HRB 21149
Pro-Bau GmbH Bauunternehmung
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mudersbach
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Registerdaten
- Sitz
- Mudersbach
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Pro-Bau GmbH Bauunternehmung Kirchen - Wehbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Betzdorf zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1, 57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 366.665,99 EUR. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 4.401.879,43 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Betzdorf, 15.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 24.11.2025
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Betzdorf, 20.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 23.04.2025
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 22.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 17.01.2023
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.03.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 16.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 18.08.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
In dem Insolvenzverfahren Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.: Mirsad Buljevic, Drosselweg 8, 57555 Mudersbach, (Geschäftsführer), wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Prüfung erfolgt am Mittwoch, den 13.10.2021. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.10.2021, 24:00 Uhr gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Betzdorf, 17.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21149 HRB 21149: Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Mudersbach, Industriestraße 7, 57555 Mudersbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf (11 IN 44/20) vom 22.03.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Ins…
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 29.03.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
- Die Justiz Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen ergriffen, um auch unter den
Bedingungen der Pandemie den Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und zugleich
Verfahrensbeteiligte, Besucherinnen und Besucher sowie die Beschäftigten der
Justiz vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu
minimieren und beachten Sie dazu folgende Hinweise, wenn Sie zu einem
Gerichtstermin geladen wurden oder aus sonstigen Gründen beabsichtigen ein
Justizgebäude aufzusuchen:
- Bitte beachten Sie die auf unserer Homepage www.agbd.justiz.rlp.de
einsehbaren allgemeinen Hinweise zu Verhandlungsterminen und Kontakterfassung.
- Im Amtsgerichtsgebäude besteht
generelle Maskenpflicht.
Es muss eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der
Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden!
Der Zutritt zu dem Gerichtsgebäude ist nur mit einem zugelassenen Mund-
Nasen-Schutz gestattet.
- Das Gerichtsgebäude dürfen Sie nicht betreten, wenn
- bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt
hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist oder
- Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten Umfeld) Husten, Fieber, Schnupfen,
Atemprobleme oder gar eine Lungenentzündung haben oder
- Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Staat oder einer Region außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, für welchen oder welche zum
Zeitpunkt der Einreise in das Land Rheinland-Pfalz ein erhöhtes Risiko für eine
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder
- Sie verpflichtet sein sollten, sich nach der Einreise aus einem anderen Staat
oder einer anderen Region in Quarantäne zu begeben.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für
Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Inneren, für Bau
und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Risikogebiete innerhalb Deutschlands werden ebenfalls durch das Robert
Koch-Institut veröffentlicht.
Nähere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links:
- Deutschland: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Situationsberichte/Gesamt.html
- Internationale Risikogebiete:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
Risikogebiete_neu.html
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen - zum Beispiel als Partei, Zeuge oder
Rechtsanwalt - zu einem Termin geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung
von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich
schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen
telefonisch.
- Bitte begrenzen Sie ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend
erforderliche Maß.
- Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter
(Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach
Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.
- Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für
sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen.
- Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitte wir Sie
zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und
auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können.
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen
Personen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und nutzen Sie nach Betreten des
Gerichts zur Verfügung stehende Möglichkeiten der Handhygiene.
- Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche
Anordnungen treffen.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir
uns.
11 IN 44/20: Über das Vermögen der Pro-Bau GmbH Bauunternehmung,
Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.:
Mirsad Buljevic, (Geschäftsführer), ist am 22.03.2021 um 12:48 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1,
57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 18.06.2021, 10:15 Uhr, Saal 109
(1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 25.03.2021
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43
Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des
Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information
auch in Papierform.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · Pro-Bau GmbH Bauunternehmung · Insolvenzgericht Betzdorf
- Insolvenzgericht
- Betzdorf
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 26.03.2021
- Registerbezug
- Montabaur, HRB 21149
Industriestraße 7, 57555 Mudersbach (AG Montabaur, HRB 21149), vertr. d.:
Mirsad Buljevic, (Geschäftsführer), ist am 22.03.2021 um 12:48 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Klaus Ortmüller, Molzbergstrasse 1,
57518 Betzdorf, Tel.: 02741-93400, Fax: 02741-934033.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 18.06.2021, 10:15 Uhr, Saal 109
(1.Etage), Amtsgerichtsgebäude, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Betzdorf,
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Betzdorf, 25.03.2021
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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43
Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des
Gerichts: www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information
auch in Papierform.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21149 HRB 21149: Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Kirchen - Wehbach, Friedrichshüttenstraße 20, 57548 Kirchen - Wehbach. Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § …
HRB 21149 Pro-Bau GmbH Bauunternehmung, Kirchen - Wehbach (Friedrichshüttenstraße 20, 57548 Kirchen - Wehbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.03.2008. Gegenstand: Die Erbringung sä…
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