HRB 236492

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Gräfelfing

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Registerdaten

Sitz
Gräfelfing
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
09.09.2025
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 25.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 99.179,90 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt die Festsetzung der Regelvergütung ohne Zu- oder Abschläge
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- umfangreiche qualitative und quantitative Ermittlung sowie Beschaffung von Unterlagen und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen (relevante Informationen konnten teilweise erst durch langwierige Recherchen und durch Auskunftserteilung beteiligter Dritter beschafft werden, nachdem die Geschäftsführerin nicht verfügbar war und die übermittelten Buchhaltungsunterlagen erhebliche Lücken aufwiesen)Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 08.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
26.04.2023
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 20.06.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 69 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 25.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
07.04.2021
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 05.05.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.05.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
16.04.2020
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.05.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 15.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
19.09.2019
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Michael Pluta, Karlstraße 33, 89073 Ulm wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 16.07.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 46.399,86 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 16.07.2019 wird Bezug
genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- obstruktive Geschäftsführerin der Schuldnerin, die nahezu jede Mitarbeit
verweigert hat
- keine geordnete Buchführung vorhanden
Die vorläufige Insolvenzverwaltung dauerte knapp drei Monate. Es mussten an
vier ortsverschiedenen Niederlassungen Zwangsmaßnahmen ergriffen werden.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 35 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 18.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 236492 HRB 236492: Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.02.2019 (A…
HRB 236492: Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aalen vom 01.02.2019 (Az. 3 IN 1/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
04.02.2019
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -

1. Das am 30.12.2017 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.02.2019 um 15.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Pluta
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800
Telefax: 0731 9688050
Email: ulm@pluta.net
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.03.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
05.04.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 05.04.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
22.03.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 01.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
23.11.2018
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss

In dem Verfahren über die Anträge d.

1) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Die Gesundheitskasse, Jahnstrasse
6, 89312 Günzburg, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) KKH Kaufmännische Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand,
Karl-Wiechert-Allee 74a, 30625 Hannover, Gz.: ZF1-24024451-202
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) WMF Betriebskrankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Eberhardstr., 73312
Geislingen/Steige, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
4) BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Beitrags-Zentrum Schwäbisch Gmünd,
Bahnhofsplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 4 -
5) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, vertreten durch d.
Vorstand, Minijob-Zentrale, Hollestr. 7 b, 45127 Essen, Gz.: Vii.5.1.1 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 5 -
6) AOK - Die Gesundheitskasse Ostwürttemberg, vertreten durch d. Vorstand,
Wilhelmstraße 114, 89518 Heidenheim, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 6 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:

hat das Amtsgericht Aalen am 22.11.2018 beschlossen:

1. Der Beschluss vom 07.11.2018 wird dahin gehend erweitert, dass der
vorläufige Insolvenverwalter ermächtigt wird, in entsprechender Anwendung des §
55 II InsO zu Lasten der späteren Insolvenzmasse die zur Sicherung von
Immobilien, des Fuhrparks und des sonstigen Anlage- und Umlaufvermögens
erforderlichen Masseverbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 12000,00 € zu
begründen
2. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zur Bewertung des vorhandenen Anlage-
und Umlaufvermögens durch externe Dienstleister ermächtigt, in entsprechender
Anwendung des § 55 II Inso Masseverbindlichkeiten zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse von bis zu 6000,00 € zu begründen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 1/18 · Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 1/18
Wirksam am
08.11.2018
Registerbezug
München, HRB 236492
3 IN 1/18

In dem Verfahren über die Anträge d.

Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, vertreten
durch die Geschäftsführerin Petra Kelnberger, geboren am XX.XX.XXXX,
Heidenheimer Str. 29, 89520 Heidenheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 236492
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Die Gesundheitskasse, Jahnstrasse
6, 89312 Günzburg, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) KKH Kaufmännische Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand,
Karl-Wiechert-Allee 74a, 30625 Hannover, Gz.: ZF1-24024451-202
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) WMF Betriebskrankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, Eberhardstr., 73312
Geislingen/Steige, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
4) BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Beitrags-Zentrum Schwäbisch Gmünd,
Bahnhofsplatz 3, 73525 Schwäbisch Gmünd, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 4 -
5) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, vertreten durch d.
Vorstand, Minijob-Zentrale, Hollestr. 7 b, 45127 Essen, Gz.: Vii.5.1.1 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 5 -
6) AOK - Die Gesundheitskasse Ostwürttemberg, vertreten durch d. Vorstand,
Wilhelmstraße 114, 89518 Heidenheim, Gz.: 24024451
- antragstellende Gläubigerin zu 6 -

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 07.11.2018 um 14:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Michael Pluta
Karlstraße 33, 89073 Ulm
Telefon: 0731 968800, Fax: 0731 9688050
ulm@pluta.net

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 07.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 236492 HRB 236492: Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011, zuletzt geändert am…
HRB 236492: Preisfuchs & Schrottfuchs GmbH, Gräfelfing, Landkreis München, Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2011, zuletzt geändert am 23.01.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2017 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Neu-Ulm, Amtsgericht Memmingen HRB 17239) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Seeholzenstraße 2, 82166 Gräfelfing. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren aller Art, soweit hierfür keine besondere Genehmigung erforderlich ist, insbesondere von Haushaltsartikeln, Möbeln, Werkzeugen und Elektroartikeln, Schrotthandel, Durchführung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Vermietungen sowie Betrieb eines Imbissstandes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kelnberger, Petra, Heidenheim an der Brenz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.