HRB 5095

PREUSS Metallverarbeitung GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 26 Ereignisse und Bekanntmachungen

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Sitz: Linda

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Registerdaten

Sitz
Linda
Datenstand
2024-12-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

26
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 28.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen beim dem Insolvenzverwalter möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 11.06.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Vergütung wird festgesetzt auf:
1. xxx EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche
Vergütungsverordnung (InsVV)
2. xxx EUR Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV
3. abzgl. xxx EUR Abschläge gem. § 3 Abs. 2 InsVV
4. zzgl. xxx EUR (Mehrvergütung/Feststellungskosten 50%)
5. xxx EUR Auslagen (§ 8 Abs. 3 InsVV)
6. xxx EUR Sonderauslagen (übertr. Zustellungen)
7. xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

8. xxx EUR Gesamtbetrag.
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, WILLMERKÖSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: christian.willmer@willmerkoester.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich der bereits erhaltenen Vorschüsse, der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Der Insolvenzverwalter beantragte mit Schreiben vom 30.09.2024 und Korrektur vom 10.12.2024 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt brutto xxx EUR.
Die Schuldnerin und die Gläubiger wurden zu dem Antrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Dem Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 InsO grundsätzlich eine Vergütung zu. Die Höhe der Berechnungsmasse ergibt sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens und beträgt 3.407.841,90 EUR.
Die Berechnungsmasse beinhaltet gleichzeitig die aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung zu erwartende Umsatzsteuererstattung (BGH, Beschluss vom 25.10.2017 - IX ZB 147/06).
Des Weiteren nimmt der Verwalter die Sondervergütung für das Befassen mit Aus-und Absonderungsrechte nach § 1 Abs.2 Nr.1 InsVV in Anspruch.
Die Mehrvergütung für die Bearbeitung der Aus-und Absonderungsrechte gem. § 1 Abs.2 Nr.1,2 InsVV (Hälfte der Feststellungskosten) beträgt € xxx netto.
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein Regelinsolvenzverfahren, welches aufgrund des Umfanges und seiner Komplexität von einem durchschnittlichen Verfahren abweicht und vom Insolvenzverwalter einen entsprechenden Mehraufwand abverlangte.
Deshalb sind ihm Zuschläge zu seiner Regelvergütung gemäß § 3 Abs. 1 InsVV unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens zuzubilligen.
Der Verwalter macht Zuschläge wie folgt geltend: Für die Betriebsfortführung (100%), Klärung von Arbeitnehmerangelegenheiten (40%), für die Durchführung des Investorenprozesses/übertragende Sanierung (50%), die Bearbeitung von Aussonderungsrechten (50%), für steuerrechtliche Problematiken (30%) und für die Verwertung von Immobilien (40%), insgesamt 310%.
Abschläge wurden nicht geltend gemacht.
Nicht sämtliche geltend gemachten Zuschläge waren festsetzungsfähig, bzw. in der beantragten Höhe dem Verwalter zuzubilligen.
Der Zuschlag für die Betriebsfortführung wurde mit 100% beantragt, insbesondere führt der Verwalter an, dass er für 13 Monate den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten hat und sich die Fortführung sehr aufwendig gestaltete, insbesondere wurde im Rahmen der weiteren Betriebsfortführung der Betrieb umstrukturiert und zahlreiche Prozesse neu aufgesetzt und optimiert.
Die Unternehmensfortführung hat zu keiner Massemehrung geführt, so dass eine Vergleichsrechnung obsolet ist.

Im Hinblick auf die langfristige Betriebsfortführung bei durchschnittlich 100 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 6 Mio € und die umfangreich erläuterten Schwierigkeiten und Haftungsrisiken in diesem Verfahren, sieht das Gericht den geltend gemachten Zuschlag für angemessen an.
Des Weiteren waren im Unternehmen durchschnittlich 100 Arbeitnehmer beschäftigt. Während der Fortführung des Unternehmens hatte sich der Verwalter mit umfangreichen arbeitsrechtlichen Fragen auseinanderzusetzen (z.B. Insolvenzgeld, Kündigungsschutz, Sozialplan). Es mussten betriebsbedingte Kündigungen geprüft werden unter Beachtung einer Massenentlastungsanzeige und der Durchführung einer Sozialauswahl. Für die ausgeschiedenen Mitarbeiter wurden Arbeitsbescheinigungen und Arbeitszeugnisse erstellt und oftmals daraus resultierend waren Stellungnahmen zu den Umständen für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse für die Bundesagentur für Arbeit zu erstellen.
Der beantragte Zuschlag von 40% ist erforderlich und angemessen.
Für den Investorenprozess/übertragende Sanierung werden ebenfalls Zuschläge von 50% beantragt, welche auch gerechtfertigt sind. Hauptaufgabe war die Durchführung eines strukturierten und professionell begleiteten Investorenprozess, welcher nach Erstplanung im Laufe des Verfahrens grundlegend umstrukturiert werden musste und erst im Wege einer übertragenden Sanierung mit Wirkung zum 01.01.2020 wirksam geworden ist. Hierbei wurden sämtliche Arbeitnehmer im Rahmen des Betriebsübergangs von der Erwerberin übernommen, sodass die Arbeitsplätze ganz überwiegend erhalten werden konnten.
Für den Aufwand in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Aussonderungsrechten sowie der besonderen steuerrechtlichen Problematik werden die beantragten Zuschläge für gerechtfertigt angesehen.
Nicht unbeachtlich ist jedoch, dass aus der Verwertung und Verwaltung des Grundvermögens 1.119.019,50 EUR (netto) in die freie Masse und somit bereits in die Berechnungsgrundlage des Verwalters eingeflossen sind.
Wie bei jedem anderen massemehrenden Zuschlag ist auch vorliegend zu berücksichtigen, ob und in welchem Maße sich die zuschlagsrelevante Tätigkeit bereits auf die Höhe der Berechnungsgrundlage und damit auf die Höhe der Regelvergütung ausgewirkt hat.
Eine Vergleichsberechnung ist immer dann anzustellen, wenn durch eine zuschlagsauslösende Tätigkeit eine Massemehrung erfolgt ist (BGH v.24.01.2008, IX ZB 120/07; BGH vom 21.09.2017, IX ZB 84/16; BGH vom 10.06.2021, IX ZB 51/19), d.h. grundsätzlich für alle Tatbestände die möglicherweise eine "Doppelberücksichtigung" beinhalten können, wie hier konkret bei der "Vermögensverwertung des Grundbesitzes" angewendet.
Eine entsprechende Vergleichsberechnung wurde jedoch nicht vorgenommen und stellt sich wie folgt dar:
Wert der Insolvenzmasse/Berechnungsgrundlage: € 3.349.743,24
Hiervon stammen aus Grundvermögen € xxx
Der beantragte Zuschlag beträgt 40 %
Bruchteil der Regelvgt. nach §§10,2 Abs.1 InsVV bei € 3.349.743,24 € xxx
Zum Vergleich:
Bruchteil der Regelvgt. nach §§10,2 Abs.1 InsVV bei € xxx € xxx
Differenz: 10.866,48 EUR
Der Zuschlag ist um diese xxx EUR zu kürzen.
xxx EUR entsprechen 23,7 % einer Regelvergütung von xxx EUR.
Der beantragte Zuschlag für einen Mehraufwand bei der Verwertung und Verwaltung des Grundvermögens ist daher von 40% auf 16,3% (abgerundet 16%) zu reduzieren, da die Vergleichsberechnung ergab, dass durch die zur Masse geflossenen Beträge aus Grundvermögen bereits eine Vergütungserhöhung bewirkt wurde.
Denn durch die Einbeziehung des Verwertungserlöses der Grundstücke hat sich die Berechnungsgrundlage erheblich erhöht, so dass die Tätigkeit des Verwalters bereits durch Festsetzung der Regelvergütung leistungsangemessen vergütet wird (vgl. Beschluss des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 13.06.2019, 8 T 98/19).
Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des kompletten Verfahrens sowie von Überschneidungen erachtet das Gericht in der Gesamtabwägung einen Zuschlag von 286 % für erforderlich und der Höhe nach angemessen.

Der Verwalter führt im Antrag aus, dass für Abschläge gem. § 3 Abs.2 InsVV kein Raum besteht, obwohl er als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war. Er führt aus, dass er weder Verwertungshandlungen i.S.d § 3 Abs. 2b InsVV vorgenommen hat, noch bei der Festsetzung der Vergütung Zuschläge erhalten hat, die einem Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren obliegen.
Dem kann vorliegend nicht gefolgt werden, denn der Gesetzgeber geht gem. § 3 Abs. 2a InsVV davon aus, dass der vorläufige Verwalter, sofern er pflichtgemäß tätig geworden ist, dem endgültigen Verwalter i.d.R. erhebliche Arbeiten erspart hat (BGH, Beschlüsse vom 18.06.2009-IX ZB 97/08 und vom 01.02.2007-IX ZB 279/05) und dies nach ständiger Rechtsprechung des Senats i.d.R. einen Abschlag von der Vergütung als endgültiger Verwalter rechtfertigt, und zwar ausdrücklich selbst dann, wenn dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Zuschläge - was hier nicht der Fall ist - bewilligt wurden (BGH, Beschluss vom 11.05.2006 -IX ZB 294/09 sowie Beschluss vom 12.09.2019 - IX ZB 28/18, Rn 16).
Gem. § 3 Abs.2 a) InsVV ist i.d.R. insbesondere dann ein Abschlag vorzunehmen, wenn - wie hier - beim vorläufigen und endgültigen Verwalter Personenidentität besteht, sodass die Tätigkeiten faktisch bruchlos ineinander übergehen (LG Hannover, ZInsO 2019, 1027,1029).
Bereits die Erstellung einer -vorliegend fast kompletten- Vermögensübersicht oder die Feststellung der Gläubiger und Schuldner vereinfachen i.d.R. (nicht im Ausnahmefall) die Arbeit des Insolvenzverwalters erheblich (BGH, Beschluss vom 11.05.2006-IX ZB 249/04; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6.Auflage 2019, § 3 Rn.113; MüKo-InsO/Riedel. 4. Auflage 2019, § 3 InsVV Rn.40f).
Vorliegend musste der Insolvenzverwalter mit Verfahrenseröffnung die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin nicht neu erfassen und bewerten, die gerade in den ersten Tagen mit der Übernahme eines Geschäftsbetriebes anfallenden zusätzlichen Arbeiten waren bereits erledigt. Das Anlage und Umlaufvermögen etc. war inventarisiert und bewertet. Der Kontakt zu ehemaligen Lieferanten, Drittschuldnern und den Gläubigern mit Sicherungsrechten war hergestellt und im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens lag dem Antragsteller sein eigenes geordnetes Konto- und Belegwesen vor.
Der normalerweise zu erbringende Aufwand des Insolvenzverwalters bei nicht vorheriger Befassung der Sache verringerte sich aufgrund seiner während des Insolvenzeröffnungsantragsverfahrens erbrachten Tätigkeiten und der als Sachverständiger gewonnenen Erkenntnisse nicht unerheblich.
Daher werden Abschläge wegen der vorläufigen Verwaltung i.H.v. 10 % als erforderlich erachtet.
Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des kompletten Verfahrens sowie von Überschneidungen und auch Beauftragung Externer erachtet das Gericht in der Gesamtabwägung einen Zuschlag von 286 %, sowie einen Abschlag von 10% (insgesamt 276%) für erforderlich und der Höhe nach angemessen.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer sind gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.
Die Schuldnerin und die Gläubiger sind zu dem Antrag gehört worden. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Die bereits erhaltenen Vorschüsse in Höhe von brutto xxx EUR sind anzurechnen.
Der Masse darf somit insgesamt noch ein Betrag in Höhe von brutto xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
16.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 1.291.716,17 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 6.898.659,81 € (§188 InsO).
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 15.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
08.05.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.05.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
21.01.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), wird der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
3 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 30.09.2024 bzw. Korrektur vom 10.12.2024 beantragt, die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festzusetzen.
Zuschläge wurden beantragt für die Betriebsfortführung, Klärung arbeitsrechtlicher Fragen, Investorenprozess/Sanierung, Bearbeitung von Aussonderungsrechten, besondere steuerrechtliche Problematik, Verwertung von Immobilien.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
18.03.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.04.2025 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 04.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
23.03.2021
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
Geschäfts-Nr.: 2 IN 186/18. In dem Insolvenzverfahren PREUSS Metallverarbeitung
GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095),
vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau,
(Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946 Trittau,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch
Beschluss vom 04.03.2021 festgesetzt worden und zwar:

xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV
in %: 150)

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in
Höhe von 19 % sowie
xxx EUR Auslagen zuzüglich

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in
Höhe von 19 %.
xxx EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e:

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer am
06.08.2018 zum Sachverständigen und am 27.09.2018 zum vorläufigen
Insolvenzverwalter.

Die Schuldnerin ist zu dem Antrag gehört worden. Einwendungen wurden nicht
erhoben.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht antragsgemäß Vergütung zu. Die Höhe
der Berechnungsmasse i.H.v. 3.178.804,39 EUR ergibt sich aus dem von ihm
vorgelegten Gutachten, sowie den Verwalterberichten. Die Regelvergütung
bestimmt sich nach den §§ 63 Abs. 3 InsO sowie §§ 10 ff InsVV und beläuft sich
auf xxx.

Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen
Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, ihn für seine Tätigkeit in
dem Verfahren ausreichend zu entschädigen. Deshalb sind die geltend gemachten
Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV, und zwar

- 50% wegen der Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und aufwendige Tätigkeiten
im Zusammenhang mit dem Wechsel des Verfahrens,

- 30% wegen der Betriebsfortführung,

- 20% wegen der Bemühungen um eine übertragende Sanierung,

- 15% wegen der Klärung von Arbeitnehmerangelegenheiten,

- 10% wegen der Tätigkeit als starker vorläufiger Insolvenzverwalter,

unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des gesamten
Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.

Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7
und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht
Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als
elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet
ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der
Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in
§ 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden.
Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den
technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der
Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 04.03.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
11.08.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS
Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG
Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844
Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Steenfadtberg 28, 22946
Trittau, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt
auf Montag, 05.10.2020 um 13:00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 123 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte:
Zustimmung zur Veräußerung weiterer Teile des schuldnerischen Grundbesitzes,

1. Grundstückskaufvertrag mit der Wittig GmbH (UR/Nr. 981/2020 der Notarin
Krolopp, Lutherstadt Wittenberg, vom 14.07.2020, zum Kaufpreis von 250.000,00
EUR für nachfolgenden Grundbesitz:

Grundbesitz, eingetragen beim Amtsgericht Wittenberg, Grundbuch von Jessen,
Blatt 2926 wie folgt:

- Flurstück 269/8 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

- Flurstück 342/17 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

- Flurstück 269/9 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

- Flurstück 342/19 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

- Flurstück 269/7 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

- Flurstück 342/16 der Gemarkung Jessen, Gebäude- und Freifläche Hennigstraße;

2. Verkauf der beim Amtsgericht Wittenberg, Grundbuch von Buschkuhnsdorf, Blatt
81, Flurstücke 109 der Gemarkung Buschkuhnsdorf eingetragenen
Landwirtschaftsfläche, Gebäudefläche Hirsenfeld und Flurstück 111 der Gemarkung
Buschkuhnsdorf eingetragenen Gebäude- und Freifläche Dorfstraße zu einem
Kaufpreis von mindestens 50.000,00 EUR.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
11.02.2020
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS
Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG
Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844
Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Bodenstedtstraße 8, 22765
Hamburg, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt
auf Dienstag, 25.02.2020 um 14.00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 112 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte:
Zustimmung zur Veräußerung des schuldnerischen Unternehmens und teilweisen
schuldnerischen Grundbesitzes,

1. Unternehmenskaufvertrag (Asset Deal) mit der Blech- und Technologiezentrum
Linda GmbH (UR/Nr. 72/2019 der Notarin Meike Hütter, Hannover, vom 09.12.2029)
zum Kaufpreis von 515.000,00 EUR und

2. Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wittenberg, Blatt 520
wie folgt:

- Flur 7, Flurstück 331/12 der Gemarkung Linda, Gebäude- und Freifläche
Stolzenhainer

Straße 1;

- Flur 7, Flurstück 331/13 der Gemarkung Linda, Gebäude- und Freifläche
Stolzenhainer

Straße 1;

- Flur 7, Flurstück 331/8 der Gemarkung Linda, Gebäude- und Freifläche
Stolzenhainer

Straße 1;

- Flur 7, Flurstück 442 der Gemarkung Linda, Gebäude- und Freifläche
Zellendorfer Straße

22;

- Flur 7, Flurstück 444 der Gemarkung Linda, Gebäude- und Freifläche
Zellendorfer Straße;

- Flur 7, Flurstück 481 der Gemarkung Linda, Industrie-und Gewerbefläche
Stolzenhainer

Straße 1

zum Kaufpreis von 1.500.000,00 EUR..

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 10.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
22.08.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREUSS
Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG
Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844
Dessau-Roßlau, (Geschäftsführer), 2. Ralf Hegmann, Bodenstedtstraße 8, 22765
Hamburg, (Geschäftsführer), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt
auf Montag, 21.10.2019 um 13.00 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau,
Willy-Lohmann-Str. 33, Saal 123 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte:
Beschlussfassung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einem Kauf-
und Vergleichsvertrag zwischen der Maturus Finance GmbH und der Schuldnerin..

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 21.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ockelmann, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten berichtigt,…
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ockelmann, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hegmann, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Hegemann, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Hegemann, Ralf, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Gamper, Siegfried, Meerane, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: …
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Gamper, Siegfried, Meerane, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Starke, Ralf, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Ockelmann, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Be…
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Ockelmann, Jan, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Starke, Ralf, Dessau-Roßlau, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.12.2018 (Az…
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 01.12.2018 (Az. 2 IN 186/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
03.12.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: Über das Vermögen der PREUSS Metallverarbeitung GmbH,
Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095), vertr.
d.: 1. Ralf Starke, Antoinettenstraße 10, 06844 Dessau-Roßlau,
(Geschäftsführer), 2. Jan Ockelmann, Alte Königstraße 27, 22767 Hamburg,
(Geschäftsführer), 3. Ralf Hegmann, Bodenstedtstraße 8, 22765 Hamburg,
(Geschäftsführer), ist am 01.12.2018 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer, WILLMERKÖSTER
Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail:
christian.willmer@willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.01.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 05.02.2019, 14:00 Uhr, Saal 112,
Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

· sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (§§ 175, 176; 178; 179;

302 InsO)

Hinweise:

· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

· Abweichend von § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO liegen die Anmeldungen sowie
die beigefügten Urkunden der einzelnen Gläubiger nicht bei Gericht, sondern in
den Büroräumen des Insolvenzverwalters zur Einsicht der Beteiligten aus.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
07.11.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
Geschäfts-Nr.: 2 IN 186/18. In dem Insolvenzverfahren PREUSS Metallverarbeitung
GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG Stendal, HRB 5095),
vertr. d.: 1. Ute Stachowiak, (Geschäftsführerin), 2. Stefan Vidahl,
(Geschäftsführer), wurden die Kosten der Versicherungsprämie für die
zusätzliche Haftpflichtversicherung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters als
Vorschuss auf gesonderte Auslagen des (vorläufigen) Insolvenzverwalters
festgesetzt, §§ 4 Abs. 3 S. 2, 9, 10 InsVV. Der Beschluss liegt auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Str. 33, Zimmer
212, zur Einsicht aus.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.11.2018.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
27.09.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
2 IN 186/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PREUSS
Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG
Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ute Stachowiak, (Geschäftsführerin), 2.
Stefan Vidahl, (Geschäftsführer), ist am 27.09.2018 um 09:55 Uhr die
vorläufige Eigenverwaltung aufgehoben, ein allgemeines Verfügungsverbot
erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr.
Christian Willmer, WILLMERKÖSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter,
Friedrich-Wilhelm-Straße 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax:
0531/129 253-100, E-Mail: christian.willmer@willmerkoester.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht
Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 27.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stachowiak, Ute, Aken, *XX.XX.XXXX; Vidahl, Stefan, Neuss, *XX.XX.XXXX. …
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stachowiak, Ute, Aken, *XX.XX.XXXX; Vidahl, Stefan, Neuss, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Gamper, Siegfried, Meerane, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 186/18 · PREUSS Metallverarbeitung GmbH · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 186/18
Wirksam am
08.08.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 5095
Az.: 2 IN 186/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PREUSS
Metallverarbeitung GmbH, Stolzenhainer Straße 1, 06917 Jessen (Elster) (AG
Stendal, HRB 5095), vertr. d.: 1. Ute Stachowiak, (Geschäftsführerin), 2.
Stefan Vidahl, (Geschäftsführer), ist am 08.08.2018 um 9:00 Uhr folgendes
angeordnet worden.

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO ist die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet worden.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Christian Willmer,
WILLMERKÖSTER Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Straße 51,
38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail:
christian.willmer@willmerkoester.de.

Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Dessau-Roßlau, 08.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Vidahl, Stefan, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Bestellt: Geschäftsführer: Vidahl, Stefan, Neuss, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 5095 HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. von Amts wegen berichtigt nach Gebietsreform, nun Geschäftsanschrift: Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elst…
HRB 5095: PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. von Amts wegen berichtigt nach Gebietsreform, nun Geschäftsanschrift: Stolzenhainer Str. 1, 06928 Jessen (Elster) OT Linda. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Sachse, Dieter, Linda, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5095 PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. Bestellt: Geschäftsführer: Stachowiak, Ute, Aken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. Bestellt: Geschäftsführer: Stachowiak, Ute, Aken, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 5095 PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen.Geschäftsanschrift: Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Harnapp, Romy, Linda,…
PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda, Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen.Geschäftsanschrift: Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda/Stadt Jessen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Harnapp, Romy, Linda, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5095 PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda (Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda). Bestellt: Geschäftsführer: Harnapp, Romy, Linda, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda (Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda). Bestellt: Geschäftsführer: Harnapp, Romy, Linda, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 5095 PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda (Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: Be- und Verarbeitung sowie …
PREUSS Metallverarbeitung GmbH, Linda (Stolzenhainer Str. 1, 06928 Linda). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2005. Gegenstand des Unternehmens: Be- und Verarbeitung sowie Vertrieb von metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen und daraus gefertigten Erzeugnissen aller Art, insbesondere Bau und Vertrieb von Vorrichtungen und Förderanlagen unterschiedlicher Art sowie Design und Vertrieb von Produkten des Maschinenbaus. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Sachse, Dieter, Linda, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.