HRA 19097
PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Franz-Mehring-Straße 11, 04157 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 03.05.2023
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
PRIMONO CAPITAL GmbH
Leipzig
PRIMONO DEVELOPMENT GmbH
Leipzig
mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
Geschäftsanschrift
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PRIMONO DEVELOPMENT GmbH
HRB 40023 · Amtsgericht Leipzig
PRIMONO GROUP GmbH
HRB 40355 · Amtsgericht Leipzig
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 713/23 · PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 713/23
- Wirksam am
- 04.03.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19097
Aktenzeichen: 403 IN 713/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19097
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMONO DEVELOPMENT GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas
- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 27.02.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 713/23 · PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 713/23
- Wirksam am
- 11.04.2024
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19097
Aktenzeichen: 403 IN 713/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19097
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMONO DEVELOPMENT GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 713/23 · PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 713/23
- Wirksam am
- 27.11.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19097
Aktenzeichen: 403 IN 713/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19097
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMONO DEVELOPMENT GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über - 'Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Aufnahme bzw. Ablehnung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert bzw. zum Abschluss von Vergleichen und Schiedsverträgen beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 14.12.2023, 10:00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 403 IN 713/23 · PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 713/23
- Wirksam am
- 08.09.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19097
Aktenzeichen: 403 IN 713/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19097
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMONO DEVELOPMENT GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas
wird heute, am 06.09.2023, um 14.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig.
Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 16.10.2023
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,
- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,
- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des
Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO,
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,
- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Anhörung über
- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und
- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger
bis zum 16.11.2023
beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe:
Der am 20.04.2023 beim örtlich zuständigen Amtsgericht Leipzig eingegangene Insolvenzantrag ist zulässig und begründet.
Nach den Feststellungen des Gerichts ist die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet.
Die Kosten des Insolvenzeröffnungs- und des Insolvenzverfahrens können aus dem vorhandenen oder liquidierbaren Vermögenswerten gedeckt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 713/23 · PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 713/23
- Wirksam am
- 02.05.2023
- Registerbezug
- Leipzig, HRA 19097
Aktenzeichen: 403 IN 713/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19097
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin PRIMONO DEVELOPMENT GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hallas
- wurde am 02.05.2023 um 12:00 Uhr Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax 0341 65220111, Telefon geschäftlich 0341 652200, Email geschäftlich leipzig@floether-wissing.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 19097 HRA 19097: PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Leipzig, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Franz-Mehring-Straße 11, 04157 Leipzig.
HRA 19097 HRA 19097: PRIMONO NoBa GmbH & Co. KG, Leipzig, Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig. Kommanditgesellschaft. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kohlgartenstraße 11, 04315 Leipzig. Jeder persönlich haftende Ges…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.