HRB 225775
premium Fenster & Türen GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- premium Fenster & Türen GmbH Krailling
- premium Fenster & Türen GmbH Starnberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2058/20 · premium Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2058/20
- Wirksam am
- 08.05.2024
- Registerbezug
- München, HRB 225775
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
premium Fenster & Türen GmbH, Weedstraße 1, 35410 Hungen, vertreten durch den Geschäftsführer Walczak Darius Marek
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225775
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG zur endgültigen Erledigung und Abgeltung von Ansprüchen wegen unzulässiger Verrechnungen im Kontokorrent gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von € 90.613,99
wird bestimmt auf
Mittwoch, 05.06.2024, 10:30 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 07.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2058/20 · premium Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2058/20
- Wirksam am
- 24.07.2023
- Registerbezug
- München, HRB 225775
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
premium Fenster & Türen GmbH, Weedstraße 1, 35410 Hungen, vertreten durch den Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225775
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Erteilung der Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der AOK Bayern zur endgültigen Erledigung und Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen Zahlung von insgesamt € 82.000,00
wird bestimmt auf
Mittwoch, 16.08.2023, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225775 HRB 225775: premium Fenster & Türen GmbH, München, Weedstraße 1, 35410 Hungen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27.05.2021 (Az. 1509 IN 2058/20) das Insolve…
Insolvenzplan 1509 IN 2058/20 · premium Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2058/20
- Wirksam am
- 31.05.2021
- Registerbezug
- München, HRB 225775
In dem Verfahren über die Fremdanträge
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
premium Fenster & Türen GmbH, Weedstraße 1, 35410 Hungen, vertreten durch den
Geschäftsführer Dariusz Marek Walczak
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225775
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Produktion, Vertrieb, Montage von Fenstern,
Türen, Bauelementen und genormten Baufertigteilen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 27.05.2021 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Brandenburg
Schwanthalerstraße 32, 80336 München
Telefon: +49(89)54511-105
Telefax: +49(89)54511-444
Email: henrik.brandenburg@mhbk.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 14.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.08.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 25.08.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.11.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 2058/20 · premium Fenster & Türen GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 2058/20
- Wirksam am
- 07.01.2021
- Registerbezug
- München, HRB 225775
In dem Verfahren über den Antrag
der AOK Bayern Team Insolvenzen, Postfach 11 02 61, 97029 Würzburg
- antragstellende Gläubigerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
premium Fenster & Türen GmbH, vertreten durch d. persönl. haft. Gesellschafter,
Weedstraße 1, 35410 Hungen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 225775
- Schuldnerin -
erlässt das Amtsgericht München am 07.01.2021 folgenden
Beschluss
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird der Sachverständige und Gutachter im hiesigen Verfahren Rechtsanwalt
Henrik Brandenburg ermächtigt, Auskünfte gegenüber der Deutsche Bank PGK AG und
der Volksbank Raiffeisenbank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG im Hinblick auf
sämtliche Geschäftsverbindungen zu der premium Fenster & Türen GmbH einzuholen;
wird der Schuldnerin bzw. deren Organen und kontoführungsberechtigten Personen
jegliche Verfügung über die Konten bei der Deutsche Bank PGK AG, C&R Direkt -
Insolvenzen -, Lindenallee 29, 45127 Essen, Fax-Nr. 0201/24649035, IBAN: DE80
7207 0001 0037 7572 00 und bei der Volksbank Raiffeisenbank
Starnberg-Herrsching-Landsberg eG, Tutzinger-Hof-Platz 8, 82319 Starnberg,
Fax-Nr. 08152/5540, IBAN: DE93 7009 3200 0002 0575 90 untersagt;
wird der Deutsche Bank PGK AG und der Volksbank Raiffeisenbank
Starnberg-Herrsching-Landsberg eG aufgegeben, keine Verfügungen Dritter wie
Daueraufträge, Lastschriften etc. über obige Konten mehr zuzulassen bzw.
einzulösen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
veröffentlicht durch das Amtsgericht München -Insolvenzgericht-, 07.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 225775 HRB 225775: premium Fenster & Türen GmbH, München, Fürstenrieder Str. 279, 81377 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Weedstraße 1, 35410 Hungen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Čirko, Stipe, Starnber…
HRB 225775 HRB 225775: premium Fenster & Türen GmbH, Starnberg, Enzianstr. 2, 82319 Starnberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: München. …
HRB 225775 HRB 225775: premium Fenster & Türen GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 15, 82152 Krailling. Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung …
HRB 225775 HRB 225775: premium Fenster & Türen GmbH, Krailling, Landkreis Starnberg, Justus-von-Liebig-Ring 15, 82152 Krailling. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2015. Geschäftsansc…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.