HRB 725913
Pro Passivhaus 2020 GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Mergentheim
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Mergentheim
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 30.04.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta Riemesch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Eckard Pongratz, ConneKT 12, 97318 Kitzingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 35.833,25 EUR auszugehen.
Dem Insolvenzverwalter war eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 24.02.2026
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta Riemesch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 17.382,95 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 27.12.2024
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta Riemesch
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.02.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 23.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725913 HRB 725913: Pro Passivhaus 2020 GmbH, Bad Mergentheim, Dekan-Heinzmann-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim. Von Amts wegen nach § 395 FamFGgelöscht alsGeschäftsführer:Riemesch, Zaneta, Bad Mergentheim,*XX.XX.XXXX
Forderungsprüfung 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 07.12.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am XX.XX.XXXX, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren mit Prüfungsstichtag 07.02.2021.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 07.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Aufhebung des Verfahrens 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 20.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am XX.XX.XXXX, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
wird für die Durchführung einer Gläubigerversammlung gemäß § 5 Abs. 2 InsO das
schriftliche Verfahren aufgehoben und das mündliche Verfahren angeordnet.
Die Anordnung erfolgt gemäß § 75 Abs. 1 InsO auf Antrag des Insolvenzverwalters
vom 29.06.2020.
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Führung von Aktivprozessen bzw. diese im Wege eines Vergleichs
oder Schiedsvertrags beizulegen oder zu vermeiden.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 30.07.2020, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 2140, 2. OG, Schlossplatz 1,
74564 Crailsheim
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 20.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 07.07.2020
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am XX.XX.XXXX, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 725913
- Schuldnerin -
hat der Insolvenzverwalter am 06.07.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 07.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725913 HRB 725913: Pro Passivhaus 2020 GmbH, Bad Mergentheim, Dekan-Heinzmann-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Crailsheim vom 07.11.2019 (3 1 IN 30/19) wurde über das Vermögen der G…
Forderungsprüfung 4 1 IN 30/19 · Pro Passivhaus 2020 GmbH · Insolvenzgericht Crailsheim
- Insolvenzgericht
- Crailsheim
- Aktenzeichen
- 4 1 IN 30/19
- Wirksam am
- 11.11.2019
- Registerbezug
- Ulm, HRB 725913
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Passivhaus 2020 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Zaneta
Riemesch, geboren am XX.XX.XXXX, Paul-Schwarz-Straße 8, 97980 Bad Mergentheim
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB HRB 725913
- Schuldnerin -
1. Das am 10.09.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.11.2019 um 16.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Eckard Pongratz
Wörthstraße 17, 97318 Kitzingen
Telefon: 09321 13660
Telefax: 09321 136650
Email: inso@ra-pongratz.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.12.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
07.02.2020. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 02.01.2020, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.01.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 11.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 725913 Pro Passivhaus 2020 GmbH, Bad Mergentheim, Dekan-Heinzmann-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unt…
HRB 725913 Pro Passivhaus 2020 GmbH, Bad Mergentheim, Dekan-Heinzmann-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2010. Geschäftsanschrift: Dekan-Heinzmann-Str…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.