HRB 722431
primusdesign GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Mannheim
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Registerdaten
- Sitz
- Mannheim
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Taraxacum Dritte UG (haftungsbeschränkt) Mannheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 722431 HRB 722431: primusdesign GmbH, Mannheim, Lagerstraße 3, 68169 Mannheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 16.05.2019 (1 IN 1435/19) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren…
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 2073/18 · primusdesign GmbH · Insolvenzgericht Mannheim
- Insolvenzgericht
- Mannheim
- Aktenzeichen
- 1 IN 2073/18
- Wirksam am
- 07.12.2018
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 722431
primusdesign GmbH, Lagerstr. 3, 68169 Mannheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Stavros Mitrochronis, geboren am XX.XX.XXXX, U 4, 24, 68161
Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 722431
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 06.12.2018 um 18:30
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. Christoph Glatt
Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 06.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 722431 HRB 722431: primusdesign GmbH, Mannheim, Siegmund-Schuckert-Straße 17, 68199 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Lagerstraße 3, 68169 Mannheim.
HRB 722431 HRB 722431: primusdesign GmbH, Mannheim, Siegmund-Schuckert-Straße 17, 68199 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: Mitrochronis, Stavros, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis…
HRB 722431 HRB 722431: Taraxacum Dritte UG (haftungsbeschränkt), Mannheim, Siegmund-Schuckert-Straße 17, 68199 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschl…
HRB 722431 HRB 722431: Taraxacum Dritte UG (haftungsbeschränkt), Mannheim, Kolpingstraße 16, 68165 Mannheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Siegmund-Schuckert-Straße 17, 68199 Mannheim. Bestellt als Geschäftsführer: …
HRB 722431 HRB 722431:Taraxacum Dritte UG (haftungsbeschränkt), Mannheim, Kolpingstraße 16, 68165 Mannheim.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.02.2014. Geschäftsanschrift: Kolpingstraße 1…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.