VR 410 SL

PRO Domschule Schleswig e.V.

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schleswig

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Registerdaten

Sitz
Schleswig
Datenstand
2025-01-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-08

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Verein der Freunde der Domschule in Schleswig e.V. Schleswig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 410 SL VR 410 SL: PRO Domschule Schleswig e.V., Schleswig. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 17…
VR 410 SL: PRO Domschule Schleswig e.V., Schleswig. Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2016 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 17.03.2016 der Schulmarkverein Domschule Schleswig e.V. mit Sitz in Schleswig (Amtsgericht Flensburg, VR 442 SL) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.