokura: 2.
Michalke, Belinda, *XX.XX.XXXX, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; 3.
Mülow, Marius, *XX.XX.XXXX, Kremmen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger …
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.01.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die pro votum Besitzgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 110791 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Veränderungen
HRB 116117 B HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Paul, Hartmut
HRB 116117 B: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Paul, Hartmut
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Berliner Straße 73, 10713 Berlin Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Straße 73, 10713 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Berliner Straße 73, 10713 Berlin Gegenstand: Die Unternehmensberatung, das Start Up Management, die Existenzgründungsberatung sowie das Personal- und Lohnkostenmanagement. Weiterhin Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung bei Fragen der Sozialversicherung sowie bei gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen und die Finanzierung von Verfahren und Prozessen zur Überprüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin. Änderung zu Nr. 1:; infolge Berichtigung des Geburtsdatums; Geschäftsführer:; Dr. Paul, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin;…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin. Änderung zu Nr. 1:; infolge Berichtigung des Geburtsdatums; Geschäftsführer:; Dr. Paul, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin.
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Lietzenburger Straße 53, 10719 Berlin.
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Kaufmännische Beratung, Betreuung und Schulung von Handelsvertretern und Handelsvertretungen einschließlich Abre…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Gegenstand: Kaufmännische Beratung, Betreuung und Schulung von Handelsvertretern und Handelsvertretungen einschließlich Abrechnungsleistungen und sonstigen Verwaltungsleistungen; Entwicklung von Unternehmenskonzepten und Konzepten zur Regulierung von Forderungen und Verbindlichkeiten, Ankauf und Verwertung von Forderungen, Übernahme des Kostenrisikos von Anspruchsinhabern für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von streitigen Forderungen, Finanzierung zur Überprüfung der Sozialversicherungspflicht und etwaiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie Beratung im Finanzierungsgeschäft einschließlich der Beratung bei Umfinanzierungen und Betreuung notleidender Kreditengagements; Beratung bei Fragen der Sozialversicherung; Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 ist der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 2 (Gegenstand)..
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Polke, Thomas; Geschäftsführer:; 4. Kranepuhl, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis d…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Polke, Thomas; Geschäftsführer:; 4. Kranepuhl, Lutz, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Szymanis, Artur, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Bef…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin, Berliner Str. 73, 10713 Berlin. Geschäftsführer:; 3. Szymanis, Artur, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Hoffmann-Arndt, Ute.
Veränderungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin(Berliner Str. 73, 10713 Berlin). Prokura: 1. Hoffmann-Arndt, Ute, *XX.XX.XXXX, Großbeeren; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Pr…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin(Berliner Str. 73, 10713 Berlin). Prokura: 1. Hoffmann-Arndt, Ute, *XX.XX.XXXX, Großbeeren; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
Neueintragungen
HRB 116117 B pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin(Berliner Str. 73, 10713 Berlin). Firma: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Beratung bei Fragen der S…
pro votum Gesellschaft für Consulting mbH, Berlin(Berliner Str. 73, 10713 Berlin). Firma: pro votum Gesellschaft für Consulting mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin Gegenstand: Die Beratung bei Fragen der Sozialversicherung. Rechts- und steuerberatende Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Stamm- bzw. Grundkapital: 100.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Dr. Paul, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Polke, Thomas, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.10.2003 zuletzt geändert durch Beschluss vom 30.08.2007 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.08.2008 ist der Sitz der Gesellschaft von Saarwellingen (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 14839) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2007 mit der pro votum Gesellschaft für Consulting mbH mit Sitz in Kleinmachnow (Amtsgericht Potsdam, HRB 17928 P) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff. UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 27.11.2003.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.