HRB 1471
Prenzlauer Baubedarf GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Triftstraße 41, 17291 PrenzlauGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Prenzlau
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 30.11.2018
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stefanie Zörner
Prenzlau
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Handelsregister
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Der Handel mit Baustoffen aller Art. außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 07.07.2025
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 664.364,98 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 47 Gläubigern festgesetzt.
Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von insgesamt 120 % für Betriebsfortführung und übertragende Sanierung festgesetzt.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 4,00 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 79 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 01.07.2018 bis 01.07.2026 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 4. Juli 2025
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 13.11.2024
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 09. Januar 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 12. November 2024
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 10.11.2023
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Berthold
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 07. Dezember 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 9. November 2023
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 23.02.2021
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prenzlauer Baubedarf GmbH
(Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP), Geschäftszweig: Handel
mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines Baumarktes mit
angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau, vertreten durch
den Geschäftsführer Herrn Lutz Berthold, Lerchensteig 63, 17291 Prenzlau
wird
Herrn Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36,
14469 Potsdam
- vorläufiger Insolvenzverwalter -
für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenzverwaltung ein Entgelt wie
folgt festgesetzt:
..........
Der Vergütung gemäß § 11 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde das
Vermögen in Höhe von 1.081.758,38 EUR zugrunde gelegt, da sich die Tätigkeit
während des Eröffnungsverfahrens hierauf erstreckt und bei
Vermögensgegenständen, bei denen Aus- oder Absonderungsrechten bestehen, sich
der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat.
Die Auslagen gemäß § 8 InsVV, zzgl. der Kosten für die übertragenden
Zustellungen, nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe
von 19 % wurden ebenfalls festgesetzt.
Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in
Höhe von insgesamt 77,28 % für die Betriebsfortführung, die
Arbeitnehmerangelegenheiten sowie die Arbeiten zur Vorbereitung der Sanierung
festgesetzt.
.........
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen
Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in
schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden.
Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu
verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung
enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht
werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des
Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt. In Insolvenzverfahren, die vor
dem 01.03.2012 beantragt worden sind, kann die Beschwerdeschrift auch beim
Landgericht Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin eingelegt werden (Art
103g EGInsO).
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 19. Februar 2021
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1471 NP HRB 1471 NP: Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Geschäftsführer: Zörner, Stefanie, geb. Berthold, *XX.XX.XXXX, Prenzlau. Nicht mehr Geschäftsführer: Berthold, Lutz
Nicht mehr Geschäftsführer: Berthold, Lutz
HRB 1471 NP HRB 1471 NP: Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 2: Zörner, Stefanie, geb. Berthold; ist gemäß § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die…
Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens (AZ: 15 IN 82/18 Amtsgericht Neuruppin) aufgelöst
Forderungsprüfung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 03.07.2018
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP),
Geschäftszweig: Handel mit Baustoffen aller Art, außerdem: Betreiben eines
Baumarktes mit angeschlossenem Gartencenter, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz Berthold, Lerchensteig 63, 17291
Prenzlau wird am 01.07.2018, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam. Es wird für das Hauptverfahren das
mündliche Verfahren angeordnet. Der Schuldnerin wird die Verfügung über
Gegenstände, die zur Insolvenzmasse gehören, verboten. Das Recht der
Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es
zu verfügen, geht auf den ernannten Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger
werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 29.08.2018 bei dem
Insolvenzverwalter unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in
Abdruck anzumelden. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der
Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten,
sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Freitag, 28. September
2018, 09:00 Uhr, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Saal 325 (Berichts- und
Prüftermin). Der Termin dient zugleich zur möglichen Beschlussfassung der
Gläubiger über:
- Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57)
- Bestimmungen zur Zwischenrechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Einsetzung und Besetzung oder Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§
157 InsO)
- besondere Regelungen hinsichtlich der Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159
InsO)
- abweichende Regelungen hinsichtlich der Hinterlegungsstelle sowie der
Behandlung von Wertgegenständen (§ 149 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder Aufhebung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272
InsO)
- Beantragung der Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit zu Rechtsgeschäften
des
Schuldners im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 277 InsO)
- Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners zur Ausarbeitung eines
Insolven-
plans im Rahmen einer Eigenverwaltung (§ 284 InsO)
- eine Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens (§ 157 InsO)
Ferner ist in dem Termin über folgende besonders bedeutsame Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) zu beschließen:
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des
Warenlagers im Ganzen
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO). Vertreter von
Gläubigern haben ihre Vollmachten einzureichen oder spätestens im Termin
vorzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Hinweise bei einer Terminsteilnahme
Beteiligte führen bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
(Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines
EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass,
elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich.
Gegebenenfalls kann sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen
Gerichtstagen verweigert werden.
Am Eingang des Gerichts finden regelmäßig Eingangskontrollen statt. Dies kann
bei einem hohen Besucheraufkommen zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen.
Richten Sie sich bitte darauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal
erscheinen.
Als Behördenvertreter, Betreuer, Polizeibeamter, Rechtsanwalt/Notar halten Sie
bitte ihren Dienstausweis bereit.
Führen Sie bitte keine gefährlichen Gegenstände (z.B. Messer, Pfefferspray oder
sonstige Stich- und Schlagwaffen) mit. Lassen Sie möglichst alle metallischen
Gegenstände zu Hause oder deponieren Sie diese im Auto.
Neuruppin, den 01.07.2018
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 10.04.2018
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP),
Geschäftszweig: Baustoffhandel und Baumarkt, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau,
eingetragener Sitz: Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz
Berthold, Lerchensteig 63, 17291 Prenzlau
ist heute, am 10. April 2018, um 07:00 Uhr unter Erweiterung des Beschlusses
des Amtsgerichts Neuruppin vom 6.4.2018, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2
Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der
Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen
Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die
Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser
Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Die
Schuldnerin hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse
erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht die
Schuldnerin oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der
eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft
nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Gemäß § 8 Abs. 3 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter die gem. § 23
Abs. 1 Satz 2 InsO notwendigen Zustellungen an die Personen, die
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, übertragen.
Neuruppin, den 10. April 2018
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 15 IN 82/18 · Prenzlauer Baubedarf GmbH · Insolvenzgericht Neuruppin
- Insolvenzgericht
- Neuruppin
- Aktenzeichen
- 15 IN 82/18
- Wirksam am
- 06.04.2018
- Registerbezug
- Neuruppin, HRB 1471
Prenzlauer Baubedarf GmbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 1471 NP),
Geschäftszweig: Baustoffhandel und Baumarkt, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau,
eingetragener Sitz: Prenzlau, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lutz
Berthold, Lerchensteig 63, 17291 Prenzlau
ist heute, am 6. April 2018, um 10.45 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff,
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam bestellt. Verfügungen der Schuldnerin
über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen auch bereits sicherungshalber abgetretene
, der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit
nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die
Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden,
Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden
aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1
Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache
verfassten Beschwerdeschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a,
16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der
Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann - mit einheitlicher Wirkung gegen
alle Beteiligten - durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt,
sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§
9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis
maßgebend.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Die sofortige Beschwerde kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in
elektronischer Form eingelegt werden.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung
verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen
Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV)
in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und
www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 6. April 2018
15 IN 82/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1471 NP HRB 1471 NP: Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Prokura: Änderung: Der Name ist geändert. Zörner, Stefanie, geb. Berthold, *XX.XX.XXXX, Prenzlau, Einzelprokura
HRB 1471 NP HRB 1471 NP: Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Prokura: Berthold, Stefanie, *XX.XX.XXXX, Prenzlau, Einzelprokura. Nicht mehr Prokurist: Müller, Ute, geb. Maaß
HRB 1471 NP HRB 1471 NP: Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau, Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Geschäftsanschrift: Triftstraße 41, 17291 Prenzlau. Die Eintragung betreffend laufende Nummer 5 Spalte 6a) ist von Amts wegen…
HRB 1471 NP Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau (Triftstraße 41, 17291 Prenzlau). Grund- oder Stammkapital: 218.900,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2012 ist das Stammkapital von DM 428.10…
HRB 1471 NP Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau(Gewerbegebiet Triftstr. 41, 17291 Prenzlau). Prokura: Müller, Ute, geb. Maaß, *XX.XX.XXXX, Falkenhagen, Einzelprokura.
HRB 1471 NP Prenzlauer Baubedarf GmbH, Prenzlau(Gewerbegebiet Triftstraße, 17291 Prenzlau). Nicht mehr Geschäftsführer: Pollex, Hans-Albert.
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