HRB 729650
Pro Casa Care 24 GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Karlsruhe
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Registerdaten
- Sitz
- Karlsruhe
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 03.03.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Casa Care 24 GmbH, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wird heute die Nachtragsverteilung angeordnet hinsichtlich
etwaiger Ansprüche aus Körperschaftssteuererattungsansprüche einschließlich Zinsen und Solidaritätszuschlag für die Veranlagungszeiträume 2024 und 2025 aus insolvenzverstrickten Zeiträumen.
Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird dem früheren Insolvenzverwalter übertragen.
Gründe:
Nach Aufhebung des Verfahrens wurde dem Verwalter bekannt, dass noch Steuererstattungsansprüche bestehen.
Auf Antrag des Insolvenzverwalters war die Nachtragsverteilung anzuordnen (§ 203 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 15.09.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Casa Care 24 GmbH, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
-einer etwaigen Quotenzahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Casa Südwest Beatmungspflege24 Service GmbH (Amtsgericht Karlsruhe, Az. : 10 IN 873/18, Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Henrike Georg, Hermsheimer Str.3, 68163 Mannheim)
-einer etwaigen Quotenzahlung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Pro Casa Beatmungspflege 24 Service GmbH (Amtsgericht Karlsruhe, Az. : 70 IN 263/19, Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hermsheimer Str.3, 68163 Mannheim)
Aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Andreas Hendriock beauftragt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 25.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 15.01.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Casa Care 24 GmbH, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.03.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 632.273,31 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 291.981,26 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 17.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 14.11.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Casa Care 24 GmbH, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 396.357,45 EUR zugrunde. Zuschläge wurden beantragt.
Es wird ferner die Auslagenpauschale sowie Auslagen für übertragene Zustellungen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Karlsruhe Insolvenzgericht eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminabsprache wird ggf. gebeten.
Es wird um schriftliche Mitteilung binnen 3 Wochen gebeten, falls eine Stellungnahme zum Vergütungsantrag beabsichtigt ist.
Amtsgericht Karlsruhe Insolvenzgericht 14.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 27.08.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Pro Casa Care 24 GmbH, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 74-98 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 23.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 25.09.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Pro Casa Care 24 GmbH,
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 729650,
vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Janicki,
Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe,
- Schuldnerin -
Ein Vorschuss wurde für den Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Hendriock,
Hermsheimer Landstr. 3, 68163 Mannheim, festgesetzt. Der vollständige Beschluss
und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2
InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von XXX Euro als
Vorschuss der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen,
einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom
23.09.2019.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte
Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate
andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag
wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um -50
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 23.09.2019 wird Bezug
genommen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe
von XXX EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an
die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den
Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend.
Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die
Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe
zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass
ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen
ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt
werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38
Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen
allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten
Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 25.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 30 IN 796/18 · Pro Casa Care 24 GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 30 IN 796/18
- Wirksam am
- 05.11.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 729650
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der
Pro Casa Care 24 GmbH
Kirchfeldstraße 72
76149 Karlsruhe
vertreten durch die Geschäftsführerin
Jutta Janicki, geb. Kokoschka
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Register-Nr.: HRB 729650
- Schuldnerin -
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 02.11.2018 um 17:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Andreas Hendriock
Hermsheimer Straße 3, 68163 Mannheim
Telefon: 0621 4908010, Fax: 0621 49080150
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, insbesondere
durch Vorlage einer die Einzelbuchungen ausweisenden Umsatzübersicht für das
laufende und das vorhergehende Jahr.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gemäß § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ab Datum dieses Beschlusses ermächtigt
a) zum Ankauf und zur Vorfinanzierung von Ansprüchen auf Arbeitsentgelt mit den
Arbeitnehmern der Insolvenzschuldnerin, sofern erforderlich, auch durch
Abschluss einzelner Vereinbarungen oder einer Betriebsvereinbarung. Insoweit
wird den Geschäftsführern der Schuldnerin der alleinige Abschluss derartiger
Vereinbarungen untersagt und geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Es ist hierbei jedoch unschädlich,
wenn die Insolvenzschuldnerin dreiseitigen Vereinbarungen dieses Inhalts
beitritt.
b) zum Abschluss von Darlehensverträgen zur Vorfinanzierung der
Nettoarbeitsentgelte - Insolvenzgeldvorfinanzierung - mit der VR Bank
Rhein-Neckar eG, Augustaanlage 61, 68165 Mannheim. Insoweit wird den
Geschäftsführern der Schuldnerin der Abschluss entsprechender Verträge
untersagt und geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über.
Für die beschriebenen Leistungen, insbesondere die durch die Darlehensaufnahme
entstehenden Zinsen, Kosten und Bearbeitungsgebühren und etwaige von der
Bundesagentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt nicht erstattete Differenzbeträge
können so durch den vorläufigen Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten gemäß
§ 55 Abs. 2 InsO begründet werden.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Geschäftsführerin der
Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten
und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des
Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur
Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen
Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Bei Missachtung dieser Pflichten kann das Gericht die Geschäftsführerin der
Schuldnerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, durch den
Gerichtsvollzieher zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§§ 21 Abs.
3, 97, 98 InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin und die Gläubiger der Schuldnerin
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 729650 HRB 729650: Pro Casa Care 24 GmbH, Karlsruhe, Kirchfeldstraße 72, 76149 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2018 hat…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.