HRB 719756

PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Mühlgut 9, 77815 Bühl

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bühl
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.03.2021
Datenstand
2026-01-13
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ove Johannsen

Gernsbach

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Handelsregister

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Stand 2026-01-13

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken sowie deren Bebauung und Bauträgertätigkeit im Sinne von § 34 c GewO, insbesondere der Erwerb und die Bebauung des Grundstücks Allee Cité 6-10 der Gemarkung Baden-Baden Oos. Der Gesellschaft ist auch die Vermarktung von Grundstücken oder Teilen davon gestattet.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 105/20 · PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 105/20
Wirksam am
15.03.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 719756
11 IN 105/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl, vertreten durch den Geschäftsführer Ove Johannsen, August-Müller-Straße 14, 76593 Gernsbach
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719756
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 13.03.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 14.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 719756 HRB 719756: PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl. Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 20.08.2020 (11 IN 105/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenz…
HRB 719756: PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl. Durch Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 20.08.2020 (11 IN 105/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Baden-Baden, 11 IN 105/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 11 IN 105/20 · PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 105/20
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 719756
11 IN 105/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl, vertreten durch den
Geschäftsführer Ove Johannsen, geboren am XX.XX.XXXX, August-Müller-Straße 14,
76593 Gernsbach
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 719756
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Andreas Fischer, Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 30.10.2020.Der
vorläufige Insolvenzverwalter übte sein seit dem 30.04.2020 bis zur
Verfahrenseröffnungs am 20.08.2020 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine
Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird
auf Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei
Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der
Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm
zurückbleiben (§ 36 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 83.900,86 EUR
auszugehen.

Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 %
hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten
waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 02.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 105/20 · PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 105/20
Wirksam am
20.08.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 719756
11 IN 105/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl, vertreten durch den
Geschäftsführer Johannsen Ove, geboren am XX.XX.XXXX, August-Müller-Straße 14,
76593 Gernsbach
- Schuldnerin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 20.08.2020 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Andreas Fischer
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon: 07219338060
Telefax: 072193380622
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 21.09.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
11.10.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 20.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 118, 1. OG, Gutenbergstraße 17, Amtsgericht Baden-Baden

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 20.11.2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 118, 1. OG, Gutenbergstraße 17, Amtsgericht Baden-Baden

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 20.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 105/20 · PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH · Insolvenzgericht Baden-Baden
Insolvenzgericht
Baden-Baden
Aktenzeichen
11 IN 105/20
Wirksam am
30.04.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 719756
11 IN 105/20

In dem Verfahren über den Antrag

PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl, vertreten durch den
Geschäftsführer Johannsen Ove, geboren am XX.XX.XXXX, August-Müller-Straße 14,
76593 Gernsbach
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 30.04.2020 um 16:25
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Andreas Fischer
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon: 07219338060, Fax: 072193380622

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 30.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 719756 HRB 719756:PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von Ziff. 2 (Gegenstand d…
HRB 719756:PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung von Ziff. 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken sowie deren Bebauung und Bauträgertätigkeit im Sinne von § 34 c GewO, insbesondere der Erwerb und die Bebauung des Grundstücks Allee Cité 6-10 der Gemarkung Baden-Baden Oos. Der Gesellschaft ist auch die Vermarktung von Grundstücken oder Teilen davon gestattet.
Neueintragungen
HRB 719756 HRB 719756:PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2014. Geschäftsanschrift: Im Mühlgut 9, 77815 Bühl. Gegenstan…
HRB 719756:PQ Plan-Quadrat Wohnungsbau GmbH, Bühl, Im Mühlgut 9, 77815 Bühl.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2014. Geschäftsanschrift: Im Mühlgut 9, 77815 Bühl. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundstücken sowie deren Bebauung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Johannsen, Ove, Gernsbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.