HRB 122487

PRESOL AG

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sonnenstraße 6, 80331 München

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
München
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
06.06.2019
Datenstand
2025-09-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Helmut Forster

München

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-23

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PRESOL Produktion Recycling Solutionen Aktiengesellschaft Grünwald

Gegenstand des Unternehmens

Planung und Durchführung von Bauvorhaben sowie Geschäfte gemäß § 34c GewO, insbesondere Bauträgertätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
München, HRB 122487
Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PRESOL AG, 80331 München, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 22.597,50. Zu berücksichtigen sind Forderungen i.H.v. EUR 423.568,68. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - München, Geschäftszeichen 1506 IN 443/19, niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
13.03.2026
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Sophienstraße 2, 80333 München

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20-30 % für die Erschwernisse bei der Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche gegenüber dem Vorstand und den Aufsichtsräten sowie die Führung von zahlreichen Vergleichsverhandlungen innerhalb von fast sieben Jahren Verfahrensdauer. Hinzu seien die Kontounterlagen nicht vollständig vorgelegen und mussten aufwendig angefordert werden. Im Übrigen wird auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.02.2026 Bezug genommen.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verfahrens und unter Gesamtbetrachtung war ein Übersteigen des Regelsatzes um 25 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Sophienstraße 2, 80333 München

1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 08.11.2019 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
12.11.2025
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Sophienstraße 2, 80333 München

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Aufsichtsratsmitglied Manuel Forster betreffend sämtliche gegen ihn bestehenden Ansprüche, insbesondere die Ansprüche aus Aufsichtsratshaftung gem. § 116 S. 1 AktG i.V.m. § 93 Abs. 2 S. 2 AktG a.F. i.H.v. EUR 1.626.439,39, unter Vereinbarung einer Vergleichszahlung i.H.v. insgesamt EUR 2.000,00
wird bestimmt auf
Mittwoch, 26.11.2025, 10:45 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
05.11.2025
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Sophienstraße 2, 80333 München

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-24 erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Forderungsanmeldung zu laufender Nr. 17 wurde zurückgezogen.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
26.09.2023
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Kirchenstraße 1, 81675 München,

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss des Vergleichs zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Christian Giese, der zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche der Insolvenzmasse gegen Herrn Christian Giese die Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt 10.000,00 € vorsieht.
wird bestimmt auf

Mittwoch, 18.10.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
23.02.2022
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster Helmut
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Kirchenstraße 1, 81675 München, Gz.: 19/1251

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines vollstreckbaren Anwaltsvergleichs mit dem Vorstand, Herrn Helmut Forster, betreffend die gegen ihn bestehenden Ansprüche auf Rückzahlung von Darlehen in Höhe von Euro 359.934,78 gegen Zahlung eines Betrages von Euro 5.000,--
wird bestimmt auf

Donnerstag, 10.03.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 122487 HRB 122487: PRESOL AG, München, Sonnenstraße 6, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 31.05.2019 (Az. 1506 IN 443/19) das Insolvenzverfahren eröff…
HRB 122487: PRESOL AG, München, Sonnenstraße 6, 80331 München. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 31.05.2019 (Az. 1506 IN 443/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1506 IN 443/19 · PRESOL AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1506 IN 443/19
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
München, HRB 122487
1506 IN 443/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

PRESOL AG, Sonnenstraße 6, 80331 München, vertreten durch den Vorstand Forster
Helmut, geboren am XX.XX.XXXX, 81247 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 122487
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Rupprecht & Weidinger, Kirchenstraße 1, 81675 München,

Geschäftszweig: Planung und Durchführung von Bauvorhaben u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.05.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Rolf Pohlmann
Unterer Anger 3, 80331 München
Telefon: +49(89)5480330
Telefax: +49(89)548033111
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.08.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.08.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.02.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 122487 HRB 122487: PRESOL AG, München, Siegfriedstraße 6, 80803 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 6, 80331 München.
HRB 122487: PRESOL AG, München, Siegfriedstraße 6, 80803 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sonnenstraße 6, 80331 München.
Veränderungen
HRB 122487 HRB 122487:PRESOL AG, München, Siegfriedstraße 6, 80803 München.Ausgeschieden: Vorstand: Forster, Hildegard, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Forster, Helmut, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 122487:PRESOL AG, München, Siegfriedstraße 6, 80803 München.Ausgeschieden: Vorstand: Forster, Hildegard, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Forster, Helmut, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 122487 PRESOL Produktion Recycling Solutionen Aktiengesellschaft, Grünwald, Landkreis München (Siegfriedstraße 6, 80803 München). Die Hauptversammlung vom 25.04.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (G…
PRESOL Produktion Recycling Solutionen Aktiengesellschaft, Grünwald, Landkreis München (Siegfriedstraße 6, 80803 München). Die Hauptversammlung vom 25.04.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. Neue Firma: PRESOL AG. Neuer Sitz: München. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung und Durchführung von Bauvorhaben sowie Geschäfte gemäß § 34c GewO, insbesondere Bauträgertätigkeiten.
Veränderungen
HRB 122487 PRESOL Produktion Recycling Solutionen Aktiengesellschaft, Grünwald, Landkreis München (Siegfriedstraße 6, 80803 München). Ausgeschieden: Vorstand: Belz, Michael, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand…
PRESOL Produktion Recycling Solutionen Aktiengesellschaft, Grünwald, Landkreis München (Siegfriedstraße 6, 80803 München). Ausgeschieden: Vorstand: Belz, Michael, Oberhaching, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Forster, Hildegard, München, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.