HRB 7372 FL
Prime Phonic GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Harrislee
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Registerdaten
- Sitz
- Harrislee
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Prime Phonic GmbH Flensburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 248/23 · Prime Phonic GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
- Insolvenzgericht
- Flensburg
- Aktenzeichen
- 56 IN 248/23
- Wirksam am
- 09.10.2026
- Registerbezug
- Flensburg, HRB 7372
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Prime Phonic GmbH, Werkstraße 4, 24955 Harrislee, vertreten durch den Geschäftsführer Ertunc Güllü
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 7372
- Schuldnerin -
Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7372 FL HRB 7372 FL: Prime Phonic GmbH, Harrislee, Werkstr. 4, 24955 Harrislee. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
HRB 7372 FL HRB 7372 FL: Prime Phonic GmbH, Harrislee, Am Markt 10, 24955 Harrislee. Neue Geschäftsanschrift eingetragen.
HRB 7372 FL HRB 7372 FL: Prime Phonic GmbH, Harrislee, Am Markt 3, 24955 Harrislee. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Güllü, Gürkan; Geschäftsführer: 4. Güllü, Ertunc, *XX.XX.XXXX, Harrislee; mit der Befugnis die Gesellsch…
Güllü, Ertunc, *XX.XX.XXXX, Harrislee; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 7372 FL HRB 7372 FL: Prime Phonic GmbH, Sitz vormals: Flensburg, Am Markt 3, 24955 Harrislee. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Güllü, Gökhan; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Soueidan, Ali; Geschäftsführer: 3. Güllü, Gü…
Güllü, Gürkan, *XX.XX.XXXX, Flensburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.01.2013 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 2 des Gesellschaftsvertrages von Flensburg nach Harrislee verlegt worden.
HRB 7372 FL Prime Phonic GmbH, FlensburgHeinrichstraße 16, 24937 Flensburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Callcenters und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Aufgaben. Die Gesellschaft…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.