HRB 52788
Premier Rhön Hospitality GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Spessartstraße 42, 63179 ObertshausenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Obertshausen
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 29.12.2020
- Datenstand
- 2025-10-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stewart Massey
The Pearl Qatar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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B & S Technik GmbH
HRB 45880 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
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Ankauf, Anpachtung und Verwaltung von Immobilien, insbesondere von Hotelbetrieben, sowie Betrieb von Hotels, insbesondere eines Hotels in der Rhön und die Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 18.03.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 52788),
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet und Termin zur
besonderen Gläubigerversammlung bestimmt.
Tagesordnung:
1. Zustimmung zum Verkauf der immateriellen Vermögenswerte gemäß Kauf- und
Übertragungsvertrag vom 17.12.2020 an die Castlewood Hotels & Rosorts AG,
Seestraße 32, 0375 Beckenried/Schweis gem. §§ 160, 162 InsO
2. Zustimmung zum Verkauf des (beweglichen) Anlagevermögens an die
Schlosshotel Althörnitz Betriebsgesellschaft mbH, Zittauer Straße 9,3 02763
Bertsdorf-Hörnitz gem. §§ 160, 162 InsO
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 12.04.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung beim
Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.
Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der
oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Offenbach am Main, 17.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 11.01.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Premier Rhön Hospitality GmbH,
Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 52788).
wird nach Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung mit Beschluss vom
14.12.2020 klargestellt, dass der Beschluss vom 02.12.2020 bestehen bleibt,
wobei an die Stelle des Sachwalters bzw. der Schuldnerin der Insolvenzverwalter
eintritt.
Diesbezüglich wird lediglich die Tagesordnung zur schriftlichen
Gläubigerversammlung wie folgt neu gefasst:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52788 HRB 52788: Premier Rhön Hospitality GmbH, Obertshausen, Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 15.12.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
Hospitality GmbH, Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main,
HRB 52788), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF
OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34
87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf
der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main -
eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 03.12.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
Am 01.12.2020 um 08:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des Premier Rhön Hospitality GmbH, Spessartstraße 42, 63179
Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 52788). Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt
Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53,
60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099,
bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.01.2021,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters (§§ 274, 57 InsO),
- über die Einsetzung bzw. Beibehalten und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung der Schuldnerin gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Absatz 3 InsO),
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Stilllegung oder (vorläufige) Fortführung des Unternehmens der
Schuldnerin
(§ 157 InsO),
- Erteilung eines Auftrags zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den
Sachwalter oder die Schuldnerin (§ 284 InsO).
Die Gläubigerversammlung kann den Sachwalter oder die Schuldnerin
beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann
ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§§ 284, 157 InsO);
- Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- Anordnung, dass bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind,
wenn
der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO),
- Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§§ 276, 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.02.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes:
Falls ein Antrag der Schuldnerin nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem
Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag der Schuldnerin nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor
dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht
bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im
schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
- Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der
oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 01.12.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Premier Rhön Hospitality GmbH, Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen (AG
Offenbach am Main, HRB 52788),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn,
wird heute um 8.00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Auf Antrag der Schuldnerin wird gemäß § 270 InsO die Eigenverwaltung
angeordnet:
1. Gemäß §§ 270, 273 InsO wird zum Sachwalter bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER,
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 -
34 87 92 099.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
2. Der Sachwalter soll gemäß § 274 InsO die wirtschaftliche Lage der
Schuldnerin prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die
Lebensführung überwachen; der Sachwalter ist berechtigt, die Geschäfträume der
Schuldnerin zu betreten; die Schuldnerin hat dem Sachwalter Einsicht in ihre
Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten (§§ 274 Abs. 2, 22 Abs. 3 InsO).
3. Stellt der Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die
Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so
hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen. Die Schuldnerin oder
der Sachwalter haben dem Insolvenzgericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
unverzüglich anzuzeigen
4. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören,
soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Auch
Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie
nicht eingehen, wenn der Sachwalter widerspricht. Der Sachwalter kann
verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur vom Sachwalter entgegengenommen und
Zahlungen nur vom Sachwalter geleistet werden.
5. Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.
Gründe:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der Angaben der Schuldnerin und der
durchgeführten Ermittlungen, insb. dem Gutachten des Sachverständigen
Rechtsanwalt Dr. Obermüller vom 26.11.2020.
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es
sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu
Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Amtsgericht Offenbach am Main 01.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 344/20 · Premier Rhön Hospitality GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 344/20
- Wirksam am
- 27.10.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 52788
(bitte stets angeben)
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
Premier Rhön Hospitality GmbH, Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen (AG
Offenbach am Main , HRB 52788),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Joachim Beuck, Friedensstraße 7, 25335 Elmshorn,
hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung
gestellt.
Gemäß §§ 270a Insolvenzordnung (InsO) wird angeordnet:
1. Gemäß §§ 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter
bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER,
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 -
34 87 92 099.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters
die Insolvenzmasse weiter zu verwalten und über sie zu verfügen.
Zahlungen der Antragstellerin auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozial-
versicherung i.S.v. § 266a StGB dürfen nur mit Zustimmung des vorläufigen
Sachwalters geleistet werden
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. §§ 270b Abs. 2 Satz 3,
21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden
einstweilen eingestellt - soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
3. Der vorläufige Sachwalter wird zusätzlich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen
zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Ziffer 3. 2. HS InsO) sowie ob die von der Antragstellerin angestrebte
Sanierung Aussicht auf Erfolg hat.
4. Der vorläufige Sachwalter soll gemäß §§ 270a Abs. 1 Satz 2, 274 InsO die
wirtschaftliche Lage der Antragstellerin prüfen und die Geschäftsführung sowie
die Ausgaben für die Lebensführung überwachen;
der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäfträume der Antragstellerin
zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in
ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten (§§ 274 Abs. 2,
22 Abs. 3 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass
die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen
wird, so hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 52788 HRB 52788: Premier Rhön Hospitality GmbH, Obertshausen, Spessartstraße 42, 63179 Obertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2018, mehrfach geändert. Die Gesellschafte…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.