HRB 23558
PPtex GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Koblenz
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Registerdaten
- Sitz
- Koblenz
- Datenstand
- 2024-12-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- production-plate GmbH Koblenz
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 21.07.2026
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 08.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 81.244,54 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 06.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 18.08.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 45 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.06.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 42,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die [Anzahl eintragen] erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 13.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 25.06.2025
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
56068 Koblenz, 23.06.2025
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 119/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 12.04.2023
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.06.2023 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 05.04.2023
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 119/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 04.05.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
(AG Koblenz, HRB 23558), vertr. d.: 1. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer),
vertr. d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf 27.05.2021
Der Termin dient zur Legitimierung des Insolvenzverwalters,
Vergleichsvereinbarungen mit den beiden Geschäftsführern Daniel Gutendorf und
Anton Fries betreffend eventueller Haftungsansprüche zu treffen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt
(§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubiger haben bis zum Stichtag die Möglichkeit eine Stellungnahme
abzugeben.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz
einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
56068 Koblenz, 03.05.2021
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 119/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23558 HRB 23558: PPtex GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 08.01.2021
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
Über das Vermögen der PPtex GmbH, August-Borsig-Str. 11 a, 56070 Koblenz (AG
Koblenz, HRB 23558), vertr. d.: 1. Daniel Gutendorf, (Geschäftsführer), vertr.
d.: 1.1. Anton Fries, (Geschäftsführer), ist am 05.01.2021 um 14:43 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203
Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036, Fax: 02624/947037, E-Mail:
info@RA-kiehl.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.03.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 06.04.2021.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.03.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (06.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 07.01.2021
21 IN 119/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 119/20 · PPtex GmbH · Insolvenzgericht Koblenz
- Insolvenzgericht
- Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 119/20
- Wirksam am
- 24.11.2020
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 23558
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PPtex GmbH, August-Borsig-Str.
11 a, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRB 23558), vertr. d.: Daniel Gutendorf,
(Geschäftsführer), wird heute, am 24.11.2020 um 12:22 Uhr mit sofortiger
Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß
§ 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt
Peter Kiehl, Rathausstraße 129, 56203 Höhr-Grenzhausen, Tel.: 02624 / 947036,
Fax: 02624/947037, E-Mail: info@RA-kiehl.de bestellt. Verfügungen der
Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin
(Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 24.11.2020,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 119/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23558 HRB 23558: PPtex GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Bestellt als Geschäftsführer: Gutendorf, Daniel, Urmitz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 23558 HRB 23558: PPtex GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Nicht mehr Geschäftsführer: Gößnitzer, Sebastian Josef, Schwarzenbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 23558 HRB 23558: production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr …
HRB 23558 HRB 23558: production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Wohnort geändert, weiterhin Geschäftsführer: Fries, Anton, Lahnstein, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befu…
HRB 23558 HRB 23558: production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Prokura erloschen: Gutendorf, Daniel, Koblenz, *XX.XX.XXXX.
HRB 23558 HRB 23558:production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz.Bestellt als Geschäftsführer: Fries, Anton, Koblenz, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der G…
HRB 23558 HRB 23558:production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz.Von Amts wegen gemäß § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Gutendorf, Daniel, Urmitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 23558 production-plate GmbH, Koblenz, August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblenz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2012. Geschäftsanschrift: August-Borsig-Straße 11A, 56070 Koblen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.