HRB 13536 PI
print.media.network GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bönningstedt
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bönningstedt
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-11 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 13536 PI HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Unger, Michael; ist gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Unger, Michael; ist gelöscht. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung IE 967/21 · print.media.network GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 967/21
- Wirksam am
- 18.08.2021
- Registerbezug
- Pinneberg, HRB 13536
IE 967/21
In dem Verfahren über den Antrag d.
print.media.network GmbH, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Lolis Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13536 PI
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.08.2021 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dem Schuldner wird die Einziehung von Außenständen untersagt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.08.2021
In dem Verfahren über den Antrag d.
print.media.network GmbH, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt, vertreten durch den Geschäftsführer Lolis Alexander, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: HRB 13536 PI
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 18.08.2021 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Tobias Wittmann, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)9512850, Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Dem Schuldner wird die Einziehung von Außenständen untersagt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 13536 PI HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Nicht mehr Prokurist: Wanner, Thomas.
HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Nicht mehr Prokurist: Wanner, Thomas.
HRB 13536 PI HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Einzelprokura: Wanner, Thomas, *XX.XX.XXXX, Burgthann.
HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Einzelprokura: Wanner, Thomas, *XX.XX.XXXX, Burgthann.
HRB 13536 PI HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Gegenstand: Großhandel und der Vertrieb von Bürotechnik, Dienstleistungen rund um die Büromaschine sowie die V…
HRB 13536 PI: print.media.network GmbH, Bönningstedt, Kieler Straße 103-107, 25474 Bönningstedt. Gegenstand: Großhandel und der Vertrieb von Bürotechnik, Dienstleistungen rund um die Büromaschine sowie die Vermittlung von Leasingprodukten. Kapital: 100.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Lolis, Alexander, *XX.XX.XXXX, Postbauer-Heng; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Einzelprokura: Unger, Michael, *XX.XX.XXXX, Bönningstedt; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der print.media.network AG mit Sitz in Bönningstedt (Amtsgericht Pinneberg, HRB 11592 PI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2017.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: Lolis, Alexander, *XX.XX.XXXX, Postbauer-Heng; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Einzelprokura: Unger, Michael, *XX.XX.XXXX, Bönningstedt; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der print.media.network AG mit Sitz in Bönningstedt (Amtsgericht Pinneberg, HRB 11592 PI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 20.12.2017.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.