HRB 19209

Primus Werte Energie AG

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Teuchern

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Registerdaten

Sitz
Teuchern
Datenstand
2024-04-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-09

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
20.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
59 IN 288/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.06.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
08.01.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
Geschäfts-Nr.: 59 IN 288/18
In dem Insolvenzverfahren Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss vom 06.12.2023 festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekanntgemacht:

€ Nettovergütung
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag

G r ü n d e:
Die Festsetzung erfolgte antragsgemäß unter Bezugnahme auf die vom vorläufigen und jetzigen Verwalter vorgetragene und an Hand des Gutachtens nachvollziehbare Begründung seines Antrages vom 04.10.2023.

Die Festsetzung erfolgte ausgehend von einer Berechnungsgrundlage von in Höhe der Regelvergütung mit einem Bruchteil gem. § 63 Abs. 3 InsO von 25 % sowie mit einem Gesamtzuschlag von % für den Arbeitsaufwand aufgrund der fehlenden Geschäftsführung, fehlender Geschäftsunterlagen und fehlender Buchführung.
Die Festsetzung der Auslagen erfolgte nach § 8 Abs. 3 InsVV nebst den geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Eine Stellungnahme der Verfahrensparteien war nach Gewährung rechtlichen Gehörs zu dem Festsetzungsantrag nicht eingegangen.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.12.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
18.10.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
59 IN 288/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Primus Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Leinemühle 6, 06343 Mansfeld, (Vorstand), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.10.2023 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Zuschläge wurden beantragt für den erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund der fehlenden Geschäftsführung, fehlender Geschäftsunterlagen und fehlender Buchführung.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19209 HRB 19209: Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15.01.2019 (Az. 59 IN 2…
HRB 19209: Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 15.01.2019 (Az. 59 IN 288/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
21.01.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
59 IN 288/18: Über das Vermögen der Primus Werte Energie AG, vertr.d.d.
Vorstand Jens Müller, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB
19209), vertr. d.: Jens Müller, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern, (Vorstand),
ist am 15.01.2019 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner,
Joliot-Curie-Platz 1b, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/
29278111.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.03.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.04.2019, 09:30 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (13.03.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 10.04.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 17.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
06.11.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
59 IN 288/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Primus
Werte Energie AG, vertr.d.d. Vorstand Jens Müller, Teucherner Weg 83, 06682
Teuchern (AG Stendal, HRB 19209), vertr. d.: Jens Müller, Teucherner Weg 83,
06682 Teuchern, (Vorstand), ist am 24.08.2018 um 14:36 Uhr ein allgemeines
Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108
Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19209 HRB 19209: Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24.08.2018 (Az. 59 IN 2…
HRB 19209: Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 24.08.2018 (Az. 59 IN 288/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 288/18 · Primus Werte Energie AG · Insolvenzgericht Halle (Saale)
Insolvenzgericht
Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 288/18
Wirksam am
27.08.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 19209
59 IN 288/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Primus
Werte Energie AG, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern (AG Stendal, HRB 19209),
vertr. d.: Jens Müller, (Vorstand), ist am 24.08.2018 um 14:36 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Joliot-Curie-Platz 1b, 06108
Halle (Saale), Tel.: 0345/2927810, Fax: 0345/29278111 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 24.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 19209 HRB 19209:Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa.Ausgeschieden: Vorstand: Borschke, Martin, Mügeln OT Schweta, *XX.XX.XXXX.
HRB 19209:Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa.Ausgeschieden: Vorstand: Borschke, Martin, Mügeln OT Schweta, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 19209 HRB 19209:Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa.
HRB 19209:Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa.
Neueintragungen
HRB 19209 Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.01.2011. Die Hauptversammlung vom 11.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Mache…
Primus Werte Energie AG, Teuchern, Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Aktiengesellschaft. Satzung vom 11.01.2011. Die Hauptversammlung vom 11.02.2013 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Machern, Amtsgericht Leipzig HRB 26926) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Teucherner Weg 83, 06682 Teuchern OT Obernessa. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Vorstand: Borschke, Martin, Mügeln OT Schweta, *XX.XX.XXXX; Müller, Jens, Teuchern OT Obernessa, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.