HRB 595

PREMA Semiconductor GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Mainz

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Registerdaten

Sitz
Mainz
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. PREMA Präzisionselektronik GmbH Mainz
  2. P R E M A Präzisionselektronik und Meßanlagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Mainz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 65/25 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 65/25
Wirksam am
10.11.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 595
280 IN 65/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREMA Semiconductor GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 595), vertr. d.: Ruiguang Lü, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 05.11.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Mainz, 07.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 65/25 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 65/25
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 595
280 IN 65/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREMA Semiconductor GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 595), vertr. d.: Ruiguang Lü, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mainz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.07.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 3.264.404,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 13.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 280 IN 65/25 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 65/25
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 595
280 IN 65/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PREMA Semiconductor GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 595), vertr. d.: Ruiguang Lü, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Mainz, 17.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 280 IN 65/25 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 65/25
Wirksam am
16.05.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 595
280 IN 65/25 : Über das Vermögen der PREMA Semiconductor GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 595), vertr. d.: Ruiguang Lü, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 16.05.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3337960, Fax: 06131/3337961, E-Mail: mail@bgp-insol.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.06.2025 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 28.07.2025, 14:00 Uhr, Saal 207, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 16.05.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 65/25 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 65/25
Wirksam am
17.04.2025
Registerbezug
Mainz, HRB 595
280 IN 65/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der PREMA Semiconductor GmbH, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 595), vertr. d.: Ruiguang Lü, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 17.04.2025 um 07:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwalter, Kaiserstraße 39, 55116 Mainz, Tel.: 06131/3337960, Fax: 06131/3337961, E-Mail: mail@bgp-insol.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mainz, 17.04.2025

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 595 HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Dr. rer. nat. Jäger, Tino, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Dr. rer. nat. Jäger, Tino, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 595 HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Möller, Jesco, Mainz, *XX.XX.XXXX.
HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Möller, Jesco, Mainz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 595 HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. rer. nat. Jäger, Tino, Kelsterbach, *XX.XX.…
HRB 595: PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. rer. nat. Jäger, Tino, Kelsterbach, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Kessler, Harald, Greifenstein, *XX.XX.XXXX; Dipl.-Ing. Möller, Jesco, Mainz, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Sabine, geb. Maier, Hochheim am Main, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 595 PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Lü, …
PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Lü, Ruiguang, Mainz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Tomczak, Wilhelm, Kiedrich, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 595 PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 280 IN 90/12 · PREMA Semiconductor GmbH · Insolvenzgericht Mainz
Insolvenzgericht
Mainz
Aktenzeichen
280 IN 90/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Mainz, HRB 595

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 595 PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.02.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.6…
PREMA Semiconductor GmbH, Mainz, Robert-Bosch-Straße 6, 55129 Mainz. Die Gesellschafterversammlung hat am 11.02.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 255.645,94 um EUR 4.354,06 auf EUR 260.000,00 zu erhöhen. Die Satzung der Gesellschaft wurde in allen Bestimmungen geändert und insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, Entwicklung und Vertrieb von Halbleiterbauelementen und anderen Erzeugnissen der Mikroelektronik. Neues Stammkapital: 260.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Tomczak, Wilhelm, Kiedrich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Grützediek, Hartmut, Diplom-Physiker, Mainz; Scheerer, Joachim, Diplom-Physiker, Mainz. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.

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